Meinung des Tages: Verlängerung der Mietpreisbremse bis 2029 - wie bewertet Ihr das Vorhaben der Ampel?

Die Ampel-Regierung hat sich darauf geeinigt, die Mietpreisbremse bei Neu- und Wiedervermietungen bis 2029 zu verlängern. Doch während das Vorhaben von einigen begrüßt wird, will man seitens des Eigentümerverbands dagegen klagen...

Verlängerung der Mietpreisbremse bis 2029

Vielleicht hat der ein oder andere von Euch bereits ähnliche Erfahrungen machen müssen: Beginn des Studiums, Jobwechsel oder Geburt eines Kindes - nun muss schleunigst eine neue bzw. größere Wohnung her. Bei der Suche kristallisiert sich dann recht schnell heraus, dass die meisten Wohnungen kaum zu bezahlen sind und man sich zudem gegen unzählige Mitbewerber durchsetzen muss. Während die Situation auf dem Wohnungsmarkt im Speckgürtel größerer Städte inzwischen ebenfalls seit Jahren mehr als angespannt ist, ist es vielen Menschen hierzulande insbesondere in den Großstädten kaum noch möglich, bezahlbaren Wohnraum zu finden.

Um auf die schwierige Lage zu reagieren, haben sich die Koalitionsparteien auf die im Koalitionsvertrag vorgesehene Verlängerung der Mietpreisbremse bis 2029 geeinigt. Die Mietpreisbremse wurde ursprünglich 2015 eingeführt und läuft Ende 2025 aus. Die Bremse sorgt dafür, dass der Mietpreis bei Abschluss eines neuen Mietvertrags im Grundsatz nicht mehr als 10% über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen darf. Für gewöhlich wird die ortsübliche Vergleichsmiete anhand von Mietspiegeln ermittelt.

Verordnet werden können Mietpreisbremsen von den jeweiligen Landesregierungen für Gebiete wie z.B. München, Berlin, Köln oder Hamburg, in denen der Wohnungsmarkt extrem angespannt ist.

Reaktionen auf das Vorhaben

Die stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, Verena Hubertz, freute sich über die Entscheidung. Die Verlängerung der Mietpreisbremse würde "die Menschen in Zeiten steigender Mieten [ . ] entlasten". Die Parlamentarische Geschäftsführerin der SPD, Katja Mast, hofft, dass weitere im Koalitionsvertrag vereinbarte Maßnahmen wie z.B. Vereinbarungen hinsichtlich der Zusammensetzung des Mietspiegels oder zur Wohngemeinnützigkeit von den Koaltionsparteien ebenfalls rasch umgesetzt werden.

Seitens des Eigentümerverbands Haus und Grund hält sich die Begeisterung über die Mietpreisbremsenverlängerung jedoch in Grenzen; der Eigentümerverband plant, gegen die geplante Verlängerung vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen. Verbandspräsident Kai Warnecke ist der Meinung, dass das Verfassungsgericht die erste Mietpreisbremse nur angesichts der Beschränkung auf fünf Jahre akzeptiert hätte. Eine weitere Verlängerung würde einem Verfassungsbruch gleichkommen.

Zudem vertritt Warnecke die Meinung, dass die Mietpreisbremse die Wohnungsnot drastisch verschärft hätte; ihm zufolge würde "die Zahl der fehlenden Wohnungen [...] seit Einführung der Mietbremse" sukzessive zunehmen. Laut Warnecke soll es sich um ca. 900.000 Wohnungen handeln, weswegen die Bremse am Ende des Tages primär den Mieterinnen und Mietern schade.

Unsere Fragen an Euch:

  • Wie bewertet Ihr die Verlängerung der Mietpreisbremse?
  • Inwieweit trägt die Mietpreisbremse zur Schaffung von bezahlbarem Wohnraum bei?
  • Welche Auswirkungen hat die Mietpreisbremse in der Praxis auf den Wohnungsmarkt?
  • Was sollte seitens der Regierung(-en) getan werden, um die Situation in Großstädten zu verbessern?
  • Habt Ihr bei der Wohnungssuche bereits von dem Gesetz profitieren können?
  • Inwieweit sind Ausnahmen von der Mietpreisgrenze gerechtferigt bzw. wie kann Missbrauch vermieden werden?

Wir freuen uns auf Eure Antworten

Viele Grüße

Euer gutefrage Team

Quellen:

https://www.spiegel.de/politik/deutschland/vorratsdatenspeicherung-und-mietpreisbremse-fdp-und-spd-einigen-sich-a-14604c13-72b7-48db-a173-46282987e379

https://www.zeit.de/politik/deutschland/2024-04/mietpreisbremse-verlaengerung-eigentuemerverband-klage-verfassungsgericht

https://www.mietrecht.com/mietpreisbremse/

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Wie kann ich am besten den Ex-Partner aus der Wohnung rauswerfen?

Hallo an alle, ich weiß nicht wie ich in der Situation handeln kann, mein Ex-Freund wohnt bei mir schon über ein Jahr und möchte nicht ausziehen. Am Anfang hatten wir natürlich eine Beziehung, und ich dachte er hat nur momentan Schwierigkeiten und wollte ihm helfen. Ich bezahle die Wohnung, das Essen, Möbel, er will oft von mir Geld haben für Drogen etc.. Wegen ihm habe ich sehr viel Geld ausgegeben und habe jetzt sogar Schulden. Er steht nicht im Mietvetrag und hat keinen Ausweis, weil er den verloren hat.

Er reagiert nicht darauf, dass ich ihn schon mehrmals aufgefordert habe, auszuziehen, weil "er keine andere Wahl hat" und dass ich die Polizei rufen soll, erst dann geht er.

