Als Nachmieter Heizkosten übernehmen?


26.04.2024, 11:47

Bevor weitere Missverständnisse entstehen:

ich versuche, die Situation detaillierter zu beschreiben, wir haben eine eventuelle Wohnung als Nachmieter gefunden, in Absprache mit dem noch jetzigen Mieter belaufen sich die Heizkosten für 98 m² (Fernwärme) bei circa 330 € monatlich,

Meine Frage ist er, wenn ein neuer Mietvertrag mit dem Vermieter geschlossen wird? Ob diese 330 € Heizkosten vorerst bleiben oder ob diese vom Vermieter neu berechnet werden vor Vertragsabschluss

5 Antworten

Da würde ich dem Vermieter wirklich mal auf den Zahn fühlen. Er soll Dir vorlegen, wie viel der Bezug der Fernwärme aktuell kostet. Im letzten Jahr sind anscheinend die Preise gewaltig angestiegen. Deshalb die hohe Vorauszahlung, aber sie müssten jetzt auch wieder deutlich sinken. Die Wohnung würde ich bei diesen hohen Heizkosten niemals anmieten.

Das wären im Jahr 4000 € und wenn die Vorauszahlung zu niedrig angesetzt ist, sogar noch mehr.

Geht man von einer Grundgebühr von 30 € pro Monat aus, bleiben 300 € pro Monat für den Verbrauch. Teilt man das durch 98, kommt man auf über 3 € je m2 im Monat, bzw. 36 € je m² pro Jahr. Bei einem Gaspreis von derzeit 8 Cent bekommt man dafür 450 Kilowattstunden Wärmeenergie aus Gas. Das wiederum bedeutet, das die Wohnung je m² und Jahr 450 Kilowattstunden Wärmeenergie braucht. Selbst, wenn man noch 20 % (hoch angesetzt) für Warmwasser raus rechnet, bleiben immer noch 360 kwh pro m².

In einem Energieausweis gibt es die Stufen von A bis H. H bedeutet > 250 kwh/m²/Jahr.

Nun kann man noch spekulieren, ob die Kilowattstunde aus Fernwärme besonders teuer ist, also nehmen wir mal an, das Doppelte des Gaspreises, dann wäre man immer noch bei 180 kwh/m²/Jahr = Stufe F. Das könnte man noch akzeptieren, aber es ist nicht akzeptabel, wenn durch völlig überhöhte Preise der Fernwärme die Beheizung unerschwinglich wird. Wer weiß denn schon, was die Zukunft noch bringt.

Schau Dir mal diesen Beitrag an. Er ist von gestern:

quer mit Christoph Süß: Bürger in der Geothermie-Falle | ARD Mediathek

Der Verbrauch des Vormieters wird zunächst als Grundlage genommen und dann ggf. angepasst, wenn sich am Ende der Abrechnungsperiode eine höhere Nach- oder Rückzahlung ergeben sollte.

Die Kosten, die der Vormieter verursacht hat (also die verbrauchte Wärme) muß natürlich dieser bezahlen. Bei Mieterwechsel erfolgt i. d. R. eine Zwischenablesung und -Abrechnung.

Ich nehme an, Du meinst, ob Du den gleichen Abschlag bezahlen mußt. Das ist nicht unüblich, aber letztendlich Verhandlungssache mit dem Vermieter. Wenn Du der Meinung bist, der Abschlag sei in Deinem Fall zu niedrig oder zu hoch, und gute Argumente hast, dann kann man das auch ändern. Letztendlich bezahlst Du bei der Jahresendabrechnung sowieso das, was Du verbraucht hast und bekommst dann entweder Geld zurück, oder mußt nachzahlen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Der Vermieter kann denselben Abschlag wie beim Vormieter verlangen. Er kann aber auch einen höheren oder, was eher unwahrscheinlich aber nicht ausgeschlossen ist, einen niedrigeren verlangen.

Was Du mit dem Vormieter ausmachst ist völlig irrelevant.

Bei Vertragsabschluss eines neuen Mietvertrages werden die aktuell vereinbarte Kaltmiete und die Nebenkostenvorauszahlung im neuen Mietvertag festgelegt.

Eine Änderung der Nebenkostenvorauszahlung kann sich nach der ersten Abrechnung ergeben.

lilimili3014 
Fragesteller
 26.04.2024, 12:09

Ich danke dir 👍

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