Ist der Vermieter auch für die Untermieter verantwortlich bei einem schadenfall der die Wohnung unbewohnbar macht?

4 Antworten

Ist es ein Leitungswasserschaden, kommt sowieso die Wohngebäudeversicherung dafür auf und zwar für alle Schäden, auch für die des Untermieters, denn das sind ja am Ende auch Deine Schäden, die Du geltend machen kannst.

Der Vermieter will nur denn Hauptmieter mit ihren Kindern unterbringen.

Richtig. Das ist seine Aufgabe als Dein Vermieter, aber die Untermieter gehen ihn nichts an. Darum musst Du Dich kümmern, bzw. Deine Untermieter können sich wegen der Mehrkosten an Dich halten und Du kannst diese Kosten dann wieder bei der Wohngebäudeversicherung*) bzw. beim Vermieter geltend machen.

*) Nur wenn es ein Versicherungsschaden für die Wohngebäudeversicherung ist.

Für den untermieter ist der Vermieter nur mittelbar verantwortlich. Der Untervermieter muss für diesen aufkommen, kann die entstehenden Kosten aber beim Vermieter geltend machen.

Sama247 
Fragesteller
 19.01.2023, 13:24

Theoretisch kommt der Vermieter trotzdem auf. Habe ich das richtig verstanden ?

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Destranix  19.01.2023, 13:26
@Sama247

Indirekt ja. Sprich im Zeifelsfalle mit einem Rechtsbeistand, einer Verbraucherzentrale oder einem Mieterschutzbund.

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Das ist vollkommen korrekt ja.

Mit dem Vermieter und dem Untermieter besteht ja keinerlei Vertrag.

Das ist Aufgabe des Hauptmieters (und in dem Fall eher "persönliches Pech"). Der Vermieter muss finanziell nicht für diese anderen Leute aufkommen

Ansprechpartner der Untermieter ist deren Untervermieter. In der Regel dürfte das der Hauptmieter (also Ihr?) sein.

Wenn die Untermieter also auch raus müssen, dann muss sich der Untervermieter darum kümmern. Euer Vermieter hat damit nichts am Hut.

Als Ergänzung: Wenn es sich nicht um einen Haftpflichtschaden des Vermieters handelt, kümmert sich eigentlich eure Hausratversicherung um die Kosten einer anderweitigen Unterbringung.

Sama247 
Fragesteller
 19.01.2023, 15:30

Es ist ein Wohngebäudeschaden

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ChristianLE  19.01.2023, 15:37
@Sama247

Ja, dann ist für Ersatzunterkunft eigentlich der Mieter, bzw. dessen Hausratversicherung verantwortlich. Er kann bei Unbewohnbarkeit dafür die Miete um 100% mindern.

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