Untervermietung ablehnen- Sonderkündigungsrecht?

6 Antworten

Oder müssten wir konkrete Untermieter nennen?

Es ist dem Vermieter mitzuteilen, dass die Person X beabsichtigt wird als Untermieter zur Minderung der Mietkosten aufzunehmen. Der Vermieter muss die Person identifizieren können, denn es könnten persönliche Gründe dagegen sprechen. Sollte die Untervermieterlaubnis diesbezüglich scheitern muss es schon sehr gut begründet sein.

Und wäre bei einer Ablehnung direkt eine Kündigung möglich oder könnten die Vermieter es sich anders überlegen nach der Kündigung und doch die Untermieter akzeptieren?

Nach einer Kündigung ist der Vertrag beendet und kann nicht mehr wiederbelebt werden. (Es sei denn man einigt sich darauf.)

Und hätte das ganze dann Einfluss auf unsere Vereinbarung bzgl Nachmieter?

Sollte die Sache mit der Untervermietung vergeigt werden, kann der Vermieter die Aktion Nachmieter einfach beenden, es sei den es gibt dazu eine schriftliche Mitteilung einschließlich Bedingungen zu welcher der Nachmieter kommen darf.

Wir haben uns auf die Suche nach Nachmietern geeinigt, allerdings werden bisher alle Kandidaten (teilweise grundlos) abgelehnt.

Eben! Weil es keinerlei Verpflichtung gibt und folglich auch der Vermieter keinen Grund hat zuzustimmen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB
manachak 
Fragesteller
 23.04.2024, 16:42

Also wenn der Vermieter ohne wichtigen Grund den Untermieter ablehnt, einfach weil Ihm "seine Nase nicht passt", dann könnten wir kündigen?

Es gibt keine schriftliche Vereinbarung hinsichtlich Nachmieter, allerdings ergibt sich aus dem Mailverlauf, dass wir auf der Suche sind und die Vermieter beispielsweise Nachmieter ohne Haustiere wünschen.

Wir haben morgen den Termin für die neue Wohnung und die Frage ist ob wir utnerschreiben sollen und auf "Risiko" gehen sollen, in der Hoffnung dass wir schon Nachmieter finden oder die neue Wohnung aufgeben...

Vielen Dank für die Antwort!

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GS2000  24.04.2024, 07:51
@manachak
Also wenn der Vermieter ohne wichtigen Grund den Untermieter ablehnt, einfach weil Ihm "seine Nase nicht passt", dann könnten wir kündigen?

So wäre es; Ausnahme wäre wohl wenn diese Person dem Vermieter eines auf die Nase gegeben hätte oder allgemein als bekennender Nazi bekannt wäre.

Es gibt keine schriftliche Vereinbarung hinsichtlich Nachmieter, allerdings ergibt sich aus dem Mailverlauf, dass wir auf der Suche sind und die Vermieter beispielsweise Nachmieter ohne Haustiere wünschen.

Als Beleg vor Gericht kaum ausreichend. Viele suchen, weil sich der Glaube hält, dass drei Nachmieter presentiert werden müssen und danach der Vertrag Geschichte ist.

Wir haben morgen den Termin für die neue Wohnung und die Frage ist ob wir utnerschreiben sollen und auf "Risiko" gehen sollen, in der Hoffnung dass wir schon Nachmieter finden oder die neue Wohnung aufgeben...

Dass muss jeder selbst wissen und für sich entscheiden; Vielleicht auch mit offenen KArten spielen.

Wenn die Kündigung raus ist muss binnen der gesetzen Frist (14 Tage empfiehlt sich) geräumt und übergben sein. Das erfordert einen gewissen logistischen und Vorbereitungsaufwand.

