Hallo,
Wir suchen nach einer Möglichkeit aus unserem Mietvertrag raus zu kommen. In diesem wurde ein beidseitiger Kündigungsverzicht von drei Jahren vereinbart.
Wir haben uns auf die Suche nach Nachmietern geeinigt, allerdings werden bisher alle Kandidaten (teilweise grundlos) abgelehnt.
Nun bin ich auf den § 540 I 2 BGB aufmerksam geworden: sofern die Vermieter uns ohne wichtigen Grund einen Untermieter verbieten sollte, könnte wir kündigen und wieder in die gesetzliche Kündigungsfrist rutschen.
Wie funktioniert das genau?
Reicht es, wenn wir allgemein fragen ob Untermieter eine Option waren weil wir uns eine doppelte Zahlung (neue Miete) nicht leisten können?
Oder müssten wir konkrete Untermieter nennen?
Und wäre bei einer Ablehnung direkt eine Kündigung möglich oder könnten die Vermieter es sich anders überlegen nach der Kündigung und doch die Untermieter akzeptieren?
Und hätte das ganze dann Einfluss auf unsere Vereinbarung bzgl Nachmieter?
Danke schon mal :)