Unter/-Mieter im eigenen Einfamilienhaus/WG?

1 Antwort

Im Prinzip gibt es keinen Untermietvertrag, aber in Realität muss doch ein Mietvertrag gemacht werden, der sich in einigen Punkten vom normalen Wohnungsmietvertrag unterscheidet oder einen solchen ergänzt.

Welche Zimmer werden exklusiv zur Verfügung gestellt?

Welche Zimmer und Bereiche können gemeinschaftlich genutzt werden?

Wie ist es mit der Übernahme bzw. Verteilung der Pflichten, die sich aus der Hausordnung ergeben? Welche Pflichten und Aufgaben sind innerhalb der WG zu übernehmen?

Wie werden die Betriebskosten aufgeteilt?

Regeln für Besuch und Übernachtung von Gästen.

Steuerlich:

Alle Einnahmen, die Du hast, musst Du in der Steuererklärung angeben. Jedoch kannst Du alle Kosten, die anfallen anteilig dagegen rechnen, also bei 5 Personen und in etwa gleicher Raumverteilung könntest Du also 80 % aller Deiner Kosten inkl. evtl. Zinsen und Abschreibung von der Steuer absetzen. Möglicherweise bleibt am Ende nicht viel, das Du versteuern musst. Der zu versteuernde Ertrag wird Deinem Lohneinkommen hinzu gerechnet und daraus ergibt sich dann die evtl. etwas höhere Einkommenssteuer.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – In diesen Bereichen selbst seit langer Zeit tätig.