Dann solltest Du die Aufgabe besser den Profis überlassen.

Dieser würde wohl als erstes empfehlen, "die Braut hübsch zu machen".

Grundfalsch ist es Leute zur Besichtigung einzuladen, die für die Wohnung gar nicht in Frage kommen, weil sie nicht ausreichend solvent sind. Das prüft man vorher.

Eigenes, ausreichendes Einkommen und eine gute Schufa. Schließlich noch alle die aussortieren, die man nicht gerne als Vertragspartner haben will.

Dann bleiben die paar übrig, an die man wirklich gerne vermieten würde. Das spart schon mal enorm Zeit und Aufwand.

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Nein

Damit die Wohnungen noch teurer werden? Neubauten kann sich sowieso kaum mehr jemand leisten. Deshalb geht die Bautätigkeit stark zurück.

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Das kann funktionieren, dauert aber ziemlich lange.

Erst zum EK passende Wohnung kaufen, die idealerweise so ist, dass ein Wertzuwachs zu erwarten ist.

Schon mal EK für die zweite Wohnung ansparen und wenn man wieder hat, Gelegenheit suchen und zweite Wohnung dazu kaufen oder die erste möglichst mit gutem Gewinn verkaufen und als Basis für die nächste Immobilie verwenden.

Wie gesagt, das kann alles lange dauern und kann aber funktionieren.

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Der erste Fehler ist vermutlich schon beim Einzug passiert:

Normalerweise ist auf den Schlüsseln eine Nummer eingeprägt und meist auch der Hersteller. Diese Daten kommen ins Übergabeprotokoll. Dann kann man das später nachlesen.

Der zweite Fehler: Ein Briefkastenschlüssel ist verloren gegangen. Wo ist der zweite?

Sind also beide Schlüssel verloren gegangen, kann man anhand der Nummer einen neuen Schlüssel kaufen. Entweder beim Schlüsseldienst oder im Internet.

Sollte man die Nummer nicht mehr haben, ist es einem geschickten Menschen möglich, das Schloss aufzubohren, den Briefkasten zu öffnen und für ein paar Euro ein neues Schloss einzusetzen.

Stattdessen habt Ihr die Vermieterin veranlasst, einen neuen Briefkasten zu kaufen. Sie hat dann gleich zwei neue angeschafft, damit es am Haus wieder gleich aussieht, was ich durchaus nachvollziehen kann, wenn sie ansonsten auch sehr auf Ordnung und Sauberkeit bedacht ist. Da werdet Ihr jetzt nicht drum herum kommen.

Solltet Ihr nicht zahlen, hat sie immer folgende Möglichkeiten:

  1. Sich die Differenz merken, bis Ihr mal auszieht und dann von der Kaution einbehalten.
  2. Um das zu beschleunigen und endlich wieder Frieden im Haus zu haben, Euch zu kündigen. (3 Monate längere Kündigungsfrist und Ihr seid raus, ohne was dagegen machen zu können.) Schade um die neue Küche.
  3. Auf gerichtlichem Weg den Schadensersatz einfordern und da bekommt sie dann vermutlich recht.

Eure Situation ist in dieser Sache also ziemlich schlecht und wie ich Deiner ersten Frage von vor 2 Monaten entnehmen konnte, käme ein Auszug sehr ungelegen. Ergo: Seid lieb zu Eurer Vermieterin, denn Euer Wohnglück und vermutlich auch finanzielles "Glück", hängt bis auf Weiteres von Eurer Vermieterin ab.

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Grundsätzlich ist es so, dass ein Geschädigter zwei Möglichkeiten hat:

  1. Schadenersatz verlangen nach Kostenvoranschlag
  2. Schaden beheben (lassen) und dann Rechnung an den Schädiger

Man kennt das von Unfallschäden am Auto. Ein Gutachter macht einen Kostenvoranschlag und der Geschädigte lässt sich den Betrag auszahlen. Das ist völlig korrekt.

In Wohnungen auch oft so: Mieter beschädigt einen Fußboden. Der Schaden wird nach Kostenvoranschlag von seiner Haftpflichtversicherung bezahlt, aber sowohl Mieter, wie Vermieter einigen sich darauf, dass der Boden vorerst nicht ausgetauscht wird, sondern erst wenn der Mieter sowieso auszieht.

