Untermietvertrag (ü25) mit Eltern , Vermieterzustimmung, Mieterhöhung?
Hallo,
Ich über 25 und wohne in der Mietswohnung meiner Eltern. Dazu sei gesagt, dass ich hier seit über 12 Jahren lebe und das dem Vermieter auch bekannt ist. Ich wollte nun gerne einen Untermietvertrag mit meinen Eltern vereinbaren.
Zum einen ist jedoch die Untermiete im alten Mietvertrag meiner Eltern wohl untersagt (ich gehe mal davon aus diese Klausel sollte jedoch in dieser Konstellation nichtig sein), zum anderen ist das Verhältnis mit dem Vermieter nicht das Beste. Die Gesamtmiete soll weiterhin von meinen Eltern abgebucht werden und ich würde ihnen meinen Mietanteil immer per Dauerauftrag überweisen.
Daher die Fragen:
Muss der Vermieter explizit informiert und seine Erlaubnis eingeholt werden, obwohl sich an der Haushalts- /Wohn- und Bezahlkonstellation nichts ändert? (Ich vermute mal trotzdem Anzufragen ist cleverer zur Problemvermeidung)
Ich habe gelesen, dass den Vermieter u. U. eine Untermiete zu einer Mieterhöhung berechtigen kann, dieser jedoch überzeugende Gründe braucht. Kann das in dieser Konstellation der Fall sein? (Wäre natürlich ärgerlich für meine Eltern, wenn ich in einem Jahr ausziehe und die Miete trotzdem dauerhaft erhöht bleibt).
Vielen Dank!
3 Antworten
Wieso genau braucht es mit deinen Eltern einen Untermietvertrag? Könnt ihr euch nicht einfach ohne auf deine Zuzahlung von deiner Seite einigen?
Oder, im Zweifel, einen formlosen "Vertrag" zwischen euch aufsetzten ohne ne offizielle Untervermietung zu machen?
Wenn das gegenüber dem Finanzamt funktioniert wäre das sicherlich die beste Option. Wir wollten das hauptsächlich auch Wasserdicht für die Steuererklärung haben (Untermietvertrag + Nachweis der Überweisungen), gerade falls auf die Untermiete steuern anfallen sollten. Aber gut andererseits ist ja im Grunde selbst ein mündlicher Mietvertrag rechtsgültig.
Im Endeffekt fallen mir gerade unkomplizierte andere Wege ein um mich an den "Effektivkosten" zu beteiligen, da wäre ich mit der Übernahme der monatlichen Tankkosten schon nahezu pari.
Vielen Dank.
Warum dieser Konstrukt mit einem Untermietervertrag? Einige Dich mit den Eltern einfach über die Konditionen. Und bis 27 Jahren, glaube ich, sind die Eltern ohnehin für in Ausbildung befindliche Kinder in der Pflicht. Falls also das Verhältnis zu den Eltern eine unbürokratische Regelung zulässt, würde ich am status quo zunächst nichts ändern. Den Vermieter hat das dann nicht zu interessieren. Für diesen ändert sich schließlich de facto nichts.
Wozu ein UMV? Du wohnst ja bereits bei den Eltern und es braucht deshalb keine Genehmigung oder Zustimmung. Du bist doch sicher auch beim Meldeamt für diese Wohnung angemeldet.
Stimme einfach mit den Eltern einen Zuschuss zur Miete ab und alles ist gut.