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  1. Ein Untermieter ist kein Nachmieter und umgekehrt
  2. Für eine Untervermietung braucht Ihr einen nachvollziehbaren Grund (Umzug in eine andere Stadt, Wohnung zu klein wg. Nachwuchs etc.). Dann müsst Ihr den Vermieter um Zustimmung bitten.
  3. Ihr bleibt natürlich weiter in der Haftung für die Mietzahlung. Euer Mietvertrag läuft natürlich weiter
  4. Wenn Euer Untermieter nicht zahlt, habt Ihr ein Problem
  5. Wenn der Vermieter diese Zustimmung ohne Grund verweigert, könnt Ihr Eure Rechte nach BGB ziehen.
Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Wirtschaftsstudium, 25 Jahre in der Immobilienbranche tätig
manachak 
Fragesteller
 23.04.2024, 16:43

Als wichtiger Grund für einen Untermieter wäre eben die finanzielle Situation.

Es geht vor allem darum aus dem Absagen eines Untermieters einen außerordentlichen Kündigungsgrund zu finden.

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Natürlich müßtet ihr einen konkreten Untermieter haben und benennen.

Die Untervermietung der kompletten Wohnung könnte der Vermieter übrigens ablehnen ohne das ihr ein Sonderkündigungsrecht hättet.

Sonderkündigungsrecht bedeutet aber nicht fristlos, ohne Frist, sondern "außerordentlich mit der gesetzlichen Frist".

Was ist denn der Grund warum ihr aus dem Mietvertrag mit Kündigungsverzicht vorzeitig raus wollt? Unter bestimmten Umständen müßte der Vermieter einer vorzeitigen Beendigung des Vertrages zustimmen.

Wie ist denn die genaue Formulierung des Kündigungsverzichtes? Bitte mal einstellen. Vielleicht ist die ja unwirksam und könnt ganz normal zum nächstmöglichen Termin kündigen.

manachak 
Fragesteller
 23.04.2024, 16:45

Grund ist, dass wir meinen Schwiegervater zu uns holen müssen, der de facto ein Pflegefall ist.

Wir haben schon persönlich mit den Vermieterinnen gesprochen, allerdings lassen die sich nur mit einem Nachmieter (nach deren strengen Maßstäben) ein.

Wir hätten jetzt was passendes gefunden, wo wir Vier samt Schwiegervater reinpassen würden, müssen uns nur leider bis morgen entscheiden...

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Das Ding hat einen kleinen Webfehler, kennst du Motivation der Vermieterin? Die Frage wäre wichtig, denn geht es ihr darum das die Miete weiter regelmäßig gezahlt wird, ist es ihr relativ egal ob ihr untervermietet. Ihr seit weiter in der Haftung und wenn euer Untermieter nicht zahlt, steht sie bei euch auf der Matte.

Ist ihre Motivation, dass sie es nicht gut findet das ihr trotz beiderseitigen Kündigungsverzicht vorzeitig ausziehen wollt, dann wird sie auch weiterhin Steine in den Weg legen.

Sofern nicht schon geschehen, lasst doch erst einmal durch einen Anwalt prüfen ob der Pflegefall in der Familie nicht schon ein ausreichender Grund ist und im nächsten Schritt was ihr für Möglichkeiten habt. Läßt euch dabei auch die Interpretation des genannten Paragraphen erklären, damit ihr euch nicht selbst ein Problem einbaut.

Den Versuch mit einem imaginären Untermieter um die Ecke zu kommen, würde ich lassen. Das ist leicht zu durchschauen und wenn -wie gesagt- sie zustimmt, was wäre dann eurer nächster Schritt. Nicht vergessen, der Vermieter muss einer Untervermietung zustimmen und das berechtigte Interesse bei einer Untervermietung ist recht überschaubar.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Alternativ könntet ihr auch die Mietzahlungen einstellen und hoffen, das euch der VM nach 2 Monaten fristlos Kündigt- was er allerdings nicht muss und mit jedem Monat, den er euch nicht kündigt sammeln sich entsprechend Mietschulden an, die er irgendwann einfordern kann.

manachak 
Fragesteller
 23.04.2024, 17:31

Danke für die Antwort hier, kann echt nicht verstehen wieso man Fragen meldet die offensichtlich auf was anderes zielen....

Das zeigt wie unsere Gesellschaft drauf ist, immer einander Steine in den Weg legen... :(

Aber ist etwas riskant, dann könnte der Vermieter auch SE einfordern etc.

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