Also: Dein Vermieter ist im Recht. Er hat zurecht die 3000 € bekommen. Der Maler hat eine Rechnung über 2300 € gestellt, aber Du kannst nicht wissen, was evtl. sonst noch an Aufwand für den Vermieter angefallen ist. Wer hat z. B. die Möbel abgebaut und die betroffenen Räume aus- und wieder eingeräumt? Welcher organisatorischer Aufwand ist angefallen?

Du könntest natürlich versuchen, über einen Rechtsanwalt die 700 € wieder einzuklagen. Gut möglich, dass Dir dann der Vermieter eine Aufstellung über sonstige Kosten und Zeitaufwand macht, die die 3000 € insgesamt sogar noch übersteigen. Dann hättest Du auch noch Anwalts- und Gerichtskosten am Bein.

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Bei einer Erhöhung um fast das Doppelte in einem Jahr, würde ich als erstes einmal die Zählerstände Beginn und Ende von Warm- und Kaltwasser überprüfen. Diese sind dem Blatt hier leider nicht zu entnehmen.

Ein weiterer Grund, warum es so teuer geworden ist, sind natürlich die Energiepreise, die im Jahr 2022 kräftig gestiegen sind, was sich vielfach aber erst in 2023 so richtig ausgewirkt hat.

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Womöglich war er aufgrund von Auflagen dazu verpflichtet, einen Kinderspielplatz zu errichten. Dann muss er auch für Kinder zugänglich sein. Es wäre rechtlich zu prüfen, wie das genau in Eurem Fall ist. Hier kann Euch die Frage sicher niemand beantworten. Höchstens dass jemand von einschlägigen Erfahrungen berichten kann.

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Ja, musst Du. Es ist ab 1. Juli ausdrücklich Sache der Mieter, den TV-Empfang von den jeweils möglichen zu wählen, der ihnen am meisten zusagt.

Zum Beispiel DVB-T mit einer eigenen Antenne oder Magenta-TV von der Telekom oder eben Vodafone-Kabel.

Viele Mieter haben sich in der Vergangenheit beschwert, dass sie für Kabel-TV an Vermieter oder Hausverwaltung zahlen müssen, obwohl sie den Dienst gar nicht nutzen oder lieber das TV-Angebot der Telekom nutzen wollen.

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Elektronische Zähler speichern (zumindest bei Techem) zwei Werte je Monat, sodass bei einem Mieterwechsel immer korrekte Werte vorliegen, auch wenn nicht abgelesen wird.

Zudem: Nicht der Vermieter ist letztlich allein verantwortlich, sondern Du auch. Also immer bei Einzug oder Auszug alle Zähler, die irgendwie von Bedeutung sind, ablesen oder abfotografieren. Das geht auch bei den Heizungszählern.

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1. Du wurdest mit Sicherheit nicht gezwungen, den Mietvertrag zu unterschreiben. Bedrängt wurdest Du wohl nur mit dem Hinweis, dass dann jemand anders die Wohnung bekommt, aber einfach was zu unterschreiben, etwas so Umfangreiches und Wichtiges, wie einen Mietvertrag, ohne das vorher in Ruhe durchzulesen, ist fahrlässig. Lieber lässt man dann die Finger weg.

2. Laufzeit 2 Jahre:

Wie lautet der Text genau, der Dich 2 Jahre binden soll? Hier wird manchmal ein Fehler gemacht seitens der Vermieter.

3. Ein Rauchverbot kann im Vertrag stehen, aber es ist nicht durchsetzbar. Rauchen in der Wohnung gehört (leider) zum vertragsgemäßen Gebrauch einer Wohnung. Allerdings, wenn man in der Wohnung viel raucht, muss u. U. zwischendurch und am Ende viel aufwändiger und teurer renovieren. Damit der Gestank, der sich festsetzt restlos verschwindet.

4. Steht bei den Haustieren drin "verboten" oder muss um Erlaubnis gefragt werden?

5. 2x im Jahr Zutritt? Das kann ruhig im Vertrag stehen, aber das kann er nicht verlangen.

