Muss ich aus 1 Forderung von vor 18 Jahren, mit Vollstreckungsbescheid die gesamte Forderung zahletr

8 Antworten

Das kann man so ohne weitere Details leider nicht beantworten. Dazu müsste man den gesamten Verlauf kennen. Wenn die jetzt erst wieder, also nach 18 Jahren, Kontakt zu dir aufgenommen haben, und vorher keine Post kam, könnte es ggf als verjährt gelten. Aber wie gesagt: Details

Bezahlt werden muss was im Titel steht, sowie die Zinsen seit dem 01.01.2012.

Zinsen die vor dem 01.01.2012 entstanden sind und nicht tituliert wurden, sind verjährt.

Wenn dies der erste Vollstreckungsversuch in 18 Jahren war kann evtl. die Einrede der Verwirkung greifen. Diesen Ansatz sollte man aber grundsätzlich nicht ohne anwaltliche Hilfe bestreiten.

mepeisen  13.02.2015, 18:16

Zinsen die vor dem 01.01.2012 entstanden sind und nicht tituliert wurden, sind verjährt.

Genauer gesagt müssen zusätzlich zu den Zinsen ab 1.1.2012 alle bezahlt werden, die bereits im Titel ausgerechnet sind. Ferner hemmen Vollstreckungshandlungen die Verjährung der Zinsen ggf. ebenfalls. Das heißt: Wenn der Gläubiger beispielsweise alle 2 Jahre einen Gerichtsvollzieher vorbeigeschickt hatte, könnte es sein, dass man wirklich die kompletten Zinsen zahlen muss.

Bei den Vollstreckungskosten bzw. den "Kosten im Zuge der Forderungseinziehung" auch aufpassen. Nicht alles, was dort angegeben ist, ergibt Sinn oder ist in der Höhe erlaubt. Hier muss man im Detail drauf schauen oder auch mal Rechnungskopien verlangen von Gerichten oder Gerichtsvollziehern verlangen.

Wenn dies der erste Vollstreckungsversuch in 18 Jahren war kann evtl. die Einrede der Verwirkung greifen. Diesen Ansatz sollte man aber grundsätzlich nicht ohne anwaltliche Hilfe bestreiten.

Volle Zustimmung, wobei das Gerichte durchaus unterschiedlich sehen. Manchen reicht das einfache Verstreichen von Zeit nicht aus. Für Verwirkung sprechen immer auch Zusatzumstände. Beispielsweise war man zwischendrin wieder Kunde beim Gläubiger.

UND GANZ WICHTIG! Prüfen, ob der Vollstreckungsbescheid korrekt zugestellt wurde. Hat man zu dem Zeitpunkt damals wirklich dort gewohnt, wo es behauptet wird? Kann man beweisen, dort nicht gewohnt zu haben?

kommt drauf an ob da schon ein vollstreckungsbescheid oder mahnbescheid vorliegt dem du damals nicht widersprochen hast.

hat sich der gläubiger da solange zeit gelassen hat er pech da die schulden verjährst sind.

ronnyarmin  13.02.2015, 12:30

Wieso sind die Schulden verjährt? Der Titel ist 30 Jahre gültig.

martinzuhause  13.02.2015, 12:43
@ronnyarmin

wenn es denn einen gibt. da gab es dann auch einen mahnbescheid und dann vollstreckungsbescheid.

gab es das nicht sind die schulden verjährt.

mepeisen  13.02.2015, 18:17
@martinzuhause

Du hast zwar prinzipiell Recht, aber wenn du richtig lesen würdest, schreibt der TE durchaus, dass es einen Titel gibt (Siehe Überschrift).

Titulierung der Forderungen

Ein Vollstreckungsbescheid gegen den kein fristgemäßer Einspruch eingelegt wird, wird rechtskräftig. Als Vollstreckungstitel schreibt er jetzt amtlich fest, dass dem Gläubiger dieser Anspruch zusteht. Sie können sich praktisch nicht mehr dagegen wehren.

Titulierte Forderungen verjähren grundsätzlich erst nach 30 Jahren. Andere Vollstreckungstitel sind insbesondere Urteile, Prozessvergleiche, öffentliche Urkunden (z.B. Vaterschaftsanerkennung beim Jugendamt) und notarielle Urkunden mit Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung.

Den ganzen Text kannst unter folgendem Link nachlesen:

http://www.meine-schulden.de/schritte_der_glaeubiger/titulierung_der_forderungen

Quelle/meine-schulden.de

Nur so nebenbei...ein Titel verjährt nicht unbedingt nach30 Jahren. Nach jeder Vollstreckungshandlung beginnt diese Frist neu zu laufen.