Kann ich ihm einfach nicht die Tür aufmachen und dann die Sachen vor die Tür stellen? Ich habe Angst, dass er dann vor der Tür sitzt und mir irgendwas antut, wenn ich rausgehe. Kann ich auch so die Polizei rufen, weil er sich weigert, die Wohnung zu verlassen? Ich habe irgendwo gelesen, dass ich ihm Zeit geben soll, bis er sich eine neue findet.. aber das wird bestimmt noch mindestens ein Jahr dauern

Vor allem stört mich die Position von dem Ex-Partner, dass ich mit ihm weiterhin zusammenleben MUSS, obwohl ich ein kleines Zimmer habe, er nichts bezahlt und den ganzen Tag zuhause sitzt oder auf Drugs ist. Ich habe Angst, dass er mir irgendwas antun kann, wenn ich rausgehe..

Danke 😊

Polizei, Mietrecht, Trennung, Gesetz, Beziehungsprobleme, Ex
Kündigungsverzicht 3 Jahre- nach einem Jahr kündigen wegen Pflegefall in der Familie?

Guten Abend,

Vielleicht kann uns ja jemand weiter helfen:

Wir wohnen seit knapp einem Jahr in einer Neubauwohnung mit unseren zwei Kindern und sind eigentlich zufrieden.

Jetzt hat sich allerdings leider die familiäre Situation ergeben, dass der Gesundheitszustand meines Schwiegervaters seit Monaten/Wochen immer weiter bergab gegangen ist und er eigentlich fast nur noch im Krankenhaus ist.

Er kommt Zuhause alleine nicht zurecht, kann kaum Alltagsdinge bewältigen und wir sind die einzigen Verwandten in der Nähe.

Jetzt kommt bei uns immer mehr der Gedanke entweder zu ihm (er hat ein großes Haus) zu ziehen oder uns was größeres zu suchen und ihn zu uns zu holen.

Aufgrund seiner Erkrankung hat er eine sehr begrenzte Lebensdauer und wir möchten ihm die letzten Jahre quasi so schön wie möglich machen.

Das Problem ist jetzt, dass wir in unserem Mietvertrag einen Kündigungsverzicht von drei Jahren beidseitig vereinbart haben.

Wir haben unsere Vermieterinnen (sind zwei Schwestern, die auf geerbetem Grundstück den Neubau errichtet haben und wir sind der Erstbezug) angerufen und grob die Situation erläutert und jetzt möchten sie mit uns ein persönliches Gespräch führen nächste Woche.

Was könnten wir am besten in dieser Lage machen? Wir wären natürlich auch bereit Nachmieter zu finden oder unsere Kaution abzugeben, Hauptsache wir kommen in den nächsten sechs Monaten raus...

Hat hier jemand Erfahrungen bzw. eine Idee?

Mit besten Grüßen

Recht, Mietrecht
Sonderkündigungsrecht als Mieter aufgrund von Verwahrlosung durch den Vermieter?

Hallo ihr lieben,

Ich brauche dringend Hilfe, wir möchten/ wollen und müssen schnellstmöglich aus der Wohnung hier ausziehen. Eine neue Wohnung steht schon in Aussicht und es würde nur auf die Zusage unsererseits ankommen ob wir diese bekommen.

Ich schildere am besten einmal die Situation, das schlimmste kommt am Schluss der Auflistung:

Wir wohnen seit 6 Jahren hier, direkt nach Mietbeginn wurde das Haus verkauft und die neuen Vermieter haben uns zugesichert eine neue Toilette, Armatur an der Badewanne und Waschbecken, sowie ein neues Untertischgerät für die Küche zu erhalten. Dies ist bis auf die Armatur an der Badewanne (auch nur weil durch die defekte Armatur nach 3 Jahren Wasser in die Wand gedrungen ist) nie geschehen.

Bei der Toilette ist das Problem, dass der Spülkasten der verbaut ist so enorm groß ist das kein Klodeckel offen bleibt egal welcher Bauart oder wie er montiert ist. (Er ist einfach aus dekorativen Gründen so groß, weil das ganze Bad so verschnörkelt eingerichtet wurde damals) Zudem ist der sichtbare Teil des Abflusses so ekelig schwarz verkrust, dass absolut garnichts dies wegbekommt ( war ebenfalls schon zu Mietbeginn so) wir mussten also den Deckel abnehmen und leben seither mit einem offenen Spülkasten.

Der Durchlauferhitzer funktioniert genauso kaum bis gar nicht mehr, aus der Brause kommt gerade mal noch etwas mehr als lauwarmes Wasser, baden ist garnicht mehr möglich, selbiges beim Waschbecken (für alle lustige hier, natürlich ohne das Baden beim Waschbecken 😂) Desweiteren tropft der Wasserhahn am Waschbecken ununterbrochen außer man dreht ihn so stark mit einer Rohrzange zu, dass man ihn mit der Hand nicht mehr geöffnet bekommt (beim warm Wasser ist das der Fall) Zum einen natürlich sehr nervig das Geräusch und zum anderen über all die Jahre natürlich ein unnützer Wasserverbrauch.

Weiter geht es mit der abgehängten Decke im Badezimmer, dort fallen die Holzpaneele von der Decke weil darüber alles voll Schwarz-Schimmel und nass ist. Der eigentliche abfluft Ventilator der von Anfang an nicht funktioniert hat ist vor einigen Jahren schon mit dem ersten Paneel eines nachts von der Decke gefallen, nun liegt das Rohr das direkt zum Dach führt komplett frei so dass es bei Unwetter oder Schnee in die Badewanne regnet oder schneit (Dachgeschoss Wohnung). Dazu kommt das seit dem ein Kabel 20 cm über Kopfhöhe der Dusche/Badewanne hängt und einen brutzeln möchte (Eckbadewanne mit Brause zum duschen) dieses zu isolieren war natürlich kein großer Akt, aber ein schönes Gefühl mit so einem Kabel über dem Kopf zu duschen ist trotzdem nicht schön..

