Darf der Vermieter den Mieter zur Gartenpflege zwingen?

11 Antworten

Der Vermieter ist seit 4 Jahren Eigentümer der Wohnung im Erdgeschoss. Du bist Mieter dieser Wohnung. Du hast diese Wohnung vor 10 Jahren gemietet und den Mietvertrag mit dem Voreigentümer, eine Wohnungsgenossenschaft, abgeschlossen.

Damit hat der aktuelle Vermieter den Altvertrag übernommen ohne dir eine schriftliche Änderung anzubieten sondern nur mündlich eine unwirksame Nebenabrede verfügt.

Dieser Vorgang ist nur möglich, wenn die Wohnungsgenossenschaft mittels einer Teilungserklärung und Abgeschlossenheitsbescheinigung unter notarieller Aufsicht das Haus mit Grundstück in eine Eigentumswohnanlage umgewandelt hat. Die im Haus wohnenden Mieter wären zu fragen gewesen, ob sie ihre Mietwohnungen kaufen wollen. Vermutlich gibt es in diesem Falle eine Sperrfrist von bis zu 10 Jahren, Bevor die ETW-Umwandlung wirksam wird. Du hasst davon nichts mitbekommen? Du wurdest nicht gefragt?

Wenn es sich also so zugetragen hat, wird darüber noch extra zu reden sein.

Hier gilt zunächst der Mietvertrag, in den der neue "Eigentümer" als Vermieter eingetreten ist. Die mündliche Nebenabrede hinsichtlich der Gartennutzung und Pflege ist nichtig. Der Eigentümer kann den Garten als Sondereigentum im Zuge des Kaufvertrages erworben haben und ist daher selbst für Pflege zuständig. Du dürftest den Garten aber dann auch nicht nutzen.

Ich bin der Meinung, das der Vermieter das verlangen kann. Wenn der Mieter auszieht spätestens.

Also es gibt zwei Möglichkeiten: entweder macht man es selber oder die Kosten werden umgelegt je nach der zur Verfügung stehenden Fläche.

Jetzt angenommen du hast 80% der gartenfläche trägst du auch 80% der Kosten der Pflege.
Die Situation die du schilderst hab ich als Vermieter auch oft, alle wollen Garten haben aber nicht pflegen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Mehrere eigene Immobilien und Vermietung
serpentbites 
Fragesteller
 01.07.2023, 09:32

Ich wollte keinen Garten.

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ToffeeFee50  01.07.2023, 15:00
@serpentbites

Und der Garten wurde dir nach Mietbegrenzung zugeordnet, ohne dich zu fragen, ob du das auch willst?

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Gerhart  22.07.2023, 06:47
@serpentbites

Genauso war es eben nicht. Ungeklärtist immer noch, ob der neue Verm,ieter Eigentümer des Hauses oder nur Eigenrtümer der Wohnung des FS geworden ist.,denn vor 4 Jahren fand ein Vermieterwechsel statt,

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Ich finde schon, dass der Vermieter verlangen kann, dass er den Garten ordentlich hält. Er hat ihn zwar zur allgemeinen Nutzung bekommen. Auf der anderen Seite werden die Kosten auf alle umgelegt. Warum sollte jeder dafür zahlen obwohl er gar nichts damit zu tun hat? Wenn ich Vermieter wäre würde ich dem Mieter eine Abmahnung erteilen.

Wenn der Mieter den Garten zur alleinigen Nutzung hat, . Kann er ihn gestalten wie er will. Mein Nachbar hat den kompletten Vorgarten mit Wildblumen,ca. 1,50 hoch