Das geht schon in Openbook Klausuren, sonst ist das Hilfmittel (Internet) wohl generell nicht erlaubt und wie ohne Papier dann Kenntnis erlangen.

Tatsächlich besteht die plus minus 5 oder 10 Paragrafen Regel, da ist man mit einem Buch schneller und erfolgreicher. Das gilt auch für erlaubte Verweise, Unterstreichungen und die Stichwortsuche.

Je nach Institut sind die Klausuren ziemlich an ein Jurastudium angelehnt oder gar die Module gleich.

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Ohne eine Mitteilung an die Eltern und ohne deren Erlaubnis, hat die Schule eindeutig die Aufsichtspflicht. Wie es dort gemacht wird, bleibt das PRoblem der Schule.

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Meine Lehrerin darf aus Datenschutz Gründen nicht sagen wer die Person ist.

Unsinn. Aber es ist durchaus möglich, dass diese Person vielleicht außerhalb der Schule nicht existiert.

Bei einer Anzeige wegen einer falschen Verdächtigung muss die Lehrerin gegenüber der Polizei, spätestens auf Veranlassung der Staatsanwaltschaft die Identität mitteilen. Diese könnte per Akteneinsicht nach einiger Zeit herausgefunden werden.

Zudem ist der Erfolg der Anzeige mit derart vielen Beteiligten, die zwar irgendetwas gesehen haben, aber nicht den Täter kennen fraglich.

Es ist durchaus der Lehrerin in einem Gespräch mitzuteilen, dass die Tätereigenschaft nicht zutrifft und für den Fall, dass daran festgehalten werden soll entsprechende Strafanzeige gestellt wird.

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Skurriler Autoverkauf mit Erpressung?

Hallo zusammen,

Brauch mal dringend eure Meinung/Erfahrung.

Mein Mann hat sein Auto inseriert und eine Anfrage von einem Exporthändler (paar hundert Kilometer entfernt)bekommen, dieser hat regelrecht nach Fehlern in der Anzeige gesucht. Der Export Typ hat ihm dann einen Kaufvertrag per Email gesendet in der aber nur ein Vorbesitzer vermerkt wären nicht drei. Mein Mann hat nach langen hin und herr gesagt dass vor Ihm zwei Fahrzeughalter eingetragen waren und er das ändern soll.

Aufgrund von drängen hat mein Mann dann überlesen dass er statt drei nur zwei in den Vertrag geschrieben hat und hat ihm per Email die Korrektheit bestätigt.

Nach dem der Brief per Foto gesendet wurde hat er sich aufgeregt dass ja drei Vorbesitzer (mit meinem Mann) sind. Jetzt will er statt 7200 nur noch 5300 zahlen oder er geht zum Anwalt.

Für mich ist das Erpressung und mein Mann war auch bei der Polizei aber die meinten sie können es nur aufnehmen.

Wir haben das Auto noch und den Brief noch. Der Mann hat sich auch nicht mehr gemeldet nachdem mein Mann gesagt hat er war bei der Polizei und er will es anwaltlich abwickeln.

Nun zu meiner Frage.

Können wir das Auto jetzt verkaufen oder nicht, der Mann hat sich nicht mehr gemeldet und ein Anwaltsschreiben kam auch nicht. Die "Exportfirma habe ich auch nicht gefunden und es sind online ähnliche Fälle die genau so abgelaufen sind und als Betrug gelten.

Es wollte uns ein Anwalt nur helfen wenn wir ca 500 Euro bezahlen

Anbei ist noch die E-Mail

Danke im voraus

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Mein Mann hat nach langen hin und herr gesagt dass vor Ihm zwei Fahrzeughalter eingetragen waren und er das ändern soll.Aufgrund von drängen hat mein Mann dann überlesen dass er statt drei nur zwei in den Vertrag geschrieben hat und hat ihm per Email die Korrektheit bestätigt.

Das ist soweit vollkommen (!) Korrekt. Bei der Anzahl der Vorbesitzer wird der aktuelle nämlich nicht mitgerechnet!