Da es sich um einen ehemaligen Dachboden handelt der zu einer Wohnung ausgebaut wurde, hat die Dachgeschoss Wohnung einen 4 Meter langen Flur, wo in den 2 Etagen unter uns die Treppe entlang geht. Dort wurde auf das übrige Treppengeländer eine Holzfensterrahmen Konstruktion gebaut, bei der die Scheiben (ungefähr 50 Stück, jeweils etwa 30x30cm) so locker drin sitzen dass sie wackeln und klirren wenn vor der Tür ein Lkw vorbei fährt, wobei das Hauptproblem die Undichtigkeit im Sommer und Winter ist. Es zieht und pfeift dann richtig durch da.

Im Wohnzimmer ist ein alter, eigentlich geschlossener Rauchgasabzug von einem Kamin, bei dem sich aber Jahr für Jahr die nasse Fläche immer mehr ausbreitet, wogegen auch nichts getan wird.

Im Schlafzimmer ist ein 2 Meter langer Riss in der Decke der inzwischen von gerade sichtbar auf circa 3mm gewachsen ist, zudem hört man bei starkem Regen (und spürt es auch) wie Wasser vom richtigen Dach auf die angehängte Decke tropft. Gibt schöne Träume darunter zu schlafen. Desweiteren hat die Etage unter uns einen Balkon vor unserem Schlafzimmer mit einer Plastik Überdachung, dort rauf tropft es konstant und extrem laut vom richtigen Hausdach aus drauf, schon bei leichter Feuchtigkeit und um so schlimmer bei starkem Regen, so dass man ohne dauerhafte Musik oder Film laufend, dort regelrecht durchdreht.

Dass seit 2 Jahren eine riesen Baustelle direkt an unserer Haustür ist, die sich über 200 Meter zieht, mit Boden öffnen, schießen der Straßenbahn verlegen etc. ist jetzt nicht die Schuld des Vermieters, aber setzt der bestehenden Lärmbelästigung natürlich die Krone auf.

Nun zum Hauptteil: unsere Mülltonnen sind mit Abholservice im Keller stehend, seit mehr als 2 Jahren sind dort nun Ratten "Zuhause" der Vermieter war über 6 Monate nicht zu erreichen, so dass diese sich überall ausgebreitet haben, alles zerstört und mit Ausscheidungen verseucht haben. Seine Begründung war "ich hatte psychische Probleme sorry"

Dass all unser Besitz der dort gelagert wurde nun zerstört ist (Wert weit über 10000€, Waschtrockner, Fernseher, Pitbikes, Fahrräder, Erbstücke in Kartons, teure Möbel Kinderwagen, Zeichenplatte etc.) Ist ihm egal und wir sollen sogar auf unsere Kosten alles entsorgen und hatte damals mit Kündigung gedroht falls dies nicht geschieht. Der Text wird zu lang, ich muss wohl als Antwort weiter schreiben

Kündigung, Mieter, Mietwohnung, Mietrecht, Vermieter, sonderkündigungsrecht
Welches ist der fachgerechte, rechtlich korrekte Ablauf in Sachen gestrichenem Nebenkostenprivileg - Kabel TV Neuvertrag 01.07.2024?

Hallo Community

Ich erfuhr, dass Mieter zum 01.07.2024 ihren Vertrag/Anbieter für TV Kabel selbst wählen können, Dank gestrichenem Nebenkostenprivileg.

Ich bin Mieter einer Wohnung einer Wohneigentümergemeinschaft, welche einen KabelnTV-Sammelvertrag vor Urzeiten abgeschlossen hat. Die Kabelgebühren per Nebenkostenabrechnung beliefen sich bisher auf 110€ im Jahr.

Vom Vermieter oder Hausverwaltung erfolgte hierzu keine Information. Zudem sei gesagt, dass der Vermieter kein wahrer entgegenkommender Vermieter mit Interessen/Kenntnissen ist, sondern eher schwierig, menschlich distanziert und stur bei solchen Angelegenheiten... muss man sich ja "bewegen", recherchieren und arbeiten...Daher ist das Verhältnis angespannt.

1.) Wie ist das fachgerechte weitere Vorgehen meinerseits in Sachen TV-Kabel-Versorgung ab 01.07.2024?

1.1.) Ich bin rechtlich dazu berechtigt, meinen Versorger, wie bei Strom, eigens zum 1.7.24 zu wählen und

1.2.) evtl. weitere Kosten muss bei ungekündigtem Kabelvertrag der Vermieter (1 vermietete Wohnung der Wohneigentümergemeinschaft) tragen?

1.2.1Z Zur Kündigung deren Sammelvertrag braucht es vermutliche eine WEG-Abstimmung, mit Mehrheit?

2.) Muss meinerseits der Vermieter darüber informiert werden, dass ein eigens gewählter Anbieter zum 01.07.2024 den Empfang versorgt?

3.) Die Hausverwaltung wird über die Eigenversorgung zum.1.7. informiert, damit die anteiligen TV Kabel Gebühren bis 30.06.24 in der Nebenkostenabrechnung erfolgen.

ÜBER FACHLICHE ANTWORTEN VON PERSONEN MIT FACHKENNTNISSEN FREUE ICH MICH UND WEISS DAS ZU SCHÄTZEN UND BEWERTEN.

Kabel, Mietrecht, Betriebskosten, Nebenkosten
Falsche Stromzähler zahlen vom Vermieter, muss ich zahlen?

