Vollstrecken in Russland war schon immer für Deutsche Forderungen sehr problematisch; auch da es sich nicht um ein Natoland handelt.

Sollte hingegen beispiesweise eine Kreditkarte eines Deutschen Institutes weiterhin bestehen, könnte hier eine Kontopfändung vollzogen werden.

Der Unterhaltsvorschuss sollte weiterhin gewährt werden.

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I) Die restlichen 9.000€ wurden ja ebenfalls angemahnt, also muss nicht erneut irgend ne Frist gegebnen werden oder ?

Und zwar abzüglich etwaiger Zinsen etc, da diese vorher bedient werden müssen.

II) Wenn das Mahngericht, sagen wir jetzt 70 € will für den Bescheid, dann kann ich via dem Mahngericht direkt 9.070 € berechnen ?

Es handelt sich sicher um mehr als 70€! Diese sind dann Nebenforderung und werden idr Automatisch vom Mahngericht in entsprechender Abteilung zugerechnet.

III) Wenn Einspruch eingelegt wird, geht das ganze direkt in das Zivilrecht - also automatisch ? Oder muss ich dann direkt zivilrechtlich einklagen oder macht das ne Staatsanwaltschaft oder so ? Bzw. zieht sich das Mahngericht dann einfach aus dem Verkehr nach dem Motto "gut du hast gezahlt, er will net, also Pech gehabt" ? :D

Es kann nach 14 Tagen nach der Zustellung der Vollstreckungsbescheid beantragt werden; sollte zwischenzeitlich noch eine Intervention kommen, geht es direkt ans Gericht. Hierauf sollte der Antragsteller stehts vorbereitet sein.

IV) Kann ich mich bis zu einer gewissen Summe selbst verteidigen oder muss ich hier irgendwas noch beachten ? Inhaltlich ist das ganze ziemlich klar - ich renn meiner Kaution hinterher und auch die Betriebskostenabrechnung 21 wurde nie erstellt. D.h. ich möchte aus Herausgabe der Kaution sowie der Betriebskosten klagen (hierzu gibts nen BGH Urteil, falls gleich einer meint das geht nicht ;)

Bei den o.g. Summen ist es zweifelsfrei eine Angelegenheit fürs Landgericht in einem Anwaltprozess.

Der Mieterverein scheint der geeignetere Ansprechparnter zu sein.

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heißt das würde ich eine Sperre auf einer Website umgehen könnte er mich deswegen verklagen?

Hier kommt es konkret auf den Erfolg an.

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Es sollte die Durchführbarkeit des Vorhabens zuerst mit dem Bauamt besprochen werden, vor der Erzeugung großer Kosten. Diese erscheint nicht gesichert, da das Grundstück sehr klein ist und damit ein Problem mit Abstandsflächen entstehen dürfte.

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Wahrscheinlich wird später noch der Schimmelbefall als Grund herhalten müssen!

Das Problem hier wird einerseits die NAchweisbarkeit der Terminvereinbarung (Uhrzeit) in Verbindung mit dem allgemeinen Lebensrisiko (Erkrankung, Notfall) sein. Letzere scheint offensichtlich nicht so schwerwiegend zu sein.

Zunächst ist der Mieterin (!) drei neue Termine anzubieten, davon soll einer schriftlich bestätigt werden. Dazu der Hinweis für die Betreuung des Kindes während des Termine zu sorgen. Im Nachgang kann sicher der Kinderarzt die akute Erkankung bescheinigen, dazu lieber noch etwas abwarten, nach der (hoffentlich) erfolgreichen Folgetermin. Es kann wahrscheinlich kein Nachweis vorgelegt werden... Dann können die Kosten gefordert werden.

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Was meint ihr dazu?

Es ist rechtlich nicht zulässig! Die Vereinbarung entspricht zwar formal der aktuel zulässigen Form. Es sind einfach grundsätzlich 10 Stunden anzunehmen, die unbezahlt geleistet werden müssen, diese führen allerdings dazu, dass der Mindestlohn gerissen wird.

Das wird wohl der Grund für das Versteck sein!

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Oft sind diese Reservierungen ein Mittel der Makler ein weiteres Mal die Courtage zu erhalten. Rechtlich steht das Konstrukt auf tönernen Füßen, denn es wird der Nachweis eines notariellen Kaufvertrages als Fälligkeitsvoraussetzung verstanden. Auch ist eine Pauschale i.H. 1% des Kaufpreises als Schadenersatz ist nicht durchsetzbar, da Schäden nicht pauschaliert werden können, sondern immer eines konkreten Nachweises bedürfen und dieser solange das Objekt nicht aus der Vermittlung herausgenommen und andere Interessenten abgesagt sind, ohnehin schlichtweg nicht entstanden ist.