Aufgrund von drängen hat mein Mann dann überlesen dass er statt drei nur zwei in den Vertrag geschrieben hat und hat ihm per Email die Korrektheit bestätigt.

Es wurde dem Käufer mitgeteilt, dieser sorgt jetzt für maximale Verwirrung um den Preis weiter zu drücken. Tätsachlich war dieser noch gar nicht vorort. Denn dann folgt die nächste Runde der Preisverhandlung, indem diverse Schäden und Probleme kreiirt werden. Da klappert was und dort ist angeblich etwas defekt. Dann wird argumentiert das durch die weite Entfernung auch noch Schadenersatz zustehen würde etc....

Besser Finger weg!

Nach dem der Brief per Foto gesendet wurde hat er sich aufgeregt dass ja drei Vorbesitzer (mit meinem Mann) sind. Jetzt will er statt 7200 nur noch 5300 zahlen oder er geht zum Anwalt.

Nun die rechtliche Betrachtung: Mit dem Angebot (Fahrzeug) und der Annahme könnte ein Kaufvertrag zustande gekommen sein. Je nach Situation könnte dieser auch noch in der Schwebe gewesen sein und durch das niedrigere Gegenangebot eben NICHT angenommen worden sein. Das mag dahinstehen, da es im Ergebnis aufs gleiche herauskommt. Durch die Nichtabwicklung am oder bis spätestens 20.09.24 sollte es als aufschiebende Bedingung (§ 158 BGB) letzlich für den Fall eines Kaufvertrages diesen zum Unwirksam werden gebracht haben.

Interessant wären auch noch die AGB die der Verkäufer ins Feld führt. Ob diese überhaupt wirksam eingebunden wurde und welche Klauseln einschlägig wären.

Abschließend bleibt festzustellen, dass dieser Händler über diese Maschen versucht billig an Ware zu kommen und wohl oft Erfolg damit hat. Auch bleibt es zu erwarten, wenn ein Zwischenverkauf erfolgt, dass eine Schadenersatzforderung durchgesetzt wird, wenn man sich nicht frühzeitig und vehement genug Wehrt.

Das Fahrzeug lieber jemand anderen verkaufen.

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Ab dem ersten Tag eine AU kann durch Individualvereinbarung erfolgen. Diese muss noch nicht einmal schriftlich geschehen.

Insofern empfiehlt es sich grundsätzlich eine AU einzuholen.

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Kurz gefasst müsste zunächst ein Vertrag vorliegen, der eine Abnahme zu einem Preis für alle Jahre garantiert. Dies ist nicht erkennbar. Scheinbar wird je nach Gebot auch anderweitig angeliefert.

Grundsätzlich ist fraglich ob hier ggfs Handelsrecht gelten könnte.

Selbst für den Fall des Vorliegen eines (Dauer) Vertrages kann dieser (einseitig) aufgekündigt werden, Fristen wären nach § 89 HGB zu bestimmen. Wenn die Konditionen nicht mehr zumutbar sind ist auch ein lösen ohne Frist möglich (u.a. § 314 BGB). Auch wenn noch der Vertrag eine aktuell gültige Laufzeit hätte, bei Verträgen mit einer Zeitbindung.

Gewohnheitsrecht gibt es nicht und insofern ist bei Ernteverkäufen nach genereller Verkehrsanschauung eher eine Vergütung nach den jeweiligen Saisonverläufen zu bestimmen.

Gültigkeit formlose Bestätigung eines Sonderpreises?

Folglich kann diese direkt formvollendet vernichtet werden, da eine Gültigkeit mehr als ein Jahrzehnt später mehr als unwahrscheinlich ist. Zudem setzt die Vereinbarung auch eine Gegenseitigkeit voraus. Diese wurde spätestens durch die Nichtanlieferung unterbrochen, da offensichtlich eine höher vergütete Verwertungsmöglichkeit gefunden wurde.

Man muss nicht über jeden Stock springen der hingehalten wird...

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Ist der Vermieter dort verpflichtet etwas dagegen zu unternehmen?

