Sie muss gar nichts. Es ist ihr Körper. Wenn du keine Kinder willst, hättest du verhüten können, ja, auch vom Mann kann man verlangen, das er verhütet.

Wie es bei euch weiter geht, wenn ihr euch gegenseitig nicht mehr Vertrauen könnt steht auf einem anderen Blatt, fürs Kind zahlen darfst du trotzdem, wie auch immer das ausgeht.

...zur Antwort

Nein, muss man nicht, man kann sich auch gegenseitig einigen, wie alles Bezahlt wird, gesetzlich ist man verpflichtet sich gegenseitig zu unterstützen.

Nur bei einer echten Trennung muss man die Gesetzlichen Beträge zahlen.

...zur Antwort

Eine Selbstverschuldete Kündigung führt zu einer ALG Sperre, sowohl 1 als auch 2.

In Ausnahmefällen zahlt das JC die Zeit als Darlehen und somit auch die KK.

Du solltest dich also mit deinen Fragen an das Arbeitsamt, das JC und an deine KK wenden.

Lässt du das schleifen und meldest dich deinerseits nicht, wird dich die KK auf den höchsten Satz einstufen, der bei ca 800 €/Monat liegt.

...zur Antwort

für einen Klassischen Theaterbesuch- Musical sollte das Kleid wenigstens über die Knie gehen und die Schultern bedecken

Ergo bleibt nur Kleid 5.

Gehst du allerdings in sowas wie Rocky Horror Picture dann würde ich sogar die 5 empfehlen.

...zur Antwort

Hiermit Kündige ich zum..Datum.

Die Kündigungsfrist ist eine Mindestfrist, du kannst natürlich deine Kündigung früher abgeben, solltest es aber nicht, wenn eine Gegenkündigung zu einem früheren Zeitpunkt zu befürchten währe.

...zur Antwort

Der Lehrer hat Hausrecht und eine Wasserpistole ist anders als das Handy kein dringend benötigter Gegenstand.

Im übrigen, wenn du das deinen Eltern erzählt hättest und sie mit deinem Handeln Konform gegangen währen, hätten sie sich drum gekümmert, die Sachen wieder anzuholen.

Ergo, entweder hast du das deinen Eltern gar nicht gebeichtet oder sie hielten die Wasserpistole nicht für wichtig und wollten dir sogar eine Lektion erteilen.

...zur Antwort

Alternativ könntet ihr auch die Mietzahlungen einstellen und hoffen, das euch der VM nach 2 Monaten fristlos Kündigt- was er allerdings nicht muss und mit jedem Monat, den er euch nicht kündigt sammeln sich entsprechend Mietschulden an, die er irgendwann einfordern kann.

...zur Antwort

Wie alt bist du.

Nein, dir wird nichts abgezogen. Aber dein Geld wird auf das ALG2 deiner Mutter angerechnet.

Je nachdem, wie alt du bist und wieviel du verdienst,seit ihr etweder eine gemeinsame BG oder du bildest deine eigene BG m Haushalt deiner Eltern. im ersten fall ist dein Geld bis auf den Freibetrag anrechenbar, im Zweiten fall wird nur die Miete gesplittet.

...zur Antwort

Nimm Magnesium.

Magnesium wirkt Muskelkrämpfen vor.

Magnesium kannst du ganz gut Dosieren, es wird meist in 200-400 mg Dosen Angeboten. Nimmst du zuviel, bekommst du Durchfall oder gar unempfindliche Haut, bekommt dein Körper zu wenig Magnesium, kommt es eben zu Krämpfen ob nun der Wadenkrampf abens im Bett oder durch den Sport oder gar die gefürchteten Regelkrämpfe.

Willst du keine Nahrungsergänzugsmittel nehmen, such nach Lebensmitteln mit hohem Magnesiumanteil, wie z.b. Bananen

...zur Antwort
Andere Antwort

Sprache kann man nicht erzwingen, Sprache entwickelt sich.

Wenn das Bewustsein zum Gendern da ist wird es auch von immer mehr Leuten angewandt werden und seinen Platzt im Altagsleben finde aber das dauert eben.

...zur Antwort

Die Frage ist, ob du noch Familienversichert bist. Wenn ja legst du widerspruch ein.

Wenn nein, mußt du aufschlüsseln wovon du derzeit lebst, damit der Betrag entsprechend auf den mindestsatz von knapp 200 €/Monat zurückgestuft wird.

Ergo anrufen und nachfragen, was sie brauchen.

...zur Antwort

Ein gemeinsam geschlossener Mietvertrag kann nur gemeinsam gekündigt werden.

Eine Vertragsänderung bedarf der Zustimmung aller Vertragsparteien, also auch der des Vermieters.

Der Vermieter ist in seiner Mieterwahl frei und muss nach einer 2 Personen Kündigung nicht zustimmen eine Person wieder einen Mietvertrag zu machen

Du kannst also vor Gericht nur die Unterschrift zu Kündigung erzwingen, nicht aber das Einverständnis aus dem vertrag rausgenommen zu werden, es sei denn, du hast das OK des Vermieters.

...zur Antwort

Du hast einen nichtanrechenbaren Freibetrag von 150 € je Lebensjahr mindest aber 3000 € dazu noch 700 € für Haushaltsnahe Anschafungen.

200 e sind also erstmal kein Problem.

Einziges Problem ist eben ob der Geldeingang als Einkommen gewertet wird. Daher würde ich dir empfehlen, das Bargeld auszugeben und die 200 e von deinen anderen Bargeldlosen Einkommensarten auf dein Sparkonto unbar zu transferieren.

...zur Antwort

Du bist ü25. Daher für die Ausbildungsfreie Zeit ALG2.

Für die Zeit der Ausbildung nur dein Ausbildungsgeld. BAB entfällt aufgrund deines Alters. Du könntest es mit Wohngeld versuchen

Aufstockendes ALG2 steht dir in der Ausbildung nur in Ausnahmefällen zu, d.h. die Ausbildung wurde vorher mit dem JC abgesprochen und sie haben diese genehmigt.

ALG2 und Wohngeld schliessen sich gegenseitig aus.

...zur Antwort

Natürlich darf der Kollege aus dem Haus. Er darf alles machen, was seiner Genesung nicht widerspricht. Dazu gehört natürlich in erster Linie auch der Nahrungsmitteleinkauf, genauso wie ein Arztbesuch. Aber auch ein Spaziergang an der Frischen Luft.

Sofern man also deinen Kollegen nicht bei Feiern erwischt, kann ihm niemand was.

Zumal man ja beim AG auch gar nicht angeben muß mit was man Krank geschrieben ist, sondern nur wie lange.

Bezweifelt der AG die Krankschreibung kann sich der AG eine Zweite Meinung einholen, vom Betriebsarzt oder wenn nicht vorhanden, vom Arzt seiner Wahl. Aber auch dieser wird ihm nur die Krankschreibung bestätigen oder widerrufen aber dem AG nicht die Art der Krankheit mitteilen.

Einen Detektiv oder Kontrolleur darf der AG dem AN nicht auf den Hals hetzen, auch sonstige Kontaktaufnahme ist untersagt. Wenn dann muß der AN seiner Pflicht nachkommen, den AG über seinen Zustand und die Dauer zu informieren.

...zur Antwort