Erst einmal möchte ich anmerken, dass dies meine erste Wohnung ist, daher verstehe ich diese ganzen Sachen noch nicht richtig, da ich einfach keine familiäre Anbindung hinter mir habe. Detaillierte antworten würden mich mein Verständnis sehr helfen.
ich bin im September in meine erste Wohnung gezogen und bis jetzt war es eigentlich ganz gut, die Vermieter sind etwas anstrengend, aber da kann man leider nicht viel machen.
Auf dem Übergabe Protokoll hatte er die wohl ausversehen die falschen Stormzählerzahlen mit einer Differenz von über 1000kw drauf geschrieben mit denen ich mich auch beim meinem Stormanbieter angemeldet habe.
nun ist rausgekommen, dass diese Zahlen falsch sind. Ich habe bereits monatlich sehr viel für Strom gezahlt (180€) dieser Satz wurde aber diesen Monat auf 100€ verringert, da mein Anbieter meinte, dass wir gar nicht zu viel verbrauchen und am Ende mit einer Rückzahlung rechnen können. Mein Vermieter hat sich heute Morgen bei mir gemeldet und meinte, dass durch diesen Fehler eine hohe Rückzahlung auf uns zu kommen würde von knapp 700 Euro. Ich verstehe aber nicht, warum ich dafür zahlen muss, wenn es nicht einmal mein Fehler ist und ich auch das, was ich verbraucht habe, bezahle.
ehrlich gesagt verstehe ich nicht einmal die gesamte Sachlage, da ich einfach keine erwachsene Person in meinem Leben habe, die es mir genauer erklären könnte.
Ich würde mich sehr freuen, falls jemand mir hier helfen könnte.

Mietrecht, storm
Wer muss den Zaun reparieren?

Wir sind vor ein paar Monaten in eine Wohnung gezogen wo der Hinterhof völlig vernachlässigt ist. Das "Unkraut" wirkt älter als ich selbst. XD Betreten ist absolut unmöglich. Die anderen drei Mieter sind alle zwischen 65 - 85. Mein Mann und ich Anfang 20. Also wollen wir das für alle betretbar und nutzbar machen, auch wenn das der Verwaltung wohl schon Jahre egal ist, da die älteren Hausbewohner die Pflege nicht mehr schaffen und sich nicht beschweren, da diese nach einer einmaligen Entfernung des ganzen Wuchses die weitere Pfelge auch nicht schaffen würden. Jetzt sind wir aber dazu gekommen und würden das Freiwillig machen.

Nun das eigentliche Problem. Der Zaun der uns vom Hof daneben abgrenzt setzt sich aus einer losen Holzplatte an irgendeinem Kasten und einem Meter Stein zusammen. Der Nachbarshund des anderen Hauses wird auch regelmäßig in unseren Hof gelassen un dort sein Geschäft zu machen. Der Zaun hat eine Lücke von knapp einem Meter, das ist also kein Hindernis. Wenn wir den Garten freiwillig wieder betretbar machen sollte sich das ändern. Wir sind bereit Zeit, Geld und Kraft in dieses Projekt zu stecken, aber nicht noch zusätzlich für diesen Zaun.

Müsssen wir den Zaun bezahlen oder die Vermietung? Ich bin echt überfordert, im Mietvertrag steht nichts zum "Garten" außer das wir diesen nutzen dürfen. (Wäre dieser betretbar ._. )

Haus, Garten, Miete, Mieter, Mietwohnung, Mietrecht, Mietvertrag, bezahlen, Hausverwaltung, Hof, Nachbarn, genossenschaftswohnung
Vermieter schaltet nachts die Heizung aus, kann man was dagegen tun?

Hallo zusammen,

wir sind vor ein paar Tagen in einer anderen Wohnung eingezogen. Die Heizung funktioniert tagsüber entsprechend.

Die Wohnung hat einen langen, großen Flur, von wo aus alle Räumlichkeiten zu erreichen sind (auch das unbeheizte Treppenhaus). Es ist ein bisschen unangenehm weil der Flur kein Heizkörper hat, aber wir haben uns gedacht, einfach die Türen offen zu lassen, damit die heiße Luft auch im Flur gelingt.

Das Problem ist, dass der Vermieter die Heizung nachts komplett abschaltet. Er meinte, dass es eine Nachtabsenkung sei. Die Heizkörper sind nachts aber richtig kalt. Die Heizung scheint also komplett abgeschaltet zu sein. Und auch morgens braucht es mindestens eine Stunde bevor die normale, angenehme Temperatur erreicht wird.

Wir haben ein kleines Baby und er braucht manchmal auch nachts eine frische Windel. Die Temperatur ist aber so niedrig, dass ich Angst habe, ihn auszuziehen.

Wir haben mit dem Vermieter darüber gesprochen. Er meint, dass alle Mieter im Haus sich einig sein müssen, sollte es keine Nachtabsenkung mehr geben. Wozu haben wir denn die Möglichkeit, die Heizkörper selber zu regulieren? Ich meine, wir wollen ja auch nicht Energie und Geld einfach aus dem Fenster werfen. Wir finden es aber ärgerlich, dass wir nicht selber entscheiden können, welche Temperatur wir in der Wohnung als angenehm empfinden. Die Kosten dafür tragen wir selbstverständlich. Und auch werden nicht alle Räume genauso warm sein, da uns klar ist, dass es nachts in der Küche z.B. kühler sein darf.

Das Argument mit dem Ersparnis scheint mir falsch zu sein, da die Kosten, die dann entstehen, wenn wir morgens wieder die ganze Wohnung aufheizen müssen, keine Nachtabschaltung rechtfertigen.

Und auch die Schimmelgefahr steigt, und dann wird natürlich der Mieter dafür verantwortlich gemacht...