Folglich mehr als unseriös.

Weil ich das Haus nicht mehr kaufen möchten, muss ich unbedingt die Rechnung Bezahlen?

Es ist mitzuteilen, dass nicht beabsichtigt ist, das Haus zu kaufen und insofern die Freigabe erfolgt. Zudem ist keine Verpflichtung zur Zahlung zu erkennen.

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Die Wertigkeit von Arbeitszeugnissen ist allgemeinbekannt niedrig anzusehen. Aber auch hier können oft diese trotzdem nicht vorgelegt werden, oder enthalten Hinweise auf Sachverhalte.

Sehr oft wird bei alten AG auch angerufen, spätestens da kommt dann die Wahrheit heraus...

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O2 möchte nicht auf den Kosten sitzen bleiben und hat Anzeige erstattet gegen den FS selbst als Tatverdächtigen.

Es wird wohl unterstellt, dass der FS selbst hinter der Angelegenheit stecken muss.

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Wenn es bereits am Anfang hakt, finger weg vom Makler.

Die Verkaufsbemühungen werden im Verlauf nur schlechter. Wenn er wirklich interesse hätte könnte er schließlich auch noch die neue Bleibe vermittlen...

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Es gibt keinen fixen Betrag. Wenn der Auftraggeber zahlt, wird es wohl auch für wenige Cent ausgeführt.

Zustreffend ist hingegen, dass die Inkasso bei Forderungen, die auf Schwierigkeiten in der Durchsetzbarkeit schließen lassen und eventuel dubios sind, weniger interesse auf eine etwaige Klage haben.

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Sie brauchen eine Waffe zur Verteidigung.

Es ist ein Januskopf! Nur zu oft richten sich die Waffen gegen denjenigen selbst, der sich damit schützen wollte. Wenn allgemein jede Tankstelle eine Waffe hinter der Theke hätte, würden die Täter bereits schießend die Tankstelle betreten...

Der beste Schutz ist den Verkaufsraum geschlossen zu halten und bei Bedarf die Waren heranzuholen. Dies ist zwar mühsamer und den meisten Vorgesetzten wenig liebsam, da der Umsatz geringer ausfällt, aber der beste Schutz gegen Überfälle.

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DEr Fehler bestand darin, sich eine Baustelle übergeben zu lassen. Das wäre nicht hinzunehmen gewesen. Ein Bodenbelag ist rechtlich geschuldet, es sei denn es besteht eine vorrangige Vereinbaruung, dass dies beispielsweise als Eigenleistung gegen NAchlass erfolgt.

Weiterhin ist fraglich wann der Vertragsbegin genau ist. Sollte dieser bereits eingetreten sein und eine Bewohnbarkeit (auch in Kürze nicht) nicht gegeben sein, ist eine fristlose Kündigung möglich.

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Wie bereits jetzt etwas legal angebautes vorhanden sein soll entzieht sich der Kenntnis.

Eine Weitergabe ist grundsätzlich verboten. Wenn sie es allerdings ohne Einverständnis und Wissen entwenden, bliebe zumindest der FS straffrei.

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Es wäre theoretisch das PRoblem des Verkäufers. Der Fehler bestand darin, diesen nicht rechtzeitig zu informieren. Nun ist der Schaden behoben, der Verkäufer hätte aber die Wahl gehabt wie er diesen beheben lässt. Insofern muss er die Rechnung nicht begleichen.

Das Feigenblatt der Garantieversicherung lässt viele vor Ansprüchen zurückschrecken.

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Was könnten wir machen außer beim Vermieter anzurufen?

Dem Vermieter schreiben. Die Angelegenheit ist grundsätzlich bei der Polizei anzuzeigen, auch die Sachbeschädigung am Briefkasten. Diesen muss der Vermieter reparieren. Schreiben mit Fristsetzung übermittlen. Auch im Hinblick auf den Hausfrieden sollte er tätig werden, eine Überwachung im Hausflur ist unter diesen Umständen nicht unbedingt durch den Vermieter so einfach zu verbieten insbesondere, wenn keinerlei Anstrengung seinserseits dagegen unternommen wird.

Hier könnte der Mieterverein durchaus auch Hilfe bieten.

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Die Größe eines Stellplatzes ist Baurechtlich geregelt.

Dies wäre eingehend zu prüfen. Es ist davon auszugehen, dass diese nicht gewährleistet ist und folgelich der Stellplatz als solcher nicht mehr besteht.

Wenn die Erfordernisse erfüllt sind, wäre noch der Mietvertrag anzusehen, aber grundsätzlich sollte nur ein Stellplatz geschuldet sein und nicht eine zugesicherte Fläche.

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Es lässt sich auch der Steuererstattungsanspruch gegenüber dem Finanzamt pfänden...

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