6. Warum mietest Du eine derart überteuerte Wohnung? Man informiert sich doch vorher über den Mietpreis, der gerechtfertigt ist. Oder handelt es sich um eine möblierte Wohnung? Jedenfalls kann es weder Betrug noch Täuschung sein, wenn der Mietpreis bereits in der Wohnungsanzeige stand.

Jedenfalls ist erst einmal kein Grund erkennbar, warum der Vertrag nichtig sein sollte. Was die Laufzeit anbelangt, kommt es auf die genaue Formulierung der Klausel an. Möglicherweise ist die Bindung für 2 Jahre nicht gültig. Dann wäre es immer noch ein unbefristeter Vertrag mit 3 Monaten Kündigungsfrist. Du müsstest dann kündigen und maximal für diese 3 Monate die Miete zahlen, es sei denn, der Vermieter findet neue Mieter, die mindestens 1 Monat vor Ablauf der Kündigungsfrist einziehen.

Wenn Du die Kündigung erhalten hast, wirst Du doch wieder neue Arbeit suchen? Dann wirst Du auch die Wohnung wieder zahlen können.

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ich dusche jeden tag mindestens 1,5 stunden

Hast Du noch andere Hobbies?

407 cbm pro Jahr bei 9 Personen ist nicht viel. Ca. 45 cbm pro Person. Das ist normaler Durchschnitt.

Wenn Du wissen willst, wieviel Wasser Du pro Duschvorgang brauchst, nimm einen 10 Liter Eimer, halte den Brausekopf rein und stopp die Zeit, wie lange es dauert, bis er voll ist. Dann kannst Du rechnen.

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Wenn Du Strom für 45 Cent kaufen musst, ist er um ca. 17 Cent zu teuer. Das wäre der erste Punkt, wo Du ansetzen musst.

Wenn man durch eine eigen PV-Anlage ca. 2 Drittel des Stromverbrauchs abdecken kann, ist das schon ganz ordentlich und sichert einen gegen plötzlich stark steigende Preise einigermaßen ab.

Wenn man für zu viel produzierten Strom, den man nicht selbst verbrauchen kann immerhin 8 Cent pro kwh bekommt, ist das zwar nicht überragend, aber auf jeden Fall besser als 0.

Das "super" Geschäft liegt also nicht im Verkauf von überschüssigem Strom, sondern in der möglichst weit gehenden Deckung des Eigenverbrauchs durch die eigene PV-Anlage, ohne dabei mit den Investitionskosten zu überziehen.

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Der Vermieter hat teilweise recht. Schriftform ist gesetzlich zwingend erforderlich. Email ist keine rechtlich anerkannte Schriftform.

Aber dass alle Vertragspartner schriftlich mit eigenhändiger Unterschrift unterschreiben müssen, ist falsch. Was, wenn sich die Vermieterseite weigert, die Kündigung zu unterschreiben.

Eine Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung. Von Mieterseite müssen alle unterschreiben, die als Mieter im Mietvertrag stehen oder jeder von diesen reicht einzeln eine Kündigung ein. Vermieter müssen nicht unterschreiben. Sie müssen noch nicht mal den Erhalt bestätigen.

Immerhin ist Dein Vermieter so entgegen kommend, dass er Dich darauf hinweist.

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Fragen musst Du auf jeden Fall.

Was mir aber Sorgen macht, ist die Art der Anbringung:

welche nicht fest gebohrt werden sondern mit viel Doppelseitigem Klebeband

Was wenn ein starker Sturm die Dinger abreißt und sie durch die Gegend wirft? Leider gibt es immer mehr und häufiger solche Ereignisse, wir letztes Jahr auch erfahren mussten. Das doppelseitige Klebeband sorgt zwar dafür, dass die Dinger nicht vom Dach rutschen, aber wenn ein starker Sturm (Sogwirkung!) drüber saust, hält das vermutlich nicht mehr.

Deshalb mein Rat: Wenn Du Vermieters fragst, dann erkläre, wie die Paneele sturmsicher auf dem Dach des Gartenhauses befestigt werden. Komm hier nicht mit Klebeband!

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Es kommt tatsächlich auf den Bauzustand an, sodass man das nicht verallgemeinern kann.

