Nebenkosten abrechnung Gartenpflege?

6 Antworten

Diese Rechnung einfach mal detailliert zur Einsicht verlangen.

Da der garten ja auch optisch zum Haus gehört, müsst Ihr für Pflege mit aufkommen, aber NICHT für z.B. Gemüse, was der EG-Mieter pflanzt, oder Blumen, die er in einem für Fremde nicht einsehbaren Bereich pflanzt.

Ich habe auch einen 400 qm großen Garten (auch für Mieter), da kommt auf Jahersbasis lange nicht so viel für den einzelnen Mieter raus, und unser Garten wird penibel gepflegt.

Unser Kosten 2022: 586,- Gesamt, geteilt durch 4 Mietparteien.

Domlatina0704 
Fragesteller
 22.08.2023, 11:45

Also der garten bei uns ist nicht mal 50qm würde ich sagen. Und selbst da haben die Untermieter alles für sich

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AnnaStark  22.08.2023, 12:17
@Domlatina0704

Dann würde ich tatsächlich mir zeigen lassen, wie eine solch hohe Summe zustande kommt. Dafür kann ich ja noch einen Gärtner bezahlen, und das müsst Ihr sicher nicht, wenn der EG-Bewohner gärtnert, denn dies tut er ausschließlich für sich

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Gibt es vielleicht noch einen Vorgarten, der gepflegt werden muss? Dann wären die Kosten auf alle Mieter umlegbar.

Wenn es nur den Garten gibt, den die EG-Mieter nutzen und pflegen, kann ich auch nicht nachvollziehen, wie es zu diesen Kosten kommt. Einfach beim Vermieter nachfragen.

Domlatina0704 
Fragesteller
 22.08.2023, 11:34

Danke für die schnelle Antwort. Es gibt ein vorgarten aber ausgemacht war das alles was mit dem Garten auch vorne zutun hat die Mieter vom EG verpflichtet werden und er stellt eine gartenpflege rechnung von 960€ und wir sollen 368€ bezahlen also viel mehr wie alle andere und von vorgarten war nicht die rede sondern allgemein vom ganzen Garten. Und der Vorgarten ist jetzt nicht wirklich groß das da so eine rechnung kommen kann! 😞

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anitari  22.08.2023, 11:38
@Domlatina0704

Verlange doch Einsicht in die Rechnung.

Das Du mehr als die anderen Zahlen mußt liegt vermutlich daran das Du die größte Wohnung hast.

Was mündlich "ausgemacht" war zählt nicht.

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Domlatina0704 
Fragesteller
 22.08.2023, 12:31
@anitari

Die Wohnungenen von EG und OG sind gleich groß und wenn man bedenkt und mitrechnen würde das die im EG Ein Garten und Terrasse für sich haben dann ist es noch viel großer als unsere

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"Dem Mieter des 1.OG steht der freie Zugang zum Waescheplatz (aussen) zu.

Die restliche Gartennutzung obliegt dem Mieter des EG, da dieser zur Instandhaltung und Pflege des Gartens verpflichtet ist.“."

Damit ist klar, dass du , der EG-Mieter und weitere Parteien in der Kostenstelle Gartenpflege nur für die Kosten der Pflege für Zuwegungen und Vorgarten anteilig bezahlen. Dazu muss der Vermieter auf deine Anforderung hin eine Rechnung nach Stundenanzahl und Stundenlohn vorweisen und die Pflegetage im Abrechnungszeitraum benennen, damit die Abrechnung prüfbar wird.

Gibt es diese Rechnung nicht, bezahlst du die 'Kosten nicht und widersprichst der BK-Abrechnung in der Kostenstelle Gartenpflege.

Die Gartenpflege ist nicht identisch mit Gartennutzung, bzw. verpflichtet Gartennutzung nicht automatisch zur alleinigen Pflege. Wenn also z. b. ein Gärtner angestellt wurde (oder wie hier eine Mietpartei verpflichtet wurde, können die Kosten trotzdem auf alle Mieter umgelegt werden).

Dafür, dass die Mieter den von ihnen benutzten Garten (samt allgemeinem Wäscheplatz und vermutlich Einfahrt, Bürgersteig...?) pflegen müssen, finde ich allerdings 400 € nicht zu viel, das wird ja wohl nicht auf einmal bezahlt, sondern mit der Miete?

Wenn es allerdings explizit nur um den Garten geht, würde ich Einspruch einlegen. Zumal wenn von diesen Kosten gar nichts im Mietvertrag steht.

Domlatina0704 
Fragesteller
 22.08.2023, 11:47

Der garten ist nur für die Untermieter weder einfahrt sonst noch was machen die für uns sauber der garten dient allein denen da wir kein zugriff drauf haben und der Garten ist hinter dem Haus im EG höhe wo die EG Mieter jederzeit raus können 😞

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Zur Kostenart Gartenpflege zählt nicht nur die Pflege eines Gartens, sondern z. B. auch die Pflege/Reinigung von Wegen auf dem Grundstück, die Pflege von Rabatten vor dem/um das Haus, Beschneiden von Hecken und Bäumen etc.

In der Betriebskostenverordnung § 2 Pkt. 10 heißt es:

die Kosten der Gartenpflege,

hierzu gehören die Kosten der Pflege gärtnerisch angelegter Flächen einschließlich der Erneuerung von Pflanzen und Gehölzen, der Pflege von Spielplätzen einschließlich der Erneuerung von Sand und der Pflege von Plätzen, Zugängen und Zufahrten, die dem nicht öffentlichen Verkehr dienen;

Domlatina0704 
Fragesteller
 22.08.2023, 11:48

Auch wem im Mietvertrag steht das die untere Mieter dafür verpflichtet sind und wir nicht den Garten benutzen dürfen?

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anitari  22.08.2023, 11:58
@Domlatina0704

Hast Du gelesen und verstanden was ich geschrieben habe und was in der Betriebskostenverordnung steht?

Gartenpflege ist nicht Rasenmähen und Unkraut zupfen, dazu gehört u. a. auch die Reinigung von Wegen auf dem Grundstück.

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Domlatina0704 
Fragesteller
 22.08.2023, 12:27
@anitari

Ja aber im Mietvertrag steht Die restliche Gartennutzung obliegt dem Mieter des EG, da dieser zur Instandhaltung und Pflege des Gartens verpflichtet ist.“. 
wenn man doch jemand anderes verpflichtet weil nur die den Garten benutzen dann verstehe ich nicht warum wir dafür zahlen sollen dass die ein Garten für sich allein haben?! Das macht doch keinen Sinn denn somit bezahlen wir das jemand anderes einen schönen Garten hat und es allein benutzen darf und wir nur zuschauen dürfen! Das ist doch nicht richtig und auch noch mehr als alle andere obwohl die Wohnungen im EG und OG gleiche Größe haben!

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anitari  22.08.2023, 12:35
@Domlatina0704

Du kannst oder willst es nicht verstehen. Auch die Reinigung von Wegen auf dem Grundstück zählt zu Gartenpflege. Verlang beim Vermieter Einsicht in die Originalrechnung.

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