Hat der Vermieter überhaupt das Recht, diese Nachtabsenkung in Kraft zu setzen, obwohl wir dagegen sind? Und ist es wirklich so, dass alle Mieter einverstanden sein müssen?

Wir freuen und bedanken uns sehr über eure Antworten!

Mietwohnung, Mietrecht, Vermieter, heizen
Freundin zahlt keine Miete was tun?

Guten Abend,

kurz zur Erläuterung. Meine Freundin und ich sind im September 2022 zusammen gezogen. (Wir beide stehen im Mietvertrag). Wir haben davor mündlich vereinbart, dass wir die Miete 50/50 teilen.

Ich habe bisher zwei mal die Hälfte der Miete bekommen. Mehr nicht. Ich habe sehr oft Gespräche mit ihr geführt dass es so nicht geht. Ich habe ihr auch meine Hilfe angeboten und gesagt sie solle sich mal ihre Ausgaben aufschreiben und kategorisieren. Leider hat dies alles nichts gebracht. Immer und immer wieder haben wir Gespräche geführt und es kam immer das selbe raus: ,,sie hätte aktuell kein Geld,,.

Bis zum Oktober 2023 hat sie als Erzieherin gearbeitet und wir haben ungefähr gleich Verdient (ich 100€ mehr).

Seit Oktober 2023 ist sie nun Krankgeschrieben und kann nicht mehr arbeiten. Sie ist dadurch jetzt auch im Krankengeld, was circa 1.000€ sind.

Leider gibt es von ihrer Seite auch keine Hoffnung bzw. Initiative sich eine neue Arbeit zu suchen etc.

Ich bin einfach total verzweifelt und weiß nicht was ich machen soll. Ich habe alle Möbel, die Küche sowie auch die Mietkaution übernommen. (Alles insgesamt 6.000€)

Und durch die ,,Mietschulden,, von ihr, bei mir die sich auch auf circa 10.000€ belaufen. Und ich die Miete jeden Monat selber übernehme sowie auch einkaufe etc.
hab ich auch das ein oder andere mal eine Mahnung bekommen, weil ich etwas nicht Zahlen konnte.

Ich weiß einfach nicht weiter… Ich hoffe jemand kann mir hier helfen, was ich machen könnte. Denn sie will den Mietvertrag nicht kündigen…

Danke für das durchlesen, ich hoffe auf hilfreiche Antworten.
Dankeschön schonmal im Voraus.

Finanzen, Miete, Schulden, Mietrecht, Mietvertrag, Freundin, kündigen, verzweifelte Liebe, Verzweiflung, mietvertrag kündigen
Vogelnest auf dem Balkon?

Hallo,

 

ich wohne zur Mitte. Auf meinem Balkon unter dem Dach ist ein Vogelnest.

Das Nest befindet sich in einer Höhe von 5 Metern, weshalb eine Beseitigung des Nestes meinerseits nicht möglich ist und die Durchführung durch eine Fachfirma erforderlich macht. Ferner sollte eine Schließung des Lochs an der entsprechenden Stelle erfolgen, die das Nisten auch in Zukunft verhindert.

 

Um das Vogelnest zu entfernen, antwortet mir der Vermieter:

 

„Nach interner Rücksprache im Büro mit dem Mitarbeiter, der früher für das Objekt in der Liebigstr. verantwortlich war, wurde mir die Auskunft gegeben, dass bereits in der Vergangenheit Firmen beauftragt wurden, sich um die Entfernung von Nestern zu kümmern. 

 

Diesbezüglich erhielten wir von den Firmen im Umkreis Lemgo bisher nur absagen, da laut Aussage der Firmen, für einen derart kleinen Auftrag, es sich nicht lohnen würde herauszufahren. 

In Ihrem eigenen Interesse, würden Sie darum bitten, sich zu erkundigen, ob eine Firma in Ihrem Umkreis einen derartigen Auftrag annehmen würde. Anschließend würden wir diese beauftragen. 

Alternativ haben wir eine Dienstleistungsfirma in Paderborn, die sich der Sache annehmen würde, jedoch ist hierbei mit erheblichen Mehrkosten zu rechnen, da diese Tätigkeit unter Schädlingsbekämpfung fallen würde und diese zusätzlich die längere Anfahrt mit berechnet wird. Diesbezüglich möchte ich Sie darauf hinweisen, dass es sich hierbei um umlagefähige Kosten handelt, die in der Betriebskostenabrechnung berücksichtigt werden.“

Meine Frage ist: Muss ich mich selbst um alles kümmern und die Kosten tragen oder ist das Sache des Vermieters?

Vielen Dank für Ihre Antwort.

Bild zu Frage
Miete, Mietrecht
Kündigung Garten?

Wir haben unsere Gärten verpachtet , unsere Mieter haben es ohne Gartenpacht bekommen / bis auf weiteres ca 4 Jahre/ dafür mussten sie nur die Gärten in Ordnung bringen , was sie auch gemacht haben , mein Mann hat dann alles entsorgt für beide Mieter , leider haben sie obwohl wir nie oben waren sich sofort mit Garten Nachbarn verstritten !, Wir haben es geklärt gehabt wieder gut bzw so gut es ging die Nachbarn schon sauer . Sie haben dann eine Gartenlaube drauf gebaut ,einen kleinen Teich .Aber als ich Ihnen nicht erlaubte, eine Betonplatte unter dem Rasen zu legen, oder Ihnen sagte diese Bäume werden nicht gefällt ,haben sie es sehr sauer darauf Reagiert beide , das schlimme ist sie haben dann mich blockiert, ich kann sie beide nicht mehr erreichen , was ich lächerlich finde ,ist den die Begründung die lautet ( Ich stehe nicht im Grundbuchamt , nur mein Lebens Gefährte ) .Also nach langem hin her haben wir Ihnen im Dezember gekündigt , keine Reaktion , dann kam ein Anwaltsbrief ohne Reaktion ,so schrieb nun unser Anwalt den 2 Brief auch da keine Reaktion , was wir nicht verstehen können , was nun ? Die Hütte ist gebaut worden , die Bäume weg gemacht , sie hatten keine Kosten nur Ihre Gartenhütte die sie gebaut haben und der Teich , wir wären auch bereit Ihnen was dafür zu geben , aber sie reagieren ja nicht !! Hat irgend jemand eine Idee ?

