Den Termin 29.4. musst du stornieren. Du hast ein Recht auf die Wohnungsrückgabe am 2.5. also wie verbrieft nach Mietende! Das kann der VERMIETER nicht ablehnen.

...zur Antwort

In jedem Mietvertrag muss ausdrücklich die Mitbenutzung des Gartens für die beiden Mieterparteien ausgewiesen sein. Fehlt dieser Passus in den Verträgen, kann die Vermieterin den Aufenthalt im Garten für die Mieter dulden oder eben nicht.

...zur Antwort

Hinter dieser ominösen Mietbescheinigung, die der Vermieter rechtens nicht ausstellt, steht doch die Frage: Bilden dein Sohn und seine Bürgeldempfängerin eine Bedarfsgemeinschaft? Offenbar ist das so und die beiden wollen es dem JC nicht anzeigen, versuchen nun dem Vermieter eine Mietbescheinigung abzupressen, damit ein Scheimietverhältnis vorgewiesen werden kann und das JC hier die KdU auch noch löhnt.

Ich habe Bedenken auch in strafrechtlicher Hinsicht. Es könnte auf versuchten Soziabetrug hier durch das JC erkannt werden.

...zur Antwort

Ja das ist toll, dass du dich mit deinen Wohnungsgenossen so gut verstehst aber ohne Mietvertrag mit dem Vermieter ist alles für die Katz! Wer ist denn der Vermieter? Eine Hauptmieter*in oder der Wohnungsvermieter?

...zur Antwort

Eine Vertragsauflösung kommt einem Vertrag gleich. Kautionsrückgabe wurde vereinbart aber di Frist nicht eingehalten = Vertragsbruch, folglich

Mahnung unter Fristsetzung, Frist nicht eingehalten, Gerichtliche Mahnung und bei Widerspruch erfolgreiche Zahlungsklage !

Androhung einer Anzeige wegen Unterschlagung?

...zur Antwort

Wie wäre es denn, wenn du die Wohnung kaufst und deine Mutter bezahlt an dich Miete?

...zur Antwort

Der Vermieter hat dir die Wohnung zum Mietbeginn herauszugeben. Die Vormieterin ist nicht dein Vertragspartner. Sie möge das mit dem Vermieter verhandeln.

...zur Antwort

Das Hausgeld beinhaltet die Betriebskostenvorauszahlung, die du an den Mieter weitergeben kannst, abzüglich Verwaltungskosten und Instandsetzungsrücklage . Dazu kommt noch die Umlage der Grundsteuer. die du an die Kommune abführen musst.

...zur Antwort

Wder der Vemiete noch du kannst fristlos kündigen. Aber du kannst dem Vermieter eine einvernehmliche Auflösung des Mietvertrages vorschlagen, dann kannst du sofort ausziehen ohne weiter Miete zu bezahlen.

...zur Antwort
Mieterhöhung anfechten?

Ich wohne zurzeit in Frankfurt und mein Vermieter nimmt jetzt den Frankfurter Mietspiegel als Beispiel um meine Miete um 60€ zu erhöhen.

meine Antwort darauf

Ich kann nicht nachvollziehen auf welcher Grundlage sie dies machen wollen. In dieser Wohnung ist das Bad älter als 30 Jahre, die Fenster und Türen sind veraltet und das mindestens 10-15 Jahre. Hinzu kommt dass die Fenster nicht dicht sind und Kälte, sowie Nässe hindurchkommen. Auch im Winter ist es in dieser Wohnung kalt, da die Heizung nicht funktioniert. Im Bad lässt sich das Wasser nur schwer regulieren und auch die Menge die aus dem Hahn kommt ist gering und es entsteht kein Wasserdruck. Morgens gibt es kein warmes Wasser. Das hatten mehrere Mietparteien gemeldet. Dennoch kümmert sich darum niemand.

und deren Antwort darauf

Sie möchten unserer Mieterhöhung nicht zustimmen, weil Sie Mängel in Ihrer Wohnung haben. Wir gehen daher davon aus, dass Sie die Zustimmung von der Beseitigung des angezeigten Mangels abhängig machen möchten.

