Übernimmt Grundsicherung Nachzahlung aus Betriebskosten / Umlagen?

5 Antworten

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Wenn sich die Nachzahlung auf die KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung ( Warmmiete ) ohne den monatlichen Abschlag für den normalen Haushaltsstrom bezieht,du sie im Leistungsbezug erhalten hast und sich auf deine derzeit bewohnte Wohnung bezieht,dann wird eine Nachzahlung in der Regel nach einem formlosen schriftlichen Antrag voll übernommen !

Machst also nur eine Kopie der Endabrechnung,schreibst deine Kundennummer dazu und schreibst 1 - 2 Sätze dazu das du um Übernahme der Nachzahlung aus dem Jahr 2016 in Höhe von X bittest,Unterschrift / Datum un dann abgeben.

isomatte  13.08.2017, 11:49

Danke dir für deinen Stern !

Du musst einen Antrag auf Übernahme der Kosten stellen und in der Regel wird das übernommen.

Das ist ein noch recht kleiner Betrag.

Nachzahlungen hinsichtlich KdU werden vollständig übernommen. Im Gegenzug werden Guthaben aber auch vom Sozialhilfeträger einbehalten. 

Nachzahlungen, die sich aus den "Kosten der Unterkunft" ergeben werden ebenfalls vom Sozialhilfeträger geleistet.

Ingo1969b 
Fragesteller
 09.08.2017, 13:27

ich bin etwas verunsichert da die nachzahlung für Warmwasser / Heizung ist und die nachzahlung von 180Euro ziemlich hoch ist . Übernimmt die Grundsicherung auf alle fälle die vlole Summe

DerHans  09.08.2017, 13:28
@Ingo1969b

180 € sind doch "nur" 15 € pro Monat.

Ingo1969b 
Fragesteller
 09.08.2017, 13:34
@DerHans

ok  wie wird es dann gerechnet

Ein klares  JA !

Ingo1969b 
Fragesteller
 09.08.2017, 13:31

Bst Du Dir ganz sicher das es übernommen wird von Grundsicherung?
ich bin etwas verunsichert da die nachzahlung für Warmwasser / Heizung
ist und die nachzahlung von 180Euro ziemlich hoch ist . Übernimmt die
Grundsicherung auf alle fälle die vlole Summe

Lumpazi77  09.08.2017, 14:12
@Ingo1969b

Nochmal ein klares  JA !

isomatte  09.08.2017, 15:43
@Ingo1969b

Da wurden schon ganz andere Beträge übernommen,diese 180 € auf 12 Monate gerechnet ist nicht sehr viel,kommt ja auch immer auf deine Vorauszahlung an !