Garten, Mietrecht, Mietvertrag, Mietvertrag Kündigung
Silberfische oder Papierfische?

Guten Abend,

wir haben eine „gehobene“ Neubauwohnung, welche leider diese ungebetenen Gäste beherbergt. Unsere Luftfeuchtigkeit ist nicht sonderlich hoch ungefähr bei 48 % und gerade in den trockenen Räumen sehen wir vermehrt diese Viecher. Manchmal sieht man eins in der Badewanne, besonders sieht man aber eins im Babyzimmer, wenn man zum Beispiel ein Dekoobjekt hochhebt. Wir besitzen in der gesamten Wohnung Fußbodenheizung und leider hat das Parkett undichte Stellen, wodurch die Fische wahrscheinlich ein und ausgehen. Ansonsten habe ich auch entdeckt, dass wir Staubläuse haben und diese ja nun gerne von den Tiertierchen gefressen werden. Wir staubsaugen, hier nahezu täglich und unsere Wohnung ist sauber. Umso ärgerlicher ist es, dass diese Tiere ständig ein und ausgehen und wir sie nicht loswerden. Das Problem ist übrigens im ganzen Haus und somit auch in anderen Wohnungen vertreten. Ich hatte schon überlegt, ob ich mich an die Verwaltung wende, bin allerdings unsicher, ob diese helfen und einschreiten kann und wird. Da wir ein Kind und Haustiere in der Wohnung haben, möchten wir ungerne harte Chemikalien oder Insektizide einsetzen. Ein Kammerjäger würde ja nun auch nicht sonderlich viel bringen, wenn das ganze Haus befallen ist.
Kennt sich jemand aus und kann sagen, was man dagegen tun kann und ob es sich hierbei um Papier- oder Silberfische handelt? Ich habe bereits im Internet nach Unterschieden und Gemeinsamkeiten geforscht. Bücher habe ich zur Genüge, allerdings sind die in einem sehr guten Zustand nicht angefressen und die Tiere halten sich dort auch nicht auf. Am meisten sehe ich sie am Boden, aber vereinzelt auch mal an der Wand.

Vielen Dank im Voraus

Bild zu Frage
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Katzen unter eigenen Balkon?

Hallo, ich wohne in einem 3 Partien Haus im EG als Mieterin. Auf dem Grundstück laufen nach meiner Sichtung 2 Wild Katzen herum. Eine fremde Frau die hier nicht wohnt aber meine Vermieterin kennt, kommt mehrmals am Tag auch zu unchristlichen Zeiten vorbei um die Katzen zu füttern und um sich um sie zu kümmern.

Das ist an sich nicht das Problem. Aber unter meinem Wohnzimmer Balkon ist sozusagen der Katzen Schlaf Platz wo es auch dementsprechend aussieht stapeln sich Kartons , Katzen Kratzbäume, Futter Schalen ect. Vor meinem Balkon das Rasen Grundstück ist voll mit Katzen Kot und teilweise undefinierten Lebensmitteln die diese Frau rumwirft.

Auch teilweise auf dem Grundstück verteilt liegen undefinierte Lebensmittel die teilweise mein Hund frisst. Außerdem wird von mir verlangt das ich im Sommer den Rasen mähe was an für sich kein Problem wäre jedoch ich dies sehr eklig finde aufgrund von dem Zustand des Rasens.

Meine Vermieterin sagt dauernd sie kenne das Problem und meinte es wäre unzumutbar. Verlangt aber von mir das ich mein Hund auf dem Grundstück nicht Mal mehr in die Nähe des Rasens lasse und ihn an die Leine nehmen soll.

Auch musste ich mit meinem Hund den Tierarzt aufsuchen da ich nicht wusste was sie für Sachen gefressen hat auf dem Rasen.

Muss ich sowas akzeptieren ? Da ich z.B. im Sommer wenn ich auf dem Balkon sitze die Katzen rieche.

Liebe Grüße

Tiere, Garten, Haustiere, Recht, Mietrecht, Tierhaltung, Balkon, Freigänger
Was tun bei Erlaubnis vor Garage zu parken, was andere Garagenbesitzer behindert?

Hallo,

wir haben im umzäunten Hof, zwei Garagen, eine gehört dem Nachbarn, der Rentner ist und 10 Monate in verbringt und die rechte Garage neben dem hohen Zaun gehört uns. Wir haben zwei Autos, eins in der Garage und das andere parken wir vor der Garage.

Es ist etwas kompliziert zu erklären aber ich versuche es, so gut es geht. Das Problem ist, dass der Besitzer der anderen Garage, einem dritten Mieter erlaubt hat, dessen Auto vor der Garage abzustellen. Dadurch kommen unsere Autos nicht mehr raus, wenn wir beispielsweise später heim kommen und das Auto bereits vor der anderen Garage parkt, da die Einfahrt so eng ist, dass man da nur vorwärts reinfahren und vorwärts parken kann. Entsprechend müssen wir rückwärts rausfahren, wofür es keinen Platz gibt.

Wir müssen dann immer warten, bis das parkende Auto weggefahren ist, um wieder rausfahren zu können.