Die Miete für eine preisfreie Wohnung bestimmt sich ausschließlich durch Vergleich mit der ortsüblichen Miete. Da es in Frankfurt am Main einen Mietspiegel gibt, kann damit die Miete einer Wohnung in einfacher Weise festgestellt werden. Ausschlaggebend sind lediglich die objektiven Kriterien einer Wohnung im Vergleich mit denen des Mietspiegels.

Aus vorgenannten Gründen haben behebbare Mängel an der Mietsache keinen Einfluss auf die Mietfestlegung und das Verfahren der Mietenvereinbarung nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB).

Sofern Mängel vorliegen, die die Nutzungsmöglichkeit der Wohnung tatsächlich mindern, melden Sie diese bitte umgehend an den zuständigen Hausmeister. Allerdings nicht durch Verweigerung seiner Zustimmung zu einem nach § 558 BGB ordnungsgemäßen und damit rechtswirksamen Mieterhöhungsverlangen.

Was soll ich jetzt tun?

...zur Frage

Der Vermieter hat korrekt und rechtssicher geantwortet. Die Instandetzung von Mängeln hat mit der Mieterhöhung nichts zu tun. Daher Mängel mit Fristsetzung der Instandsetzung an denVermieter (nicht Hausmeister !) nachweisbar melden. Kommt der Vermieter in Verzug, kannst du nach §536a BGB in die Ersatzvornahme gehen und die Kosten mit der Miete nach § 556b BGB aufrechnen.

...zur Antwort

Du kannst deine eigene Spülmachine aufstellen. Wo steht hier etwas von Mieterhöhung?

...zur Antwort
Fristlose Kündigung Haus?

Hallo ihr lieben ich bin am 1.09 in unser hetztet Bauernhaus zur Miete gezogen.
am 17.07.2023 hatten wir eine Besichtigung in einem unrenovierten normalen Zustand aber eben alles komplett vollgestellt mit hohen breiten Schränken so sah man die Wände nicht.
uns hat das Haus Ansicht super gefallen und haben es genommen die Miete beträgt 900kalt und 25€ pauschal Nebenkosten und 2700€ Kaution

wir haben den Mietvertrag 1 Woche später unterschrieben und direkt die 1 Rate von 900€ Kaution bezahlt.

das Haus hat 2 Stöcke unten war alles in Ordnung musste man nicht renovieren und oben sind es ein Klo und 6 Schlafzimmer.

am Tag der schlüsselübergabe am 1.09.23 wollten wir direkt anfangen die Möbel hier rüber zu bringen sie sehe volle Katastrophe die Wände die Böden da lagen tote Mäuse es war sehr sehr schrecklich ( füge ein Bild von vorher und nachher hinzu, so sahen oben alle Zimmer aus)

wir haben mtl pünktlich immer die Miete bezahlt und bereits 3200€ für Öl bezahlt da wir dies selber beschaffen müssen

zusätzlich für die komplette Renovierung mussten wir 4000€ knapp bezahlen

deswegen habe ich die Kaution nicht mehr weiter bezahlt.
auch ist die Küche mit vermietet mit e Geräten funktionieren laut Mietvertrag alle ( siehe da Spülmaschine Kühlschrank und ein Kochfeld von der Platte kaputt ) Vermieter sagt müssen sie selber kaufen und erneuern.

nun gestern die fristlose Kündigung erhalten wegen fehlender mietkaution ( dies nach 8 Monaten ) .
und mit Aufforderung das Öl raus zu pumpen und die Wände etc. Renovierung alles von oben auf den alten Stand zurück zu bringen mit den alten Teppichen und Wänden weil die nächsten Mieter es eventuell anderst haben möchten

ich dachte ich spinne als ich dies gelesen habe.
hab direkt beim Anwalt ein Termin gemacht allerdings erst nächsten Donnerstag.

