Betriebskostenabrechnung Abschlagsanpassung für das Folgejahr?
Guten Morgen
Folgender Sachverhalt:
Meine Betriebskostenabrechnung 2022 beträgt 1140 Euro, soweit in Ordnung, nun hat mein Vermieter auf der Abrechnung ebenfalls eine "Anpassung der Heiz und Nebenkostenvorrauszahlung" in Höhe von 800 Euro angegeben. Somit beträgt meine gesamte Betriebskostenabrechnung 1940 Euro.
Ich gehe davon aus das er die Nebenkosten für 2023 quasi rückwirkend erhöht hat um eine hohe Nachzahlung zu vermeiden.
Ist das rechtens? Kann ich die 800 Euro extra Vorrauszahlung ablehnen?
Danke schonmal
3 Antworten
In der Abrechnung kann/darf der Vermieter nur die tatsächlich gezahlten Vorauszahlungen verwenden.
Die Vorauszahlungen darf er nur für die Zukunft erhöhen, wenn die Abrechnung eine Nachzahlung ergeben hat.
Als Mieter hast Du das Recht nach einer Abrechnung die Vorauszahlung selbst anzupassen, auf einen angemessenen Betrag.
Siehe BGB § 560 Absatz 4
Wenn die Betriebskosten nach Abrechnung des letzten Zeitraumes eine Nachzahlung erforderlich machte, dann kann der Vermieter die kommenden Vorauszahlungen anpassen aber nicht in einem Stück per 800€ sondern pro Monat. Freiwillig kannst du die Vorauszahlungen dennoch erhöhen, wenn zu erwarten ist, dass die Heizkosten extrem hoch werden.
Eine zulässige Erhöhung der Nebenkosten darf nur den Betrag umfassen, der aus der letzten Nachzahlung resultierte.
emesvau