Ebay Verkäufer schickt mich nach 6Stunden fahrt wieder weg. Darf er das?
Servus,
ich hab auf Kleinanzeigen ein Auto gefunden das ich sofort kaufen wollte. Ich habe den Verkäufer kontaktiert und Ihm gesagt, dass ich das Auto ohne zu verhandeln heute noch kaufen will.
Er hat mir zugesagt und mir garantiert, dass er es für mich reserviert. Ich habe ihm jedoch keine Anzahlung überwiesen. Ich hab ihm auch gesagt, dass ich eine 6 stündige Fahrt zurücklegen muss, worauf hin er meinte das es kein Problem sei und er gerne wartet.
Nach knapp 5Stunden Fahrt bekam ich ein Anruf, dass er das Auto schon verkauft hat. Ich hab mich versucht zu beherrschen und hab einfach ohne etwas zu sagen aufgelegt und bin umgekehrt. Jedoch will ich wissen, ob dass was er gemacht hat aus rechtlicher Sicht erlaubt ist?
4 Antworten
dass ich das Auto ohne zu verhandeln heute noch kaufen will.
Damit hast Du ein Angebot abgegeben.
Er hat mir zugesagt und mir garantiert, dass er es für mich reserviert
Und damit hat er das Angebot angenommen. Sprich: Eigentlich habt ihr einen gültigen Kaufvertrag. Die Frage ist da immer die Beweisbarkeit.
Nein, das ist rechtlich nicht okay.
Wenn dus schriftlich hast kannst jetzt klagen, inwieweit das Sin macht musst du wissen.
Ein Kaufvertrag dürfte mangels vereinbartem Kaufpreis nicht zustande gekommen sein. Wohl aber düften Schadensersatzansprüche bestehen oder andere Ansprüche, da kenne ich mich aber nicht genug aus.
Ist kein Kaufpreis enthalten.
Aber ich bin nicht vom Fach, vielleicht gilt dann ein marktüblicher Preis oder es war schon vorher ein Preis angegeben.
Aber an sich ist der Kaufpreis beim Kaufvertrag vertragswesentlich, sprich ohne Kaufpreis kein Vertrag.
Der Verkäufer hat in der Anzeige einen Preis genannt, und den hat der Käufer akzeptiert = zwei übereinstimmende Willenserklärungen.
Die Anzeige ist ein invitatio ad offerendum.
Allerdings, wenn ein Kaufpreis genannt wurde und der Fragensteller Bezug auf das Angebot nahm, wäre das ein gültiges Angebot seinerseits und mit Bestätigung des Verkäufers käme es dann zum Vertrag.
Genau. Und so war es wohl hier. Zumindest lese ich das so. Kommt natürlich auf den genauen Wortlaut an, was da vereinbart wurde.
Eigentlich hattet ihr bereits einen mündlichen Kaufvertrag. Was aber mündlich vereinbart wurde, kann man vor dem Anwalt, respektive Gericht schlecht beweisen.