Regenwasser im Mietshaus?

2 Antworten

Widerrufen Sie als Vermieter generell die Duldung und konzentrieren Sie sich bei Ihrer Argumentation auf die Vereinbarungen im Mietvertrag, aus denen die Gartennutzung nicht hervorgehen sollte.

Der neue Eigentümer ist nun Vermieter. Er kann die Duldung der Gartennutzung sofort ohne Begründung aufheben und dann über einen Zusatz zum Mietvertrag klären. Der alte Eigentümer wird dann wohl auch Mieter oder zieht er aus?