Ein Kaufvertrag dürfte mangels vereinbartem Kaufpreis nicht zustande gekommen sein. Wohl aber düften Schadensersatzansprüche bestehen oder andere Ansprüche, da kenne ich mich aber nicht genug aus.

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php-Zugriff auf mysql funktioniert nicht?

Ich habe folgende Funktion in PHP geschrieben:

function getName($id) {
                global $conn;
                $sql = "SELECT Vorname, Nachname FROM mitglieder WHERE ID = `$id`";
                $result = $conn->query($sql);
                if ($result->num_rows > 0) {
                    $row = $result->fetch_assoc();
                    return $row['Vorname'] . " " . $row['Nachname'];
                } else {
                    return "";
                }
            }

Aber aus irgendeinem Grund kommt immer folgende Fehlermeldung:

Warning: Attempt to read property "num_rows" on bool in C:\xampp\htdocs\***********.php on line 35

Diese Variable $conn funktioniert aber an anderer Stelle im globalen Code außerhalb dieser Funktion einwandfrei wie gewünscht und ich sehe vom Code her keinen nennenswerten Unterschied.

Was ich bereits versucht habe:

  • $conn als Parameter an die Funktion zu übergeben
  • $conn in der Funktion selber zu definieren
  • $conn in der Funktion selber definieren und dass $conn im globalen Code entfernen
  • ChatGPT nach dem Fehler fragen
  • Folgende Fehlerabfrage einzubauen (dabei war $conn auch in der Funktion selber und NUR in der Funktion selber definiert):
if ($conn->connect_error) {
                die("Serverfehler: " . $conn->connect_error);
            }

Das führte aber nur zu folgender Fehlermeldung:

Warning: Attempt to read property "connect_error" on null in C:\xampp\htdocs\*********.php on line 26

Hat alles nichts geholfen. Wisst ihr wo der Fehler liegt?

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Womöglich wird "false" zurückgegeben, da ein Fehler vorliegt?

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Das ist Wasserdampf. Die Wolke entsteht aufgrund abrupter Druckänderung und damit verbundener Absenkung der Temperatur:

https://de.wikipedia.org/wiki/Wolkenscheibeneffekt

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Meinung des Tages: Cannabis im Straßenverkehr - wie bewertet Ihr die vorgeschlagenen Grenzwerte?

Seit nunmehr einem Monat ist Cannabis hierzulande teillegalisiert. Was allerdings noch fehlt, sind klare Regelungen für den Konsum im Straßenverkehr. Ein nun vorhandenes Expertenpapier mit Regeln wird von manchen als zu streng erachtet...

Ein bislang unausgereiftes Gesetz...

Für manche wirkte es vielleicht wie ein schlechter Aprilscherz, für andere hingegen dürfte der 1. April 2024 fast schon zu einer neuen Art Feiertag avanciert sein: Seit dem 1. April des Jahres ist der Anbau und der Besitz von Cannabis - trotz massivem Widerstand seitens der Union - für den Eigenkonsum für Volljährige innerhalb eines bestimmten Rahmens erlaubt. Eine ganz zentrale Frage allerdings blieb lange Zeit offen: Wie verhält es sich mit dem Cannabiskonsum im Straßenverkehr? Auf Grundlage welcher Grenz- und Richtwerte orientiert man sich künftig? Ein jüngst zusammengestelltes Expertenpapier hierzu offenbart jetzt klare Regeln...

Die konkreten Richtlinien

Da der Konsum der Droge die Wahrnehmung sowie das Reaktionsvermögen durchaus negativ beeinflussen kann, hat sich Bundesverkehrsminister Volker Wissing kürzlich an eine Expertenkommission zur Beantwortung der Frage danach, wie viel Cannabis im Straßenverkehr vertretbar sei, gewandt. Die Expertenkommission, welche sich aus Fachleuten aus den Bereichen Medizin, Recht, Verkehr und Polizei zusammensetzt, hat nun einen Grenzwert von 3,5 Nanogramm Tetrahydrocannabinol (THC) je Milliliter Blutserum vorgeschlagen. THC ist derjenige Wirkstoff beim Cannabis, der die Rauschwirkung bedingt.

In der an das Verkehrsministerium gerichteten Empfehlung verweist man darauf, dass "bei Erreichen dieses THC-Grenzwertes [ . ] nach dem aktuellen Stand der Wissenschaft eine verkehrssicherheitsrelevante Wirkung" durchaus möglich sei. Das Bundesverkehrsministerium ergänzt, dass der vorgeschlagene Grenzwert von 3,5 Nanogramm THC im Blutserum hinsichtlich des Risikos in etwa mit einer Blutalkoholkonzentration von 0,2 Promille zu vergleichen wäre.