Aber zum 8.5.24 müssen wir raus sonst sperrt er die Türen zu..

so haben wir alle Zimmer bereits neu renoviert… den unterschied sieht man eindeutig … und so will er das Haus auch wieder zurück

kann mir jemand bitte irgendwie Tipps geben oder Hoffnung machen

...zur Frage

Wenn die Kaution sofort vollständig übergeben wird, ist der Kündigungsgrund erledigt und damit die außerordentliche und fristlose Kündigung. Oder wurde hilfsweise auch ordentlich gekündigt?

Der Mietvertrag ist entscheidend, ob deine Renovierungskosten erstattungsfähig sind oder nicht. Was steht zu Schönheitsreparaturen im Vertrag?

Sämtliche Instandsetzungkosten des Inventars und der Heizung trägt der Vermieter.

Die Entsorgung des Sperrmülls hat der Vermieter zu tragen oder du, wenn es so vertraglich vereinbart wurde.

Wurde bei Mietbeginn ein Wohnungsübergabeprotokoll gefertigt? Wurde da Mängel gelistet einschließlich Fristen zu deren Besetigung gesetzt?

...zur Antwort

Befindet sich der Vermieter im Verzug, kann der Mieter nach § 556b BGB gegen die Miete aufrechnen.

...zur Antwort

Wenn die Betriebskosten nach Abrechnung des letzten Zeitraumes eine Nachzahlung erforderlich machte, dann kann der Vermieter die kommenden Vorauszahlungen anpassen aber nicht in einem Stück per 800€ sondern pro Monat. Freiwillig kannst du die Vorauszahlungen dennoch erhöhen, wenn zu erwarten ist, dass die Heizkosten extrem hoch werden.

...zur Antwort

Du musst dich in erster Linie um die Bedingungen des Mietvertrages kümmern. Günstig wäre es, wenn es in der Wohnung einen Hauptmieter gibt, der ein Zimmer an dich untervermietet. Abraten kann ich nur vor dem Eintritt in eine Mieterpartei, in der alle Mieter gemeinsam haften. Da ist eine Kündigung nicht möglich. Auch die Übergabe einer Kaution ist nur an den Vermieter vorzunehmen. Mauscheleien mit anderen Mietern sind dabei zu vermeiden.

...zur Antwort

In den Köpfen von b und c spukt der Begriff Wohngemeinschaft, der keine Kategorie des Mietrechtes ist. Das JC geht von einer Bedarfsgemeinschaft aus. Dem muss ledigich widersprochen werden. Untermieteverträge müssen genau so behandelt werden wie Mietverträge nach den Mietgesetzen.

...zur Antwort

Der Vermieter kann nicht ohne weiteres dir Miete des Inkusivmietvertrages erhöhen.

Welche Vorkehrungen sind denn dazu im Mietvertrag zu finden?

Weiter: Der Fensteraustausch ist eine energetische Modernisierung, dazu fehlt aber die Kalkulation. Lass sie dir geben und dann kannst du zustimmen. Wie ist denn die Beschaffenheit der aktuellen Fenster?

...zur Antwort

Versuche es doch mit einer Ersatzvornahme nach § 536a und mit einer Mietminderung nach § 536 BGB. Deiner Meldepflicht nach § 536 c bist du doch schon oft nachgekommen. Setze dem Vermieter eine letzte Frist und kündige die Handlung nach § 536a an, wenn sie Frist nicht eingehalten wird. Das trift auf fast alle Mängel zu.

Das Schimmelproblem wirst du nicht allein lösen können aber die vielen Tropfstellen und nassen Wände scheinen die Ursache zu sein. Da hilft vermutlich nur eine Instandsetzungsklage.

...zur Antwort

Die Mietgesetze berichten nichts über das Wohlfühlen der Mieter.......

...zur Antwort