Selbst wenn es geschuldet wäre, liegt das Problem im Leuchtmittel und daher in der Sphäre des Besorgers=Mieter.

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Es besteht keinerlei rechtliche Möglichkeit das zu verlangen.

Bei Minderjährigen gleicht doppelt!

dass sie am Wochenende Drogen konsumiert haben soll?

Während der Arbeit ist es auch kaum denkbar einen Test zu verlangen, aber beim Freizeitverhalten ist der AG definitv raus.

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Ich wurde in der Elternzeit gekündigt aufgrund von geschäftsaufgabe seitens meines Chefs. Meine Arbeitsstelle wird am 1.10.24 von jemand anderes übernommen.

Wie bereits durch andere festgestellt handelt es sich dann um einen Betriebsübergang und es werden alle übernommen. Insobesondere in Elternzeit gelten gehobene Anforderungen an eine Kündigung; Hoffentlich sind die Fristen für Gegenmaßnahmen noch nicht verstrichen.

Ohne die Zulässigkeitserklärung der Kündigung durch Behörden kann eine Kündigung nicht ausgesprochen werden; sie ist unwirksam (§ 18 BEEG).

Das Problem wird darin stehen, dass die Aufgabe des Betriebes der Kontrollbehörde suggeriert worden ist!

Ich hatte vor Eintritt in die Elternzeit Minusstunden und mit meinem Chef hatten wir uns damals geeinigt das ich diese nach der Elternzeit, wieder abbauen werde.

Nach dieser Geschichte noch so Aufrichtig zu sein ist ehrbar, aber unterstütz genau solche Arbeitgeber! Die Fehlstunden sind sein Problem und er darf sie behalten! Überhaupt werden oft zu unrecht bei Annahmeverzug Minusstunden eingeragen und das Geschäftsrisiko überbordet.

Und muss der neue Chef mich nicht behalten ?

Muss er! Das Problem darin besteht, dass Elternzeit ohne Arbeitgeber nicht funktioniert und diese damit beendet wird! Alternativ könnte ein anderer AG während dessen melden, aber wer möchte jemand ohne Grund an sich binden.

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als Kleingewerbe angemeldet

Es gibt kein "Kleingewerbe" sondern höchstens eine Kleinunternehmerregelung bezüglich der Umsatzsteuer. Sonst ist der gewerbetreibende uneingeschränkt zur Einhaltung sämtlicher Rechtsnormen verpflichtet.

sondern benutze die Website eigentlich nur als Portfolio.

bereits der gewerbliche Hintergrund macht die Angaben nach Telemediengesetz im Impressum erforderlich; Nicht erforderlich sind hingegen AGB. Diese spezifizieren nur rechtliche Regelungen und werden nicht rechtssicher in Geschäfte eingebunden durch die Platzierung auf der Seite.

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Wenn es sich um ein standard Fall handelt, besteht eine "Blaupause" bei der nur die beteiligen Vertragspartner, das Objekt (mit Flurnummern) Kaufpreis und Termine eingesetzt werden.

Wie allerdings die Schreibkräfte und der Notar zur Freigabe ausgelastet sind bleibt unbekannt.

Oft geht es in wenigen Minuten.

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Es ist den Weisungen des Dienstpersonales folge zu leisten und ein sicherer Platz einzunehmen ( §§ 14, 22 BOKraft, sowie in den Beförderungdbedingungen des Anbieters). Stehplätze dürfen nur bei vollständiger Belegung aller Sitzplätze notfalls beansprucht werden. Es handelt sich auch um eine Haftungsfrage und der Passagier kann im Widersetzungsfall von der Beförderung ausgeschlossen werden (=ausgesetzt).

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Was für ein Gericht? Strafgericht oder Zivilgericht zur Einbringung des Schadenersatzes?

Es stellt durchaus eine starke Präjustiz, wenn zumindest durch die Polizei die Berührung nachgewiesen wird. Eine Gegenüberstellung der Schadenspuren weißt das zumeist sicher nach.