Die aktuelle Lage

Momentan handelt jeder ordnungswidrig, der "unter Wirkung" bestimmter berauschender Substanzen ein Kraftfahrzeug führt. Zu diesen Mitteln wird u.a. auch Cannabis gezählt. Die genannte Wirkung liegt vor, wenn die Droge im Blut nachgewiesen werden kann. Bislang gibt es für Cannabis am Steuer keinen gesetzlichen Grenzwert wie bei der 0,5-Promille-Marke beim Alkohol. In der Rechtsprechung hat sich jedoch ein Wert von 1,0 Nanogramm THC etabliert.

Der Bundestag muss den von der Kommission vorgeschlagenen THC-Grenzwert noch umsetzen. Bis dahin gilt der o.g. genannte Grenzwert von 1,0 Nanogramm. Der Wirkstoff allerdings ist noch viele Tage nach dem Konsum im Körper nachweisbar. Und dieser Umstand ruft kritische Reaktionen hervor.

Reaktionen

Kritik an der 3,5ng-Regel kam u.a. von den Grünen: Für Fahranfänger z.B. sind noch strengere Regeln vorgesehen. Hier heißt es konkret:

"Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig in der Probezeit nach §2a oder vor Vollendung des 21. Lebensjahres als Führer eines Kraftfahrzeugs im Straßenverkehr (…) die Substanz Tetrahydrocannabinol zu sich nimmt oder (…) die Fahrt antritt, obwohl er unter der Wirkung (…) der Substanz Tetrahydrocannabinol steht."

Da Cannabis im Blut deutlich länger nachgewiesen werden kann, ohne, dass noch eine berauschende Wirkung vorhanden ist, kommt die Empfehlung einem Quasi-Verbot oder Verbot durch die Hintertür für alle Fahranfänger und Gelegenheitsfahrer unter 21 gleich.

Der Wert von 3,5ng ist laut der Grünen-Abgeordneten Swantje Michaelsen ein sehr strenger Wert. Da dieser ohnehin in etwa dem Wert von 0,2 Promille beim Alkohol entspricht, seien ihr zufolge ferner keine Sonderregelungen für Fahranfänger nötig. Zudem sei weiterhin unklar, welche Abstände Fahranfänger zwischen Konsum und Fahren einzuhalten hätten, sofern das Gesetz in Kraft trete.

Kritiker der Teillegalisierung zumindest rechnen künftig mit mehr Verkehrsunfällen, vor allem, wenn Konsumenten sowohl zum Joint als auch zum Alkohol greifen.

Unsere Fragen an Euch:

  • Erachtet Ihr den aktuellen Grenzwert für angemessen / realistisch?
  • Seht Ihr in der Teillegalisierung eine ernstzunehmende Gefahr für und im Straßenverkehr?
  • Denkt Ihr, dass die Unfallzahlen tendenziell ansteigen werden?
  • Sollten für Fahranfänger strengere Regeln bei Alkohol und Canabis gelten?
  • Würdet Ihr ein komplettes Verbot von berauschenden Substanzen im Straßenverkehr befürworten?

Wir freuen uns auf Eure Antworten.

Viele Grüße

Euer gutefrage Team

Quellen:

https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/cannabis-strassenverkehr-102.html

https://www.tagesschau.de/inland/cannabis-verkehr-100.html

https://www.adac.de/news/cannabis-am-steuer/

https://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/cannabis-auto-fahren-was-ist-kuenftig-erlaubt/100032591.html

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Die Grenze sollte Evidenzbasiert sein. Im Zweifelsfalle 0,0-Promille für alle Betäubungsmittel, die die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen! Ausnahmen gibt es nur bei medizinischer Notwendigkeit der Einnahme des Betäubungsmittels.

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Kann ich die Kundin anzeigen, oder bin ich Schuld?

Ich verleihe Abendkleider und eine Kundin mir eine Auswahl an Kleidern geschickt, die ihr gefallen und hat eines dieser Kleider reserviert.

Leider war ihr Kleid beim Zoll, daher konnte ich es ihr nicht schicken. Daraufhin habe ein anderes aus ihrer Auswahl verschickt, weil ich dachte das würde ihr auch gefallen.

Das war leider ein Fehler von mir, denn als das Kleid angekommen ist war sie sauer und wollte das Kleid nicht. Ich habe sie gefragt ob sie das Geld zurück haben will. Das hat sie verneint, aber sie wollte 2 Stunden zu mir fahren um sich dann für ein anderes Kleid zu entscheiden.

