Haus gekauft, Gartennutzung steht nicht im Mietvertrag?

5 Antworten

Den Mieter zu der Änderung zu zwingen ist nicht möglich. Denn du als neuer Vermieter musst kraft Gesetz den Vertrag übernehmen wie er ist, und dazu gehören auch Nachträge. Der Mieter kann also auf die Nutzung des Gartens bestehen.

Warum versuchts du nicht, mit dem Mieter eine gütliche Einigung zu finden, sodass er nicht auf den Garten verzichten muss, eure Interessen aber auch berücksichtigt werden?

Nein, kannst du nicht. Ein Nachtrag zum Mietvertrag gehört eben auch zum Mietvertrag und bei Kauf eines Hauses übernimmst du den bestehenden Mietvertrag, so wie er ist, mit allen Rechten und Pflichten.

Du kannst mit den Mietern reden und ihnen einen Teil des Gartens zur Nutzung anbieten, natürlich mit einer entsprechenden Mietkürzung, aber auch darauf hast du keinen Anspruch.

Nicht wirklich.

Du hast mit dem Kauf alle Rechte und Pflichten des Vorvermieters übernommen. Daran musst Du Dich halten.

wenn der Nachtrag zum Mietvertrag gehört, nein

Susi467 
Fragesteller
 24.08.2019, 17:27

Warum konnte der vorherige Besitzer dann diesen Vertrag ändern mit dem Nachtrag?

Wir mussten nämlich den selben Nachtrag unterschreiben und den Garten abgeben!

Jetzt nachdem wir gekauft haben möchten wir das Stück gern zurück weil sie fast mit bei uns auf der Terrasse „sitzen“.

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BigBen38  24.08.2019, 17:32
@Susi467

Ich verkaufe Dir einen Ferrari mit mega teuren Alufelgen - und kaum hast Du bezahlt, verlange ich die Alufelgen zurück ?

Ihr wusstet vor Kauf von der Vereinbarung und habt sie akzeptiert - Punkt.

Dies ist vermutlich auch in die Preisfindung hineingeflossen.

Die Alufelgen gehören zum Auto, die Gartennutzung zum Haus.

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Topses  24.08.2019, 17:39
@Susi467

Ihr habt von den Abmachungen und Verträgen und Nachträge gewußt und das Haus so gekauft. Dann hättet ihr es VOR dem Kauf klären müssen. Jetzt ist es zu spät.

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Kannst Du vielleicht mit den Mietern eine Vereinbarung treffen und ihnen eine Ecke des Gartens zur Nutzung überlassen ?

Es ist egal, ob's direkt im Mietvertrag steht oder in einer Sondervereinbarung, sie haben Anspruch drauf.

Es wertet den Wohnraum auch erheblich auf.

Wenn Du denen die Zusatzvereinbarung kündigst, falls das überhaupt machbar ist, dürfte das eine erhebliche Mietkürzung zur Folge haben.

Vor allem aber einen unzufriedenen Mieter, der Dir durchaus kleine Steinchen in die Schuhe legen kann...

Besser also man einigt sich ..oder nicht ?

Susi467 
Fragesteller
 24.08.2019, 17:21

Dieser Teil des Gartens um den es geht grenzt direkt an unsere Terrasse. Das ist das was uns stört.

Der Nachtrag ist passiert ohne finanzielle weitere Vereinbarungen. D.h. sie zahlen die gleiche Miete wie zuvor, wir hätten keinen finanziellen Vorteil und sie keinen finanziellen Nachteil.

Sie wohnten vor uns dort und hatten sich den Garten einfach angeeignet. Dieser wurde dann in Form eines Nachtrages Ihnen zur Nutzung überschrieben.

Der Witz ist, sie nutzen und pflegen ihn eigentlich gar nicht. Bestehen aber darauf ihn haben zu wollen 🤷‍♀️

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BigBen38  24.08.2019, 17:27
@Susi467

Dieser Teil des Gartens um den es geht ist also per Vertrag genau definiert worden ?

Ansonsten kannst Du natürlich jederzeit eine andere Ecke zur Verfügung stellen...

Es spielt keine Rolle, ob die Nutzung mit einer Mieterhöhung einherging, sie wurde vertraglich zugestanden - eine Streichung vermindert den Wohnwert.

Gewisse Pflege muss ein Mieter natürlich leisten, der Garten darf natürlich nicht verwildern oder verdrecken...

Eine Sichtschutzwand könnte das Problem ebenso lösen.

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Topses  24.08.2019, 17:33
@Susi467

Dann biete denen an, den Nachtrag gegen eine entsprechende Mietminderung aufzuheben. Evtl. wollen sie darauf hinaus, wenn sie den Garten eh nicht nutzen 😁. Das beim Nachtrag keine Mieterhöhung vereinbart wurde, spielt imho keine Rolle. Der Garten gehört lt. dem Nachtrag zur Wohnung.

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