Sie haben eine "lieben Vermieter", dem Sie auf die Unzulänglichkeit Ihrer Kündigung hinweist.

Der hätte Sie auch einfach "ins Messer laufen lassen" können!

Ihre form- und fristgerechte Kündigung muss dem Vermieter bis spätestens am 3.Werktag des auf die Kündigung folgenden Monats nachweislich (Einwurfeinschreiben!) zugegangen sein, damit diese dann das Mietverhältnis zum 31.07.2024 rechtswirksam beendet.

...zur Antwort

Lieber User ohne Punkt und Komma, die Wehrmacht hatte mit Pflegeleistungen in entsprechenden Anstalten nichts zu tun!

Das waren Soldaten und keine Pflegkräfte.

...zur Antwort

Nein!

Bürgergeld z.B. ist eine sichere Einkunftsart aber beileibe nicht Reichtum!

Im Übrigen schöpft man aus Vermögen Ertrag, ansonsten bringt es nichts für das tägliche Leben.

Selbst mit noch so vielen Goldbarren haben Sie nicht zu knabbern!

Denken Sie immer an die Weissagung der Cree-Indianer, die nicht einmal vor Geld halt macht, wieviel mehr gilt das dann für Gold:

„Erst wenn der letzte Baum gerodet, der letzte Fluss vergiftet, der letzte Fisch gefangen ist, werdet ihr merken, dass man Geld nicht essen kann. “

Sie verfügen persönlich seit rd. 16 Jahren beretis über einen großen "Schatz", der heißt Zeit!

Nutzen Sie die, pflanzen Sie Bäume und züchten Sie in sauberem Wasser Fische.

...zur Antwort

Bei Vertragsabschluss eines neuen Mietvertrages werden die aktuell vereinbarte Kaltmiete und die Nebenkostenvorauszahlung im neuen Mietvertag festgelegt.

Eine Änderung der Nebenkostenvorauszahlung kann sich nach der ersten Abrechnung ergeben.

...zur Antwort

Füllen Sie einen Standardmietvertrag aus und vereinbaren Sie eine Indexanpassung.

Damit fahren Sie nicht schlecht.

Als Vermieter sollte Ihr Hauptaugenmerk weniger auf dem Vertag ruhen, als auf der Bonität Ihres künftigen Mieters.

Verlangen Sie eine Selbstauskunft mit Einkommensnachweis und eine aktuelle Schufa-Auskunft.

So haben Sie wenigstens Einblick in die gegenwärtigen Vermögensverhältnisse eines Mietbewerbers. Einblick in dessen innere Einstellung vermitteln selbst solche Unterlagen nicht.

Eine Einschätzung bringt zumindest dem professionellen Vermieter aber häufig ein intensives persönliches Gespräch.

Der beste Mietvertag taugt nicht, falls der Mieter mal nicht zahlen will oder kann.

...zur Antwort

In dem Fall auf den Erbanteil verzichten!

Evtl. Aufwand steht da in keinerlei Verhältnis zu einem möglichen Erfolg.

...zur Antwort

Unvergesslich: 1954 Sieger Deutschland gegen Ungarn - ein Riesenfernsehspektakel der ersten Stunde für uns, die Familie und fast alle Nachbarn.

Das Gerät (Kuba-Truhe Preis damals DM 3.600) hatte mein Vater ein Jahr zuvor im April 1953 zum 50. Geburtstag bekommen.

Oben 15-Plattenspieler von "Dual" mit elektrischem Öffner, links Plattenschrank, rechts verspiegeltes Getränke/Gläserkabinett, unten "Nordmende" Radio und in der Mitte der Fernseher zwar klein, aber man hatte ja auch nur anfänglich 1 Programm zur Auswahl.

Zu der Zeit brachte man noch keine Polizei in Stadien - das kam erst viel später!

...zur Antwort

Ohne Unterstützung mit westlichen Waffen wäre die Ukraine schnell vereinnahmt worden.

Das bedeutete dann weniger Tod und Zerstörung, dafür ein Leben nach Maßgabe der Russischen Föderation.

Die Führer der Ukraine haben sich mit Hilfe des Westens anders entschieden.

Nun wird auf beiden Seiten seit mehr als 2 Jahren in Massen gestorben und die Ukraine vom Osten her Dorf für Dorf und Stadt für Stadt langsam sukzessive total zerstört.