Es war 00:00 Nachts, sie kam an und hat 2 Stunden gebraucht, sich aber dann für ein Kleid entschieden. Wir haben ihr zur Not 1 weiteres Kleid mitgegeben aus Nettigkeit und auch als Entschuldigung,

Erst 9 Tage später, als die Hochzeit auf dem sie das Kleid anhatte zu Ende war hat sie sich bei mir gemeldet. In meinen AGB steht, dass man direkt nach der Veranstaltung das Kleid wieder zurück schicken, soll ansonsten fällt eine Gebühr von 10€ pro Tag an.

Die Kundin möchte die Kleider nicht zurückschicken und begründet das mit ihren Fahrtkosten und der Behauptung, die Kleider seien kaputt gewesen und sie hätte sie zum Schneider bringen müssen. Obwohl sie freiwillig da war und sich selbst für die Kleider entscheiden hat. Sie hat dafür Kosten von 200€ berechnet.

Das kann ich aber nicht zurück erstatten, da die Miete für das Kleid 250€ beträgt und sie das Kleid getragen hat. Ich hätte nichts von einer Rückerstattung an sie.

Hätte sie von Anfang an, wo ich das falsche Kleid geschickt habe das Geld zurück verlangt, hätte ich es ihr gegeben. Aber jetzt wo sie das Kleid anhatte, will sie das Geld zurück - das geht doch nicht, oder?

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Die Rechtslage ist komplizierter. Frage am besten einen Anwalt.

Es handelt sich wohl um einem Mietvertrag. Ob du wie vereinbart geliefert hast lässt sich allerdings nicht ohne weiteres sagen (z.B. fraglich, ob ein bestimmtes Kleid Vertragsgegegnstand war oder einfach eines) und inwieweit die AGB gelten ist auch unbekannt.

Mängelbeseitigung an sich sieht das Gesetz so nicht vor wie z.B. beim Kaufvertrag. Stattdessen wird der Mieter von der Zahlung befreit und kann Schadensersatz verlangen.

Ob der Mangel behoben wurde lässt sich auch nicht klar sagen. Wenn, dann bliebe noch der Schadensersatz. Das dürfe dann aber nur der Fahrpreis sein, außer der Mieter könnte sinnvoll darlegen, inwieweit ihm weitere Kosten entstanden sind.

Es sei zudem anzumerken, dass unter Umständen gar eine Selbstvornahme des Mieters zulässig wäre.

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Im Vergleich zu einem Menschenleben sind diese Einschränkungen ein Witz.

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Wende dich an einen Anwalt. Wenn du dir das nicht leisten kannst kannst du Beratungskostenhilfe beantragen.

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Ausziehen dringend mit 17?

Hey, ich brauche bitte dringend hilfe, und bitte nicht sowas wie: rede mal mit deinen Eltern.

Ich bin aktuell 17 Jahre alt, in ca 5 Monaten 18. Ich habe ein sehr schlimmes Verhältnis mit meinen Eltern. Es kommt auch oft zu Gewalt, wegen den kleinsten Dingen. Ich darf keine männlichen Freunde haben, darf keine kurzen Sachen tragen, darf nicht mit Freunden raus wenn diese nicht Muslimisch sind, und Abends rausgehen oder auf Geburtstagen etc fällt komplett weg.

Vor ein paar Monaten wurde ich von meinem Bruder mit einem Schulfreund draußen gesehen, daraufhin hat er das meinen Eltern erzählt. Es kam zu Gewalt, meine Eltern haben geschrien und beleidigt, mein Handy wurde mir Wochenlang weggenommen.

Vor kurzem hat meine Mutter Tampons bei mir gefunden und mich beschuldigt nicht mehr Jungfrau zu sein. Sie hat Stundelang geschrien und geweint. Ich habe versucht ihr das zu erklären, und ihr verschiedene Videos zu zeigen, die erklären dass dem nicht so ist. Sie ist aber fest davon überzeugt, dass ich mit irgendwem geschlafen habe bzw die Tampons mich jetzt „Wertlos“ gemacht haben. Sie hat mir damit gedroht es meinem Vater und meinem Bruder zu erzählen, welche mich nach ihren Angaben umbringen werden.
Außerdem will sie einen Arztbesuch um abzuklären, ob ich noch Jungfrau bin.

Wie man schon rauslesen kann, sind meine Eltern sehr Religiös, und ich nun mal nicht. Ich habe es oft mit Gesprächen versucht, oder sonstigem aber nichts hilft.

Ich habe Anfang des Jahres eine Mappe angelegt, mit wichtigen Dokumenten (Geburtsurkunde, Versicherungsnummern etc.) falls ich mal spontan hier weg muss.
Ich habe keinen Führerschein und aktuell einen 520€ Job, den ich erst seit kurzem habe, weshalb ich nicht viel gespart habe.