Wer der Fahrer war ist zunächst zweitrangig, der Halter und seine Versicherung haften. Bei einem Fahrzeug über 2,8t (muss hier der Fall sein) und einer gewerblichen Nutzung dürfte die Kenntnis des Fahrers bereits aus den einschlägigen Dokumentationsvorschriften bekannt sein.
Der Beifahrer ist unwichtig, da als Zeuge durch die Eigenschaft als Insasse grundsätzlich die Aussagekraft gemindert wird.

Andererseits gibt es zwei Personen, die glaubhaft machen, dass sie nichts mitbekommen haben.

Dies wird regelmäßig behauptet, da sonst der Führerschein direkt gefährdet ist. Wenn die Berührung nicht bemerkt werden konnte, je größer das Fahrzeug ist wird diese Situation durchaus möglich, bleibt der Fahrer straffrei oder wird nur recht milde herangezogen.
Der Schaden ist zu dokumentieren und der Versicherung des Sprinters zu melden. Eine Akteneinsicht ist vor jeder weiteren Aktion dringend anzuraten.

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Fraglich weshalb diese überhaupt verlangt wurde. Scheinbar hat man dort Zweifel bezüglich der Zuständigkeit (185 Tageregel).

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Es könnte zur fristlosen Kündigung des Kontos und einer Betrugsanzeige führen.

Fraglich inwiefern es verschuldet, oder zumindest bei der Unterzeichnung übersehen wurde und wer überhaupt diese Information aufgenommen hat. Bei den verschiedenen Identverfahren wird nicht immer der Geburtsort aufgenommen, dieser ist jedoch bei der eindeutigen Identfikation einer Person unerlässlich.

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Es handelt sich um ein neues Mietverhältnis, insofern ist alles wie bei einem Neubezug möglich. Es wäre durchaus ratsam dem bisherigen Versorger den Auszug mitzuteilen (...wohnt dort nicht mehr...), damit nicht tatsächlich die Sperre kommt. Denn diese ist mit hohen zusätzlichen Kosten belegt.

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Die Sachlage ist relativ einfach:

Es muss der Vertragspartner in Verzug gesetzt werden:

Der Vertragsbeginn war am 01.06.2024. Bis heute werden die vereinbarten Leistungen nicht vertragsgemäß erbracht. Hiermit setze ich Ihnen eine Nachfrist bis spätestens zum (14 Tage dürften angemessen sein). Sollte dann die geschuldete Leistung nicht erbracht werden, trete ich von meinem Vertrag zurück!

Dies ist per (!) Fax oder Brief mit Nachweis übermittelt werden. Nach fruchtlosem Ablauf der Frist sollte damit der Vertrag beendet sein, mustergültig wäre ein Rücktrittsschreiben trotzdem. Theoretisch könnte bereits jetzt durch den fixen Vertragsbeginn direkt der Rücktritt verkündet werden, aber damit geht nicht immer jedes Gericht konform.

Sollten bereits Leistungen (z.B. Begrüßungsgeschenk) erbracht worden sein, sind diese zurück zu gewähren. Zudem dürfte Schadenersatzansprüche bestehen, diese könnten der Mehrpreis bei einem anderen Anbieter für den Zeitraum sein.

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Habt ihr eine Schlafmöglichkeit im EG und wenn ja warum?

Nein, da es derzeit als Büro genutzt wird; es handelt sich sogar um eine Einliegerwohnung;

Da die Decke freitragend ist könnte bei Bedarf auch das Wohnzimmer vergrößert werden.

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Chef will Arbeitskleidung (130€ Kaution) nicht zurücknehmen?

Hallo,

die Situation sieht so aus: mein Freund und ich haben beide für etwa 2 Monate bei McDonald’s gearbeitet und wurden wegen Krankheit noch in der Probezeit gekündigt (2 Tage Magen-Darm, durften also eigntlich gar nicht arbeiten (Gastronomie)).

Wir haben beide zu Beginn Arbeitskleidung bekommen (insgesamt sind es 3/4 Hosen und 5 Oberteile glaube ich) für die jeder jeweils 100€ Kaution zahlen musste (wurde in jeweils 2 Raten vom Lohn abgezogen direkt) und wir mussten beide für 30€ Arbeitsschuhe bezahlen (sprich eigentlich sind die Schuhe ja unser Eigentum(?)).