Wenn das Auto nicht da ist und wir in die Einfahrt fahren ist zumindest genug Platz vorhanden, um rückwärts zu parken, damit wir wieder vorwärts rausfahren kann. Dann ist es auch nicht störend, wenn er dort parkt aber meistens hat er früher Feierabend oder ist Tagelang weg und lässt das Auto stehen.

Wir ist die rechtliche Lage? Darf er dort, obwohl ihm die Garage nicht gehört, parken, wenn es andere Mieter beim rausfahren behindert, die eine Garage besitzen/mieten?

Mietrecht, Garage, parken
Frage zur mietrecht kann der vm kündigen?

Seit dem Die Dame im 2 OG wohnt seit 11 jahren heute ist sie 68 alleinlebend schon immer , die dame hat mich und meine schwester bei jede begegnung gemobbt, als wir sagten guten tag frau xyy mit ein lächeln hat sie uns mit ein negativen wort gemobbt,

den sie hat feindseligkeit, wir blieben trotzdem feundlich damiz wir sie gg provozieren weil die will ja uns aus der wohnung ekeln, auch fragten wir nach was für ein problem sie mit ins hat sie sagt sie habe keln problem, schlug auf das boden mehrmals minuten lang , schlug fuß fest 1-3 mal auf das boden, hat hass attacken anfälle trommelt früh morgens um 06:20 uhr auf das boden, lässt in der wohnug etwas piepsen so ein störgerusch , sie stellt es von piepton auf dauerpiepton umstellen , ich kann nicht schlafen, tuht auf dumm,

sagt mir nimmst du meln packet an wen. Es kommt ich sage okey mache ich okey alles klaar kleinkind sagt sie mir grinzend,

alles alle hilfen die sie gebraucht hat bekamm sie aber hört nie im leben auf zu provzieren,

ich erzählte an meln bruder am telefon lautstark das die dame seit 11 jahren provoziert das ich nicht schlafen kann und das die dame ein nazi ist , und das ich wegen diese provokationen und schlafstörungen wegen störgeräusch piep piep nicht schlafen kann ,

wenn es meine wohnwand nachbarin gehört hat kann dies zu kündigung führen ? Wird der richter da nicht die zustände dafür beurteilen das die dame mit alen mittelb zu provokation für beleidigung provoziert hat ?

ein andere mieter würde schon völlig dutchgedreht aber ich sage seit 11 jahren in der ignoranz steckt die macht aber piepton was sie nachts einschaltet macht mich wahnsinnig ich kann nicht schlafsn,

kann der vm mich kündigen wenn eine nachbarin es mitbekommen hat das ich ggü meiner bruder am telefon gesagt habe das die dame ein nazi ist würde das kündigung rechtfertigen oder müsste der richter dafür gesamtumstände was mich dazu gebracht hat beurteilen ?

Recht, Mietrecht, Rechte, Jura
Mietminderung wie hoch, wie formulieren?

Hallo liebe Community,

ich hoffe, ihr könnt mir helfen. Ich bin echt verzweifelt.

Ich bin Mieter einer Altbauwohnung und es bestehen diverse Mietmängel. Über die vergangenen bald 3 Jahre habe ich alle Mängel schriftlich meinem Vermieter angezeigt, dieser ist bislang jedoch nicht tätig geworden und stellt sich taub. Leider reagiert er weder Mails noch auf Anrufe (er geht nicht einmal dran).

Folgende gravierende Mietmängel bestehen:
- seit meinem Einzug im Februar 2021 ist die Wohnungseingangstür beschädigt und das Türblatt ist an mehreren Stellen gerissen (die Haftpflichtversicherungssumme hat er kassiert, auf die Umsetzung des seinerzeitigen Ankündigung des Austauschs warte ich bis heute)

- die Fenster sind extrem alt, mit nach außen unlackiertem Holzrahmen und undicht. Eins der Fenster ist blind (daher Feuchtigkeit in die Zwischenschicht gelangt). Eins der Fenster ist fürchterlich undicht. Bei jedem stärkeren Regen läuft es darunter her (besonders ärgerlich, wenn man nicht in der Wohnung ist), sodass sich dicke Pfützen auf der Fensterbank bilden. Neuerdings schimmelt der Holzrahmen und ist auch von innen durch Feuchtigkeit gerissen (das Holz ist klatschnass)

- nachts schalten sich auch bei Temperaturen unter null Grad die Heizungen zwischen 22:00 bis ca. 4:00 Uhr ab. Die Temperaturen in der Wohnung fallen dadurch z. T. bis auf unter 15 °C. Die Heizung lässt sich in diesem Zeitraum nicht hochregulieren.

Von allen Mietmängeln existieren Fotos.

Wieviel Mietminderung ist angemessen? Habt ihr ggf. Verweise dafür oder konkrete Formulierungsvorschläge?

Ich bin dankbar für jedes bisschen Hilfe!

Liebe Grüße
ElrasM

Bild zu Frage
Mieter, Mietwohnung, Mietrecht, Mietminderung, vermieterpflichten, Mietmängel
Heizkostenabrechnung "verjährt"?

Hallo, ich habe gestern in meinem Briefkasten ein besonderes Weihnachtsgeschenk erhalten :

meine Nebenkostenabrechnung.

Im Anhang war meine Heizkostenabrechnung für den Zeitraum 1.05.21-30.04.22 angeheftet. Ich muss 500,00 Heizkosten bis Ende dieses Monats nachzahlen.

Ich habe im Internet recherchiert und mehrfach gelesen, dass dem Mieter spätestens 1 Jahr nach Abrechnungszeitraum die Heizkostenabrechnung zugegangen sein muss, sonst ist dieser nicht verpflichtet eine evtl Nachzahlung tätigen zu müssen.

