Fehler im Mietvertrag! Betriebskosten als Pauschale oder Vorauszahlung?

8 Antworten

Hallo!

Ist ja interessant, wir haben ein ähnliches Problem mit fehlendem Kreuz, Pauschale war vereinbart und lief so 2 Jahre. Plötzlich will der Vermieter genau abrechnen, wir wollen es aber nicht. Was ist bei dir herausgekommen wenn ich Fragen darf?

Gruß

Einfach den Mietvertrag vorlegen, meist kommt man mit den Pauschalen günstiger weg, da man keine gesonderte Jahresabrechnung erhält, mal verbraucht man mehr mal verbraucht man weniger. Darum kümmern die sich in der Regel und haben zig Mietverträge schon gesehen. Ob es jetzt für dich günstiger wäre von Amtswegen die Betriebskosten aufgedröselt zu haben, das kann ich dir nicht beantworten. Das vertraglich das eine oder andere vergessen wurde (deine Kreuzchen sind hiermit gemeint) mehr als 80% der Verträge sind eh verbesserungswürdig und unterhalten kleine Fehler. Das haben die beim Amt auch schon mehr als einmal erleben dürfen. Wichtig ist das die Kaltmiete enthalten ist, das andere ist Zusatz... Zur Argumentation wenn Sticheleien diesbezüglich kommen sollten von der Sachbearbeiterin. "Sie können doch eigentlich froh sein, wenigstens dann einer der zum Jahresanfang dann nicht auf der Matte steht und die Jahresbetriebskosten-Abrechnung vorzeigt, wo drin enthalten ist, dass der Mieter noch mehr zu zahlen hat, das entfällt dann ja logischerweise!" Und dieses geschieht zu Hauf, wo die Leute dann wieder mit dem Vermieter zu sprechen haben, weil irgendwelche Kosten nicht richtig berechnet wurden, was dem Amt ersichtlich ist, und diese nicht zahlen, und und und...

Also eigentlich recht praktisch zu handhaben für alle Seiten!

ivonne82 
Fragesteller
 19.04.2011, 17:55

mein prblem ist: das jobcenter verlangt eine abrechnung weil die von einer vorauszahlung ausgehen. der vermieter verweigert die abrechnung weil eine pauschale vereinbart ist. der vermieter meint, "ein vergessenes kreuz ist nicht so schlimm, die mündliche vereinbarung zählt". aus erfahrung aus meiner alten wohnung (damals schriftlich vereinbarte pauschale) weiß ich, dass das jobcenter ein riesen theater veranstaltet wenn man keine abrechnung bringt. die haben mir damals mehrfach mit leistungseinstellung gedroht obwohl mir diese wegen der pauschale nicht zustand. damals habe ich mehrmals die kopie des mietvertrages abgeben und mit einem anwalt drohen müssen bis dies akzeptiert wurde. ich habe einfach angst das die mir die leistungen einstellen weil der vermieter auf die müpndliche vereinbarung besteht und ich dem jobcenter nicht bewiesen kann das es diese vereinbarung seit beginn des mietverhältnisses gibt... bzw. ich bin mir nicht mal sicher ob die mündliche vereinbarung gültig ist oder wie sich das verhält wenn nichts im mietvertrag schriftlich geregelt ist.

sindbadkaroL  19.04.2011, 20:59
@ivonne82

Hat der Vermieter auch ganz recht, hast du Kontoauszug über den Abgang der Miete? Wenn ja und du diese selbst bezahlt hast, raussuchen bzw. kopieren die Zahlanweisung, direkt zu dem Mietvertrag dazu. Der Vermieter ist dazu nicht verpflichtet alle Positionen aufzudröseln. Er kann dieses sogar in einer Summe angeben. Auf das Kreuzchen gar nicht weiterhing eingehen. Daher ist man nach wie vor gebunden. Wenn es diese Vereinbarung gibt, läßt diese sich durch die insgesamte Zahlung die irgendwer irgendwann mal getätigt hat (entweder du aus eigenen finanziellen Mitteln oder Eltern in Vorkasse) das würde schon ausreichen (Gesamtmiete) deswegen kann dir keiner die Leistung streichen. Und selbst an mündliche Vereinbarungen hat man sich zu halten, ansonsten Telefonnummer raussuchen von deinem Vermieter ist ja im Thema und diesbezüglich dürfen sie Auskunft einholen am Besten in deinem Beisein. Selbst diese haben Verpflichtungen an die sie sich halten müssen, es gibt sogar noch Mieter in Deutschland die haben gar kein Mietvertrag die sind ganz normal so wie andere Leute auch dem BGB unterstellt, und davon gibt es auch Leute, die irgendwann mal eine Zeit vom Amt unterstützt werden... Daher hin nicht klein beigeben und sie nett und freundlich daran erinnern und sich am Besten im gleichen Atemzug um deren Stelle bewerben als Aussagegrund und Bewerbungsmotiv, Unzulänglichkeiten bei der Ausübung der zu vermittelnden Sachbearbeiter... kommt immer gut... (das sind keine Beamte, das sind Angestellte und viele befristet)

