Will der veemieter mich reinlegen?

6 Antworten

Du stellst heute laufend Fragen zu diesem Thema und immer wieder etwas anders. Weißt Du selbst genau, um was es dem Vermieter geht?

Also, wie Du es jetzt erklärst (schwer zu verstehen), hat der Vermieter am 1. Januar die Miete um 50 € erhöht und Du hast zugestimmt. Das hatte aber nichts mit §558 BGB zu tun, sondern es war eine Frage und Du hast "ja" gesagt.

Nun bietet er Dir an, bzw. formuliert es so, als hättest Du das vorgeschlagen, dass er im Gegenzug zu neuen Fenstern von Dir eine Mieterhöhung um 50 € je Monat bekommt. Wenn Du das bestätigst, bestellt er die Fenster.

Ob er modernisiert oder nicht, ist allein die Entscheidung des Vermieters. Er kann eine Modernisierungsmieterhöhung verlangen, wenn er tatsächlich modernisiert.

Tauscht er alte 2-Scheiben-Thermopen-Fenster, die längst nicht mehr i. O. sind, gegen neue 2-Scheiben-Fenster aus, dürfte man wohl kaum von einer Modernisierung sprechen. Baut er aber super moderne mit 3 Scheiben verglaste Fenster ein, handelt es sich eindeutig nicht nur um eine Reparatur, sondern um eine Modernisierung, die er im Rahmen einer Modernisierungsmieterhöhung auf Dich zumindest teilweise umlegen könnte.

Den evtl. etwas komplizierten Weg möchte er umgehen, indem er Dich direkt darum bittet, ihm 50 € Erhöhung wegen der neuen Fenster zu zu gestehen. Dabei will er das aber sein lassen, wenn Du nicht zustimmst.

In dem Fall aber bekommst Du keine neuen Fenster. Bist Du nun der Meinung, dass die Fenster bei Deinem Einzug noch wesentlich besser waren, könntest Du im Gegenzug aber eine Mietminderung verlangen. Den Rest erklärt Dir Dein Anwalt.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – In diesen Bereichen selbst seit langer Zeit tätig.

das sollte er genauer aufschlüsseln. Er sagt, dass es eine Teilinklusivmiete ist. D.h. in der Mietzahlung sind Nebenkosten enthalten, die er nach einem Urteil xyz rausziehen und gesondert auf dich umlegen könnte. Fraglich ist, weshalb das nicht richtig im Mietvertrag getrennt wurde. Ich würde ihn bitten, dass genauer darzulegen. Weil "wie sie wissen" reicht nicht. Ich weiß gar nichts. Es ist sein Mieterhöhungsverlangen, nicht meins. Daher sollte er es auch mit konkreten Zahlen plausibel machen.

Christiangt  23.04.2024, 13:38

Er hat aber eine Inklusivemiete also sind alle Nebenkosten abgegolten . Der Mieter hat also kein Anrecht auf eine Nebenkostenabrechnung .

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CliffBaxter  23.04.2024, 13:43
@Christiangt

möglicherweise kann man die Nebenkosten nachträglich aus der Miete rauslösen, da gab es mal ein Urteil zu. Weil wir mal einen ähnlichen Fall hatten. Ich frage mich, weshalb das nicht von Beginn an richtig im Mietvertrag getrennt wurde.

Er hat ein Anrecht darauf, dass das Mieterhöhungsverlangen plausibel begründet wird und "wie Sie wissen" ist keine Begründung.

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Christiangt  23.04.2024, 13:59
@CliffBaxter

Weil ein Inclusivevertrag auch Vorteile hat und die meisten Mieter sich gerne darauf einlassen . Aber ja Begründen ist definitiv unzureichend hier.

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CliffBaxter  23.04.2024, 14:47
@Christiangt

war schon länger her, jetzt ist es mir wieder eingefallen.

Da fehlten Nebenkosten, die im Mietvertrag nicht enthalten waren und der Mieter ruhte sich auf der Teilinklusivmiete aus, aber war nicht bereit, alle Nebenkosten zu bezahlen, die nicht vereinbart waren, weil er meinte, es sei alles abgegolten. War etwas anders als hier.

Hatte da einen Anwalt gefragt, der sah es so wie der Mieter. Das war ernüchternd. Hatte die Wohnung für eine Angehörige verwaltet. Der RA war von nem Eigentümerverein, wo die Beratung schon in der Jahresgebühr enthalten ist. Das taugt nicht unbedingt was. Dann hatte ich einen Fachanwalt für Mietrecht gefragt und der sah es anders, dass man alle auf die Wohnung entfallenden NK aufstellen könne und dem Mietzins der Wohnung aufschlagen könne, da man ja sonst ständig auf Kosten sitzen bleibt.

Der Vermieter hier versucht die Kosten über normale Mieterhöhung wieder zu bekommen, unterliegt da aber den Regularien, es nicht alle Nase lang tun zu können und wenn er es tut, etwa über Vergleichsmiete/Mietspiegel ausreichend zu begründen, wenn es nach §558 BGB verlangt werden soll, was er in dem Fall ja nicht getan hat. Worauf der Mieter ggf. nicht zustimmen wird.

Zum Glück hab ich damit nichts mehr am Hut, aber man sieht an der Frage die alte Problematik der Inklusivmiete, wie ich finde. Nichts für Ungut.

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Der Vermieter kann nicht ohne weiteres dir Miete des Inkusivmietvertrages erhöhen.

Welche Vorkehrungen sind denn dazu im Mietvertrag zu finden?

Weiter: Der Fensteraustausch ist eine energetische Modernisierung, dazu fehlt aber die Kalkulation. Lass sie dir geben und dann kannst du zustimmen. Wie ist denn die Beschaffenheit der aktuellen Fenster?

Ich kann dir sagen, 50 Euro innerhalb 3 Jahren kommt hin , Grundsteuern sind gestiegen, Wartungskosten von Heizung etc und besonders die Vesicherungen haben starke die Beiträge erhoeht. Vieleicht hätte er trotzdem nicht so hoch erhoehen dürfen , wieso denkst du das dies falsch war?

Ich kann dir leider nicht sagen ob bei einer Inclusivemiete eine erneute Erhoehung mit einem anderen Grund in diesem Kurzen Abstand moeglich ist.

Wenn du denkst das du zu viel zahlst , solltest du mit dem Vermieter vieleicht einen normalen Mietvertrag als Änderung abschließen . Kannst die Vorteile und Nachteile für dich selber abwägen.

Bezüglich des Umlegens der Modernisierung solltest du das hier lesen:

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__559.html

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Vermiete Selber.

Dann sag nein, dann gibt es keine neuen Fenster.

Andreass944738 
Fragesteller
 23.04.2024, 13:22

Nein ich meine er erhöht die miete alle 3 jahre um 50€ dieses mal aber kam er mit vergebliche nebenkosten in inklusive miete , von nebenkosten war bis heute keine rede aber wir wollten kein stress haben es zugestimmt , und jetzt will er wegen fenster austausch die miete nach ortsvergleichsmiete erhöhen ? er hat doch die miete wie alle 3 jahre um 50€ erhöht seit januar 2024 warum will er jetzt nochmal 50€ erhöhen ?

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