Tendenziell halte ich alle Häuser, die vor den 80er Jahren und ab ca. 1950 gebaut wurden, für gefährlich in dieser Beziehung.

Bei Neubauwohnungen besteht dann Schimmelgefahr, wenn nicht für ein Minimum an Luftaustausch gesorgt ist. Als selbst nutzender Eigentümer hat man das nicht in der Hand, aber bei Mietwohnungen kommt es sehr darauf an, wie sich die Mieter darauf einstellen. Mal von echten Baumängeln mal ganz abgesehen.

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Da würde ich dem Vermieter wirklich mal auf den Zahn fühlen. Er soll Dir vorlegen, wie viel der Bezug der Fernwärme aktuell kostet. Im letzten Jahr sind anscheinend die Preise gewaltig angestiegen. Deshalb die hohe Vorauszahlung, aber sie müssten jetzt auch wieder deutlich sinken. Die Wohnung würde ich bei diesen hohen Heizkosten niemals anmieten.

Das wären im Jahr 4000 € und wenn die Vorauszahlung zu niedrig angesetzt ist, sogar noch mehr.

Geht man von einer Grundgebühr von 30 € pro Monat aus, bleiben 300 € pro Monat für den Verbrauch. Teilt man das durch 98, kommt man auf über 3 € je m2 im Monat, bzw. 36 € je m² pro Jahr. Bei einem Gaspreis von derzeit 8 Cent bekommt man dafür 450 Kilowattstunden Wärmeenergie aus Gas. Das wiederum bedeutet, das die Wohnung je m² und Jahr 450 Kilowattstunden Wärmeenergie braucht. Selbst, wenn man noch 20 % (hoch angesetzt) für Warmwasser raus rechnet, bleiben immer noch 360 kwh pro m².

In einem Energieausweis gibt es die Stufen von A bis H. H bedeutet > 250 kwh/m²/Jahr.

Nun kann man noch spekulieren, ob die Kilowattstunde aus Fernwärme besonders teuer ist, also nehmen wir mal an, das Doppelte des Gaspreises, dann wäre man immer noch bei 180 kwh/m²/Jahr = Stufe F. Das könnte man noch akzeptieren, aber es ist nicht akzeptabel, wenn durch völlig überhöhte Preise der Fernwärme die Beheizung unerschwinglich wird. Wer weiß denn schon, was die Zukunft noch bringt.

Schau Dir mal diesen Beitrag an. Er ist von gestern:

quer mit Christoph Süß: Bürger in der Geothermie-Falle | ARD Mediathek

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Ja

Ja, ist die Antwort auf die fett gedruckte Frage. Ein rechtsgültiger Vertrag gibt den Vertragspartnern Rechte und Pflichten und daran haben sich alle zu halten.

Somit kann der Vermieter die Zahlung einer Kaution verlangen und wenn diese nicht geleistet wird, ist das ein Grund für eine fristlose Kündigung. Damit ist dann auch die zweite Frage beantwortet.

Und hier noch die Antwort auf die nicht gestellte Frage, wann ist die Kaution zu zahlen:

Die erste Rate bei oder unmittelbar vor Übergabe der Wohnung. Die zweite und die dritte Rate mit der zweiten und dritten Monatsmiete. Wenn mit dem Vermieter vereinbart wurde - meist mündlich -, dass die Kaution sofort nach Vertragsabschluss zu zahlen ist, muss man sich nicht daran halten, sondern kann immer noch verlangen, dass der Vermieter mit Zahlung bei Übergabe, bzw. auch mit Ratenzahlung einverstanden ist.

Satz 2 des §551 BGB belegt das:

(2) Ist als Sicherheit eine Geldsumme bereitzustellen, so ist der Mieter zu drei gleichen monatlichen Teilzahlungen berechtigt. Die erste Teilzahlung ist zu Beginn des Mietverhältnisses fällig. Die weiteren Teilzahlungen werden zusammen mit den unmittelbar folgenden Mietzahlungen fällig.

Bleibt wiederum noch die Frage, wann beginnt das Mietverhältnis. Der Mietvertrag beginnt sofort mit Unterzeichnung durch alle Vertragspartner. Das Mietverhältnis selbst aber erst, wenn die Mietsache übergeben wird.

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