Besser ist es die Wohnungsgesellschaften direkt anzurufen, eventuell noch Immonet tangieren, suchst du deutschlandweit?
Den Termin 29.4. musst du stornieren. Du hast ein Recht auf die Wohnungsrückgabe am 2.5. also wie verbrieft nach Mietende! Das kann der VERMIETER nicht ablehnen.
In jedem Mietvertrag muss ausdrücklich die Mitbenutzung des Gartens für die beiden Mieterparteien ausgewiesen sein. Fehlt dieser Passus in den Verträgen, kann die Vermieterin den Aufenthalt im Garten für die Mieter dulden oder eben nicht.
Hinter dieser ominösen Mietbescheinigung, die der Vermieter rechtens nicht ausstellt, steht doch die Frage: Bilden dein Sohn und seine Bürgeldempfängerin eine Bedarfsgemeinschaft? Offenbar ist das so und die beiden wollen es dem JC nicht anzeigen, versuchen nun dem Vermieter eine Mietbescheinigung abzupressen, damit ein Scheimietverhältnis vorgewiesen werden kann und das JC hier die KdU auch noch löhnt.
Ich habe Bedenken auch in strafrechtlicher Hinsicht. Es könnte auf versuchten Soziabetrug hier durch das JC erkannt werden.
Ja das ist toll, dass du dich mit deinen Wohnungsgenossen so gut verstehst aber ohne Mietvertrag mit dem Vermieter ist alles für die Katz! Wer ist denn der Vermieter? Eine Hauptmieter*in oder der Wohnungsvermieter?
Eine Vertragsauflösung kommt einem Vertrag gleich. Kautionsrückgabe wurde vereinbart aber di Frist nicht eingehalten = Vertragsbruch, folglich
Mahnung unter Fristsetzung, Frist nicht eingehalten, Gerichtliche Mahnung und bei Widerspruch erfolgreiche Zahlungsklage !
Androhung einer Anzeige wegen Unterschlagung?
Wie wäre es denn, wenn du die Wohnung kaufst und deine Mutter bezahlt an dich Miete?
Der Vermieter hat dir die Wohnung zum Mietbeginn herauszugeben. Die Vormieterin ist nicht dein Vertragspartner. Sie möge das mit dem Vermieter verhandeln.
Das Hausgeld beinhaltet die Betriebskostenvorauszahlung, die du an den Mieter weitergeben kannst, abzüglich Verwaltungskosten und Instandsetzungsrücklage . Dazu kommt noch die Umlage der Grundsteuer. die du an die Kommune abführen musst.
Wder der Vemiete noch du kannst fristlos kündigen. Aber du kannst dem Vermieter eine einvernehmliche Auflösung des Mietvertrages vorschlagen, dann kannst du sofort ausziehen ohne weiter Miete zu bezahlen.
Der Vermieter hat korrekt und rechtssicher geantwortet. Die Instandetzung von Mängeln hat mit der Mieterhöhung nichts zu tun. Daher Mängel mit Fristsetzung der Instandsetzung an denVermieter (nicht Hausmeister !) nachweisbar melden. Kommt der Vermieter in Verzug, kannst du nach §536a BGB in die Ersatzvornahme gehen und die Kosten mit der Miete nach § 556b BGB aufrechnen.
Du kannst deine eigene Spülmachine aufstellen. Wo steht hier etwas von Mieterhöhung?
Wenn die Kaution sofort vollständig übergeben wird, ist der Kündigungsgrund erledigt und damit die außerordentliche und fristlose Kündigung. Oder wurde hilfsweise auch ordentlich gekündigt?
Der Mietvertrag ist entscheidend, ob deine Renovierungskosten erstattungsfähig sind oder nicht. Was steht zu Schönheitsreparaturen im Vertrag?
Sämtliche Instandsetzungkosten des Inventars und der Heizung trägt der Vermieter.
Die Entsorgung des Sperrmülls hat der Vermieter zu tragen oder du, wenn es so vertraglich vereinbart wurde.
Wurde bei Mietbeginn ein Wohnungsübergabeprotokoll gefertigt? Wurde da Mängel gelistet einschließlich Fristen zu deren Besetigung gesetzt?
Befindet sich der Vermieter im Verzug, kann der Mieter nach § 556b BGB gegen die Miete aufrechnen.
Wenn die Betriebskosten nach Abrechnung des letzten Zeitraumes eine Nachzahlung erforderlich machte, dann kann der Vermieter die kommenden Vorauszahlungen anpassen aber nicht in einem Stück per 800€ sondern pro Monat. Freiwillig kannst du die Vorauszahlungen dennoch erhöhen, wenn zu erwarten ist, dass die Heizkosten extrem hoch werden.
Du musst dich in erster Linie um die Bedingungen des Mietvertrages kümmern. Günstig wäre es, wenn es in der Wohnung einen Hauptmieter gibt, der ein Zimmer an dich untervermietet. Abraten kann ich nur vor dem Eintritt in eine Mieterpartei, in der alle Mieter gemeinsam haften. Da ist eine Kündigung nicht möglich. Auch die Übergabe einer Kaution ist nur an den Vermieter vorzunehmen. Mauscheleien mit anderen Mietern sind dabei zu vermeiden.
In den Köpfen von b und c spukt der Begriff Wohngemeinschaft, der keine Kategorie des Mietrechtes ist. Das JC geht von einer Bedarfsgemeinschaft aus. Dem muss ledigich widersprochen werden. Untermieteverträge müssen genau so behandelt werden wie Mietverträge nach den Mietgesetzen.
Der Vermieter kann nicht ohne weiteres dir Miete des Inkusivmietvertrages erhöhen.
Welche Vorkehrungen sind denn dazu im Mietvertrag zu finden?
Weiter: Der Fensteraustausch ist eine energetische Modernisierung, dazu fehlt aber die Kalkulation. Lass sie dir geben und dann kannst du zustimmen. Wie ist denn die Beschaffenheit der aktuellen Fenster?
Versuche es doch mit einer Ersatzvornahme nach § 536a und mit einer Mietminderung nach § 536 BGB. Deiner Meldepflicht nach § 536 c bist du doch schon oft nachgekommen. Setze dem Vermieter eine letzte Frist und kündige die Handlung nach § 536a an, wenn sie Frist nicht eingehalten wird. Das trift auf fast alle Mängel zu.
Das Schimmelproblem wirst du nicht allein lösen können aber die vielen Tropfstellen und nassen Wände scheinen die Ursache zu sein. Da hilft vermutlich nur eine Instandsetzungsklage.
Die Mietgesetze berichten nichts über das Wohlfühlen der Mieter.......