Mietwohnung lüften beiweisen?

2 Antworten

Der Vermieter hat kein Recht ohne Ankündigung die Wohnung zu betreten.
Grundsätzlich darf er das nur wenn es einen konkreten Grund gibt und nach Terminvereinbarung. Kontrollbesuche sind nicht zulässig. Ein konkreter Grund wäre z.B. wenn etwas defekt ist und repariert werden muss.

anonym234475 
Fragesteller
 02.03.2024, 04:43

Das ist mir bewusst, die Ankündigung war feuermelder prüfen, darauf habe ich mich geeinigt... aber das man dann auch die anderen Räume begutachtet war unerwartet . Rein theoretisch steht nur sie im Mietvertrag, darf ich ihm den Zutritt verweigern ?

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Der Kontrollauftrag der Vermieterin bezüglich RAUCHMELDER kann durch Dritte nur in Räumen ausgeführt werden, in denen Rauchmelder installiert sind, Daher sind Küche und Bad ausgeschlossen vom Zutritt des Kontrolleurs. Hatte er denn eine Leiter dabei? Wie wurde die Kontrolle durchgeführt oder war das nur ein Vorwand um deine Wohnung zu besichtigen?

Der Gefährte der Vermieterin hat keinerle Befugnisse hinsichtlich des Mietvertrages. Er ist nicht dein Vertragspartner.

Du bist gehalten die Entstehung von Schimmel in deiner Wohnung zu unterbinden.

anonym234475 
Fragesteller
 02.03.2024, 16:35

Der Mann (partner) der vermieterin war groß genug um mit dem Finger auf die batterierauchmelder zu drücken. Er möchte jetzt sogar einen rauchmelder im Badezimmer montieren da meine Waschmaschine ja Feuer fangen könnte! (Nagelneue Waschmaschine paar Monate alt) . Lüften tu ich regelmäßig jedoch merkt es es nicht was jedoch nicht mein problem sein sollte, ich kann ja nicht drauf warten bis er zufällig am fenster steht und es hört ...er verlangt jetzt das er stichprobenmäsig die raumfeuchtigkeit messen möchte, was meines erachtens 1. Auf meine Privatsphäre geht und 2. Maßlos übertrieben ist..auf Anfrage ob ich die Fenster auf und zu knallen soll, oder ihm eine Nachricht schreiben soll wenn ich lüfte, kam keine Reaktion. Tatsächlich gibt es einige Probleme mit ihm.

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Gerhart  02.03.2024, 21:55
@anonym234475

Diese Person darf deine Wohnung nicht betreten. Übergriffe dieser Art sind nach StGB § 123 Hausfriedensbruch, auf Antrag verfolgt der Staatsanwalt das Delikt.

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