Wenn ich das richtig verstanden habe, ist meine Heizkostenabrechnung am 30.04.23 also verjährt?

Irritieren tut mich, dass die Heizkostenabrechnung am 12.12.23 erstellt wurde, macht das die Verjährung nichtig?

Zudem ist die Sache etwas kompliziert. Mein ursprünglicher Vermieter ist am 29.9 dieses Jahres plötzlich verstorben. Ich lebe in dieser Wohnung schon sechs Jahre und habe nie eine Heizkostenabrechnung erhalten. Er ist mir entgegen gekommen, da ich sehr marode Fenster habe, ist meine Wohnung sehr kalt, es zieht überall. Er wollte sich nach und nach darum kümmern mir neue Fenster einzubauen, solange das nicht geschehen hat er mir wohl die Heizkosten erspart. Nun hat sein Bruder das Erbe eingetreten und schon läuft es ganz anders. Ich weiß nicht,wie ich mich verhalten soll, möchte keinen Ärger mit dem neuen Vermieter haben, das Entgegenkommen meines alten Vermieters ist nur mündlich besprochen worden. Der neue Vermieter hat mich "freundlich" darauf hingewiesen, dass die Heizkosten gestiegen sind , und ich das für die weiteren Abrechnungen mitbedenken soll, aber wenn ich noch weniger heize, muss ich mit meinen Kindern in Jacken Abends auf dem Sofa sitzen und in der Wohnung machen sich Feuchtigkeit und Schimmel breit.

Wäre für jede fachmännische Beratung sehr sehr dankbar.

Schöne Weihnachten an alle

Mieter, Mietwohnung, Mietrecht, Nebenkosten, Nebenkostenabrechnung
Mieter erteilt Vermieter Hausverbot... Wohnungsbesichtigung für potentielle neue Mieter möglich?

Wir haben seit August Mieter, welche von Anfang an nicht mal die Hälfte der Miete bezahlt haben, Mietvertrag kam letzten Endes nicht zustande, da der Mieter relativ schnell wieder gekündigt hat.

Nun kamen mehrfach schreiben bezüglich Mängel (Wohnung war in Renovierungszustand und wollte vom Mieter selbst gemacht werden), Fliese kaputt in der Küche (3 angesetzte Reparaturtermine vom Mieter verstreichen lassen worden), Türrahmen gebrochen und Dübellöcher in den Wänden bzw fehlende Zierleisten.

Nach wie vor kommen nur 500 € Miete von den angesetzten 1050 € Warmmiete. Nun behauptet der Mieter er hätte 2 Garagen gemietet, welche nie Gegenstand des Vertrages bzw mündlicher Absprache waren, sondern von anderen Mietern vorher schon belegt waren.

Jetzt ist dem Vermieter gegenüber ein Hausverbot ausgesprochen worden, welcher aber regl in die Nähe der Wohnung muss, da sich dort öffentliche Toiletten befinden bzw die Familie des Vermieters im Haus gegenüber wohnt und die selbe Einfahrt genutzt wird.

Die angebrachten Rauchmelder sind aus der Wohnung verschwunden und werden vom Mieter als Mangel deklariert.

Die Freundin des Mieters stellt nun auch die Behauptung auf, dass der Vermieter deren Auto verkratzt hätte, dabei hielt sich der Vermieter zu keiner Zeit auf dem Grundstück auf, auf der das Auto abgestellt wurde.

Da die Wohnung ja gekündigt ist und zum Februar 24 neu vermietet werden soll, stellt sich nun auch die Frage, wie es denn mit weiteren Wohnungsbesichtigungen verhält, da ja aktuell ein Hausverbot ausgesprochen wurde.

Dass die Sache natürlich auch vom Anwalt des Vermieters geprüft wird ist denke ich selbstverständlich, allerdings würden wir gerne wissen, wie wir nun weiter verfahren sollen, können, dürfen?

Vielen Dank im Voraus

Mieter, Mietwohnung, Mietrecht, Vermieter
Altbau - Stromanschluss auf Starkstrom aufrüsten? Wasserleitung?

Hallo Liebe Community,

ich bin neu Umgezogen, und so unwissend wie ich war habe ich mich dem Charme einer Altbau Wohnung hingegeben mit einer Küche ohne Starkstrom und mit nur 4 Steckdosen...

Nun die Frage: Anschließen muss ich Spülmaschine, Waschmaschine, Herd, Ofen und den Kühlschrank.. Habe keinen Starkstrom und brauche mehr Steckdosen. Kann man Starkstrom nachrüsten - mit wie viel Aufwand und Kosten ist das verbunden? Worauf muss ich achten - kann es sein das mir die Leitung um die Ohren fliegt wenn ich die Geräte teilweise gleichzeitig benutze? Plus (hab ich mal gehört) - kann ich nur 2 Herdplatten nutzen (falls ja, kann ich mit einer großen Induktionsherdplatte tricksen?

Gilt "Wie gesehen so gemietet?" oder muss mein Vermieter aufrüsten? Evtl. teilt man sich die Kosten? Oder muss ich gar nicht unbedingt Starkstrom haben?

Bis Ende Februar kommt meine neue Einbauküche und ich muss so langsam nach Geräten schauen und bin relativ lost bei den Merkmalen worauf ich achten soll.

PS: Noch eine Frage am Rande - weiß jemand welche Rohre ich kaufen muss um Spüle, Spülmaschine und Waschmaschine anzuschließen? Spüle und Spülmaschine kommen erst in 2 Monaten aber ich wollte im Voraus schonmal meine Waschmaschine anschließen.

Ich freue mich auf eure Antworten und danke im Voraus!

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