Teilzahlung bei Vollstreckungsbescheid

3 Antworten

die vollstreckung bezieht sich auf die gesamtsumme,die im mahnbescheid aufgeführt ist. wenn noch was offen ist, wird eben gepfändet.ja und das sollte gv erfahren

golfhexla 
Fragesteller
 29.06.2013, 19:48

übernimmt der gv dann die eintreibung des restbetrags (mit zinsen) ?

ostrettich  29.06.2013, 19:58
@golfhexla

setz dich bitte mit dem oder deinem anwalt in verbindung

golfhexla 
Fragesteller
 29.06.2013, 20:29
@ostrettich

der gv ist mir leider noch nicht bekannt. der bescheid wurde ende mai zugestellt und gestern war die zahlung auf meinem konto. den zuständigen gv kann ich bei dem gericht erfragen?!

Die Kosten, die angefallenen Zinsen und der Rest auf die Forderung. Natürlich muß der GV informiert werden, denn er hat ja geleistet, der Schuldner, und nur der Rest ist vom GV noch herein zu holen.

golfhexla 
Fragesteller
 29.06.2013, 20:30

gv muss ich erst ausfindig machen, ist mir noch nicht bekannt. dem teile ich dann mit was bezahlt wurde und was dann noch offen ist treibt er ein. richtig so?

schleudermaxe  29.06.2013, 21:25
@golfhexla

Das verstehe ich nun nicht. Der VB wurde dem zust. GV weitergeleitet, so jedenfalls die Frage, und das alles ohne zu Wissen wer das ist und wo er/sie wohnt? Wie bitte geht denn das?

Du kannst alle Zahlungen, wenn nichts angegeben ist erst auf die Zinsen ansetzen. Klar musst du Zahlungen dem GF sagen, sonst pfändet der doppelt.