Das Einfachste wird sein, du lässt vom Miterverein klären, wie das (miet)vertragsrechtlich zu beurteilen ist und nimmst die Stellungnahme mit zum Jobcenter.

Ein pfiffiger Jobcenter-SB hätte dir genau diesen Tipp schon längst gegeben.

Da solltest Du einen Anwalt oder den Mieterverein fragen, der sich den Vertrag genau ansehen kann. Betriebskosten müssen nur gezahlt werden, wenn sie vereinbart sind. Das lässt sich von hier aus nicht feststellen.

ivonne82 
Fragesteller
 19.04.2011, 17:38

Im Mietvertrag ist die Höhe der Betriebskosten vereinbart. Das Problem ist nur, dass wir über eine Pauschale geredet haben, der Hausverwalter aber vergessen hat das Kreuz zu machen. Im Vertrag ist also nicht Schriftlich festgelegt, ob die Betriebskosten als Vorauszahlung oder als Pauschale gezahlt werden. Mündlich hatten wir ja die Pauschale vereinbart und davon bin ich auch bis heute ausgegangen. Mir war das fehlende Kreuz leider auch noch nicht aufgefallen.

Wenn in keiner Spalte ein Kreuz gemacht wurde, ist in der Regel im Mietvertrag ersichtlich, ob es dort heisst - in der Miete sind die Betriebskosten enthalten - oder " die Betriebskosten sind getrennt von der Miete zu zahlen".  

 

Hier kommt es letztlich darauf an, ob Du beweisen kannst, dass eine Pauschjale vereinbart wurde.

Vor allem ist auch zu beachten, dass oft bei Vertragsabschluss von der "monatlichen Pauschale " gesprochen wird, nichts anderes aber als die monatliche Vorauszahlung gemeint ist. Letztlich müßte der klare Hinweis vom Vermieter gekommen sein, dass ausser dieser Pauschale grundsätzlich keine Betriebskosten zu zahlen sind. Da dieswer Hinweis meist nicht erfolgt, ist es umso schwerer den Beweis zu führen, dass wirklich eine Pauschale gemeint war.

ivonne82 
Fragesteller
 19.04.2011, 18:11

Im mietvertrag steht kaltmiete xxx euro ist angekreuzt. dann ist da eine zeile in der steht Betreibskosten xx euro und in den nächsten beiden zeilen muss man dann ankreuzen ob es sich hierbei um eine pauschale oder eine vorauszahlung handelt... das kreuz fehlt... ganz unten steht dann gesammt zu zahlen xxx euro ( die summe aus kaltmiete und bk). im nächsten punkt werden dann allle enthaltenen posten aufgeführt... darüber eine "notiz" vom hausverwalter "BK sind in 60 euro enthalten".  beim vertragsabschluss war von einer pauschale die rede... das ist zwischen vermieter und mir unstrittig...  aber das jobcenter besteht auf die abrechnung weil eben kein kreuz gemacht wurde und der vermieter verweigert die abrechnung weil wir eine pauschale vereinbart haben.

wunhtx  19.04.2011, 19:45
@ivonne82

Gut, dann ist es problemlos. Das Jobcenter hat den Vertrag so zu akzeptieren, wie er ausgestellt ist. Wenn keine Rechnung erstellt wird, weil so vereinbart, hat das Job-Center kein Recht eine Abrechnung zu verlangen.

 

Allerdings kann das Job-Center verlangen, dass die Pauschale aufgeschlüsselt wird, um die Kosten, die das Job-Center zu erstatten hat und jene, die pauschal erstattet werden aus den Zahlungen herauszurechnen.

 

Die Kostentransparenz, was das Job-Center zu übernehmen hat, ist hier wohl Anlass, dass das Job-Center Abrechnungen verlangt. Trotzdem hat das Job-Center keinen Anspruch auf eine Abrechnung.