Hey paar kleine Fragen; ich bin Juralaie; angenommen man schreibt nen Brief zur Zahlungsaufforderung, sagen wir 10.000 € . Nur ein Punkt wurde entsprochen, d.h. 1.000 € wurden gezahlt. Nach Ablauf der gegebenen Frist möchte man nun da dem Mahngericht zustecken.
I) Die restlichen 9.000€ wurden ja ebenfalls angemahnt, also muss nicht erneut irgend ne Frist gegebnen werden oder ?
II) Wenn das Mahngericht, sagen wir jetzt 70 € will für den Bescheid, dann kann ich via dem Mahngericht direkt 9.070 € berechnen ?
III) Wenn Einspruch eingelegt wird, geht das ganze direkt in das Zivilrecht - also automatisch ? Oder muss ich dann direkt zivilrechtlich einklagen oder macht das ne Staatsanwaltschaft oder so ? Bzw. zieht sich das Mahngericht dann einfach aus dem Verkehr nach dem Motto "gut du hast gezahlt, er will net, also Pech gehabt" ? :D
IV) Kann ich mich bis zu einer gewissen Summe selbst verteidigen oder muss ich hier irgendwas noch beachten ? Inhaltlich ist das ganze ziemlich klar - ich renn meiner Kaution hinterher und auch die Betriebskostenabrechnung 21 wurde nie erstellt. D.h. ich möchte aus Herausgabe der Kaution sowie der Betriebskosten klagen (hierzu gibts nen BGH Urteil, falls gleich einer meint das geht nicht ;)