Ich habe versucht in den Momenten wo meine Eltern geschrien haben, und in denen nicht allzu gestresst war, einwenig was aufzunehmen falls ich irgendwas beweisen muss später. Ich denke jedoch nich, dass das viel bringt.

ich werde mal nicht offenlegen aus welchem Land die beiden sind, aber die drohen mir öfters auch mich dorthin zu schicken. Ich bin Deutsche Staatsbürgerin und hier geboren, könnten die mich gegen meinen Willen dorthin bringen?

ich weiss nicht was ich tun soll, ich habe auch Geschwister und will keine große Sache daraus machen, weshalb ich nicht das Jugendamt miteinbeziehen möchte, ich möchte nicht dass denen was passiert.

Mein Plan war es bis ich 18 bin zu warten, erstmal zu Freunden ziehen, eine einstweilige Verfügung zu beantragen und daraufhin vll Wohngeld und in eine WG ziehen, da ich nicht so viel Geld zur Verfügung habe.
Geht das? Oder hat jemand eine bessere Idee wo ich Anfangen sollte? Ich muss so langsam handeln, ich weiss nämlich nicht ob ich es hier sonst überlebe.

Bitte nur hilfreiche Antworten, danke sehr.

Btw: ich bin aktuell in der 11 Klasse, heißt 2026 mache ich mein Abitur, ich würde ungern die Schule wechseln

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Ich habe versucht in den Momenten wo meine Eltern geschrien haben, und in denen nicht allzu gestresst war, einwenig was aufzunehmen falls ich irgendwas beweisen muss später.

Schlechte Idee, das ist verboten (Aufnahme von nicht-öffentlich gesprochenem Wort). Schreib stattdessen ein Protokoll (mit Datum und Unterschrift).

Wenn darauf allerdings Inhalte sind, welche Straftaten beweisen, würde ich damit zu einem Anwalt gehen und den um Rat fragen, statt die Aufnahmen direkt zu löschen. Dafür könntest du Beratungskostenhilfe beantragen.

Ich bin Deutsche Staatsbürgerin und hier geboren, könnten die mich gegen meinen Willen dorthin bringen?

Nun, an sich schon, aber du kannst dagegen durchaus etwas tun. Wenn die es versuchen, wähle die 110. Selbieges solltest du tun, wenn dir oder deinen Geschwistern in anderer Weise Gewalt durch deine Eltern widerfährt und die Situation akut ist.

ich weiss nicht was ich tun soll, ich habe auch Geschwister und will keine große Sache daraus machen, weshalb ich nicht das Jugendamt miteinbeziehen möchte, ich möchte nicht dass denen was passiert.

Das Jugendamt ist dafür da um deine Geschwister zu beschützen. Im Regelfall geht machen die die Situation besser. Nicht immer, aber meistens.

Was dich selbst betrifft kannst du dich bei einer Jugend- oder Sozialberatungsstelle über Möglichkeiten informieren und darüber, welche Mittel du beantragen kannst und welche dir zustehen (z.B. Unterhalt). Für eine Einstweilige Verfügung bräuchte es irgendwelche beweisbaren Vorfälle.

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Ich fand dazu:

https://www.drstark.de/2013/12/der-laermende-mitbewohner/

Du kannst ihn zur Unterlassung auffordern und zivilrechtlich Vorgehen.

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Du verschiebst den Farbbereich so, dass die Farben, die gesehen werden, auf die Farben, die dargestellt werden abgebildet werden.

Wenn es komplexer sein soll, hilft evtl. folgendes (ungelesen):

"NIGHT VISION DEVICES - Modeling and Optimal Design"

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Wenn nicht wirksam anders vereinbart trägt beim Widerruf der Verbraucher die Kosten des Rückversands.

Solltest du stattdessen Gewährleistungsansprüche geltend machen (Neulieferung oder Nachbesserung nach deiner Wahl), dann trägt alle Kosten dafür der Händler. Ein Rücktritt (Geld zurück gegen Ware; Verkäufer zahlt Rückversand) ist hier unter besonderen Umständen ohne Frist, ansonsten nach zwei Wochen nach Meldung des Mangels möglich.

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So eine Diktatur ist halt blöd. Menschenrechte und so...

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Hängt vom Kontext ab.

Im Allgemeinen würde ich sagen, du kannst Identifier "binden". Dadurch steht ein Identifier für bestimmte Daten. Der Identifier selbst ist kein Datum deines Programms (der verschwindet im wesentlichen während der Compilation).
Eine Referenz dagegen ist ein Datum, welches einen Verweis auf andere Daten enthält.

Aber je nach Kontext kann auch etwas anderes gemeint sein.

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