Im Kündigungsschreiben schreiben stand natürlich, dass wir die Arbeitskleidung nach Vertragsende zurückgeben sollen, was wir ja sowieso machen wollten wegen der Kaution.

Die Schuhe müssten wir glaube ich sowieso behalten (für mich sogar gut so), allerdings haben mein Freund und ich die Schuhe immer in der Arbeit in der Umkleide im Spind gelassen, mein Freund auch einen Teil seiner restlichen Arbeitskleidung. Das habe ich der Nummer, die ich vom Manager habe (ich glaube die einzige Nummer die ich vom Unternehmen habe) auch geschrieben und dass die restliche Kleidung bei mir Zuhause ist und wann ich sie denn zurückbringen bringen kann, weil ich die Kaution dafür zurückhaben möchte. Und die Schuhe, die wir bezahlt haben, möchte ich auch zurück. Außerdem habe ich meine Letzte Lohnabrechnung auch nicht bekommen, mein Freund aber schon, dementsprechend habe ich auch danach gefragt aber ebenso keine Antwort bekommen.

Während wir die 2 Tage krank waren, wurden wir ja direkt in diesen 2 Tagen gekündigt und uns wurden während den restlichen 7 Tagen, bis die Kündigung wirksam wurde, alle Schichten weggenommen, also wir wurden aus dem Dienstplan komplett rausgenommen. Vertraglich waren 40Std/Woche vereinbart.

Nach fast 2 Wochen habe ich dann noch eine Nachricht geschrieben, dass eine Antwort doch wenigstens angebracht wäre aber habe bisher immer noch keine Antwort erhalten.

Meine Frage ist jetzt: Wie sehen hier meine Rechte aus? Vertraglich gesehen bin ich doch eigentlich im Recht und der ehemalige Arbeitgeber kommt seinen vertraglichen Pflichten nicht nach, oder verstehe ich etwas falsch?
Wie kann ich dagegen vorgehen?

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Wenn die Arbeitsschuhe vorgeschrieben sind, muss das Unternehmen die Kosten übernehmen, repektive diese stellen!

Außerdem habe ich meine Letzte Lohnabrechnung auch nicht bekommen, mein Freund aber schon, dementsprechend habe ich auch danach gefragt aber ebenso keine Antwort bekommen.

Es ist die Rückgabe der Kleidung schriftlich anzubieten; hierbei handelt es sich wohl um eine Bringschuld. In gleichem Schreiben sollte die fehlenden Papiere (Lohnabrechnung, Arbeitbescheinigung, Abmeldung etc.) und Lohn moniert werden. Hierzu ist eine Frist von 10 Tagen zu setzen.

Während wir die 2 Tage krank waren, wurden wir ja direkt in diesen 2 Tagen gekündigt und uns wurden während den restlichen 7 Tagen, bis die Kündigung wirksam wurde, alle Schichten weggenommen, also wir wurden aus dem Dienstplan komplett rausgenommen. Vertraglich waren 40Std/Woche vereinbart.

Ob die Kündigungsfrist von 7 Tagen zutreffend ist, kann in Ermangelung von Informationen nicht mitgeteilt werden, normal sind es 14 Tage. Jedenfalls ist die letzte Woche mit 40 Stunden unabhängig davon zu vergüten. Zwei Tage Entgeltfortzahlung (da mehr als 28 Tage seit Beginn verstrichen) sowie die restlichen Tage, da das Herausplanen in Sphäre des AG bestand. Ob es als Freistellung zu sehen ist, oder als Annahmeverzug kann dahinstehen, da es zum gleichen Ergebnis führt. Zudem sollten noch Überstunden und Urlaubsanspruch geprüft werden. Es besteht mindestens 2 Tage Anspruch für jeden vollendeten Monat bei einer 6 Tagewoche. Dies müsste sofern keiner genommen wurde auch abgegolten werden!

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