Sozialamt verlangt Hauptmietvertrag?

7 Antworten

Auch wenn die Meldebehörde es weiß, braucht das jobcenter es trotzdem aus Bürokratischen Gründen und in der Eingliederungsvereinbarung ohne das man kein Hartz4 bekommt steht, was verlangen von Unterlagen seitens des Jobcenter angeht wie z.b auch jederzeit lückenlose Kontoauszüge.

Sie wollen sicherstellen, das der Preis für dein WG Zimmer nicht überteuert ist.

Ja , das ist alleine schon zum Meldeadressenabgleich und der Klärung der Wohnverhältnisse in der WG erforderlich .

Am wichtigsten ist aber auch der Beleg über die tatsächlichen Kosten der Wohnung für den Hauptmieter zur Klärung , ob er Deine Kostenanteile zur Untermiete korrekt als Miet- / und Nebenkostenvorabschlag kalkuliert hat .

Bitterkraut  09.06.2021, 14:35

Die tatsächlichen Kosten der Wohnung gehen das JC nix an. Die geht nur die Angemessenheit der Miete für ihren Kunden etwas an.

Den Hauptmietvertrag und die Erlaubnis der Vermieters wollen die, weil sie das Recht haben die Rechtmäßigkeit zu prüfen, weil mit solchen Untermietverträgen oft geschwindelt wird, D.h. der Kunde wohnt z.B. bei seiner Freundin, um aber an mehr Geld zu kommen, macht er mit einem Bekannten einen Schein-Untermietvertrag etc. Darum geht es hier.

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verreisterNutzer  09.06.2021, 14:48
@Bitterkraut

In einer WG gehen die tatsächlichen Betriebs- / und Anteilskosten nebst Wohnflächenanteil die Behörden durchaus bei berechtigtem Interresse etwas an zur Überprüfung .

Selbst bei einer Direktanmietung einer kompletten Wohnung kann und wird das Amt dann früher oder später vom Vermieter eine Kostenaufschlüsselung samt entsprechender Nachweise verlangen ( können ) zur näheren Überprüfung .

Bei einer WG geht es dann nur um die belegbare Klärung der Gesamtwohnfläche des Hauptmieters und den davon auf den / oder die Untermieter umgelegten Kostenanteil von KM , NK und Heizung gegenüber der dem Delinquenten zur Verfügung gestellten Privat- / und Gemeinschaftsflächen ( K-D-B ) innerhalb der Wohnung des Hauptmieters .

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Das ist doch völlig legitim. So wird sichergestellt, dass du da tatsächlich wohnst und es auch legal ist.

so ne Bescheinigung brauchst du doch außerdem eh beim Einwohnermeldeamt.

Bitterkraut  09.06.2021, 13:42

Bei der Meldebehörde reicht die Wohnungsgeberbescheinigung vom Untervermieter.

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Ja. Der Untermietvertrag ist seitens des Vermieters zwar grundsätzlich zuzulassen, aber er kann natürlich begründet ablehnen. Nur muss die Ablehnung dann sachlich gerichtsfest sein.