Solche Bilder kannte man zuletzt von Verdun 14/18 und nach dem 2. Weltkrieg aus Deutschen Landbezirken, Dörfern und Städten.

...zur Antwort

Sie zahlen lediglich eine Miete im Voraus, allerdings zwei bis drei Monatsmieten Kaution.

Die Kaution könnten Sie in Raten zahlen, falls das dem Vermieter nicht gleich sauer aufstößt!

Mit der Finanzierung der Wohnungseinrichtung sollten Sie warten bis Sie die Wohnung auch haben und wissen, was da rein passt.

...zur Antwort

Sofern der potentielle Vermieter nicht kreditfähig ist, dürfte das an seiner ihm mangelnden Volljährigkeit oder Geschäftsfähigkeit liegen.

Aufgrund eines solchen Mangels kann er auch keinen notariellen Kaufvertrag zu Immobilien schließen.

Vermutlich meinen Sie Kreditwürdigkeit und nicht Kreditfähigkeit?

Sofern nur Eigenkapital zum Einsatz gelangt, müßte man wissen, was der Gute sich so fürs tägliche leben an Mietertrag erwartet.

Gute gelegene neue bzw. neuere Wohnungen bringen einen Mietertrag von ca. 2 % bis 3 %.

Schottimmobilen können deutlich mehr erzielen, dies aber nur solange bis diese völlig marode und unbewohnbar sind.

Bei einer vernünftigen Investition von z.B. € 3.000.000 ergäbe sich bei 2 % eine Bruttomiete i.H.von mtl. € 5.000.

Damit könne man nach Abzug von Kosten und Steuern bei nicht überzogenen Ansprüchen einigermaßen klar kommen

Die Betrachtung ist müßig, da er "hat heute noch kein Eigenkapital und ist nicht kreditfähig (will heißen Kreditwürdig), weil das Einkommen nicht sicher ist, dennoch Einkommen hat."

Er kann nicht kaufen, weil ihm das erforderliche Eigenkapital fehlt und sein Einkommen nicht nahhaltig sicher ist.

Sowas finanziert keine Bank.

...zur Antwort

Soweit man dem Schuldner die Tat samt Vorsatz nachweisen kann, wäre da vielleicht ein Ansatzpunkt gegeben.

Nur Klingel- und Briefkastenschilder kann halt jeder "Blöd" verändern.

Darauf könnte sich der Beschuldigte berufen.

Wie praktiziert man als Gläubiger die Eigenrecherche zu einem in Auftrag gegebenen Bauchtattoo?

Das klingt dann ebenso irrwitzig wie der Vorwurf der Namensänderung am Haus.

...zur Antwort

Sofern der Makler seiner Provision sicher ist, vermittelt der sogar des Teufels Großmutter.

Das Vermietungsrisiko mit dem damit einhergehenden Mietausfallwagnis liegt doch ausschließlich nur beim Vermieter und nicht beim Makler.

...zur Antwort

Eigenkapital benötigt man überhaupt nicht!

Man braucht schlicht gut vermietete Wohnungen.

Kapital als solches erwächst jemandem durch seine Miteinnahmen, die es umso mehr mehren, desto höher diese Einnahmen ausfallen.

Ob jemandem mtl. Mieteinnahmen von € 2.500 bis € 3.000 netto reichen, ist dem Einzelnen überlassen.

Das beispielsweise 10-fache mtl. nach Steuern oder auch gerne mehr, könnte die Mehrung von Eigenkapital deutlich beflügeln.

...zur Antwort

Die Polizei fasste mehrere Straßenzüge um den Viehofer Platz in der nördlichen Innenstadt (endet am Pferdemarkt) zum „gefährlichen Ort“. Deswegen patrouilliert die Polizei dort auch in Doppelstreifen.

„Der zweite „gefährliche Ort“ befindet sich in Altendorf im Bereich Altendorfer Straße/ Helenenstraße. Beide Orte wurden aufgrund ihrer hohen Betäubungsmittelkriminalität als „gefährlich“ eingestuft.

...zur Antwort

Gewinnmaximierung kennt keinen Dank gegenüber überflüssig gewordenen Mitarbeitern.

Man findet Sie ggfs. einmal ab, ist sie endgültig los und generiert nahhaltig mehr Unternehmensgewinn.

Im Übrigen heißt Loyal sein nicht zu meckern wenn man gefeuert wird, weil man halt für das Unternehmen nicht so erfolgreich ist wie man selber vielleicht irrtümlich wähnt.

...zur Antwort