1. Du wurdest mit Sicherheit nicht gezwungen, den Mietvertrag zu unterschreiben. Bedrängt wurdest Du wohl nur mit dem Hinweis, dass dann jemand anders die Wohnung bekommt, aber einfach was zu unterschreiben, etwas so Umfangreiches und Wichtiges, wie einen Mietvertrag, ohne das vorher in Ruhe durchzulesen, ist fahrlässig. Lieber lässt man dann die Finger weg.
2. Laufzeit 2 Jahre:
Wie lautet der Text genau, der Dich 2 Jahre binden soll? Hier wird manchmal ein Fehler gemacht seitens der Vermieter.
3. Ein Rauchverbot kann im Vertrag stehen, aber es ist nicht durchsetzbar. Rauchen in der Wohnung gehört (leider) zum vertragsgemäßen Gebrauch einer Wohnung. Allerdings, wenn man in der Wohnung viel raucht, muss u. U. zwischendurch und am Ende viel aufwändiger und teurer renovieren. Damit der Gestank, der sich festsetzt restlos verschwindet.
4. Steht bei den Haustieren drin "verboten" oder muss um Erlaubnis gefragt werden?
5. 2x im Jahr Zutritt? Das kann ruhig im Vertrag stehen, aber das kann er nicht verlangen.
6. Warum mietest Du eine derart überteuerte Wohnung? Man informiert sich doch vorher über den Mietpreis, der gerechtfertigt ist. Oder handelt es sich um eine möblierte Wohnung? Jedenfalls kann es weder Betrug noch Täuschung sein, wenn der Mietpreis bereits in der Wohnungsanzeige stand.
Jedenfalls ist erst einmal kein Grund erkennbar, warum der Vertrag nichtig sein sollte. Was die Laufzeit anbelangt, kommt es auf die genaue Formulierung der Klausel an. Möglicherweise ist die Bindung für 2 Jahre nicht gültig. Dann wäre es immer noch ein unbefristeter Vertrag mit 3 Monaten Kündigungsfrist. Du müsstest dann kündigen und maximal für diese 3 Monate die Miete zahlen, es sei denn, der Vermieter findet neue Mieter, die mindestens 1 Monat vor Ablauf der Kündigungsfrist einziehen.
Wenn Du die Kündigung erhalten hast, wirst Du doch wieder neue Arbeit suchen? Dann wirst Du auch die Wohnung wieder zahlen können.