Mietvertrag zustande gekommen bei noch fehlender Kaution?

Das Ergebnis basiert auf 7 Abstimmungen

Ja 100%
Nein 0%

7 Antworten

Ja

Ja, ist die Antwort auf die fett gedruckte Frage. Ein rechtsgültiger Vertrag gibt den Vertragspartnern Rechte und Pflichten und daran haben sich alle zu halten.

Somit kann der Vermieter die Zahlung einer Kaution verlangen und wenn diese nicht geleistet wird, ist das ein Grund für eine fristlose Kündigung. Damit ist dann auch die zweite Frage beantwortet.

Und hier noch die Antwort auf die nicht gestellte Frage, wann ist die Kaution zu zahlen:

Die erste Rate bei oder unmittelbar vor Übergabe der Wohnung. Die zweite und die dritte Rate mit der zweiten und dritten Monatsmiete. Wenn mit dem Vermieter vereinbart wurde - meist mündlich -, dass die Kaution sofort nach Vertragsabschluss zu zahlen ist, muss man sich nicht daran halten, sondern kann immer noch verlangen, dass der Vermieter mit Zahlung bei Übergabe, bzw. auch mit Ratenzahlung einverstanden ist.

Satz 2 des §551 BGB belegt das:

(2) Ist als Sicherheit eine Geldsumme bereitzustellen, so ist der Mieter zu drei gleichen monatlichen Teilzahlungen berechtigt. Die erste Teilzahlung ist zu Beginn des Mietverhältnisses fällig. Die weiteren Teilzahlungen werden zusammen mit den unmittelbar folgenden Mietzahlungen fällig.

Bleibt wiederum noch die Frage, wann beginnt das Mietverhältnis. Der Mietvertrag beginnt sofort mit Unterzeichnung durch alle Vertragspartner. Das Mietverhältnis selbst aber erst, wenn die Mietsache übergeben wird.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – In diesen Bereichen selbst seit langer Zeit tätig.
Ja und Nein

Ja. Der Vermieter außerordentlich kündigen

Eine außerordentliche fristlose Kündigung ist gemäß § 543 Absatz 1 aus wichtigem Grund möglich. Laut §569 Abs. 2 a BGB liegt mit dem Nichtzahlen der Kaution ein solcher wichtiger Grund vor. Der Vermieter ist bei ausbleibender Kautionszahlung also zu einer außerordentlichen Kündigung berechtigt.

Nein. Der Mieter kann nur ordentlich kündigen. Das heißt: Er hat eine Kündigungsfrist von 3 Monaten.

Mietvertrag zustande gekommen bei noch fehlender Kaution?

Ein Vertrag kommt durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen zustande.

Ja

Ist die Nichtzahlung der Kaution ein Kündigungsgrund? Ja, seit dem Jahr 2013 ist die Nichtleistung der vertraglich vereinbarten Mietsicherheit laut §569 Abs. 2 a BGB ein wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung des Mietverhältnisses.

Ja

Hallo KnowledgeJunky!

So pauschal kann man diese Frage gar nicht beantworten.

Denn, wenn Du den Mietvertrag unterzeichnest und beide Parteien (Vermieter & Mieter) mit den vertraglich festgelegten und gesetzlichen Bestimmungen einverstanden sind, dann haben sich beide Parteien daran zu halten. Insofern wäre der Vertrag dann auch rechtskräftig. Dies ist erst einmal in diesem Moment unabhängig von der zukünftigen Mietkautionszahlung und dem Mietzins.

Und, dass die Kaution noch fehlt, ist doch eigentlich auch logisch. Man unterzeichnet erst den Vertrag und bezahlt "danach" die Mietkaution. Insofern ist der Vertrag schon vorab rechtskräftig. Manche Mieter bezahlen sofort die ganze Kaution nach dem Vertragsabschluss, andere Mieter nutzen das BGB (§ 551 Abs. 2) und bezahlen die Kaution/Sicherheitsleistung dann eben in drei Raten. Allerdings wäre die erste Rate mit dem Mietbeginn fällig!

Da man Deinen exakten Fall nicht kennt und Eckdaten fehlen, kann man nichts sagen.

Fehlt denn die ganze Kaution?
Wurde schon ein Teil der Kaution bezahlt?
Ab wann startet der Mietvertrag?
Bankenfehler? Laufzeiten etc.?

Ich meine, man kann doch immer über alles reden. Hier und da vergisst man etwas oder es gibt ein Problem bei der Bank. Mieter und Vermieter haben doch beide Interesse daran, dass alles seriös vonstatten geht.

Ich kenne keinen Vermieter, der sofort kündigt, wenn die erste Rate der Mietkaution oder eben die ganze Mietkaution nicht sofort am ersten Tag eingegangen ist.

Natürlich müssen sich beide Parteien an den Vetrag und die gesetzlichen Bestimmungen halten. Sollten diverse Dinge nicht eingehalten werden, dann können beide Seiten gemäß Recht kündigen oder der Mietvertrag widerrufen werden.

Allerdings kann man Deine Frage nicht genau beantworten. Ich habe z.B. auch schon Wochen vor dem Einzug Mietverträge unterzeichnet, die dann auch rechtswirksam sind. Bin dann aber erst ein bis zwei Wochen später eingezogen. Und erst dann wurde der Mietzins nebst Kaution fällig. Insofern ist ja der Mietvertrag mit dem Unterzeichnen rechtskräftig geworden.

Bzgl. Fristloser, außerordentlich fristloser Kündigungen usw. schaue einfach einmal im BGB nach. Seit der Mietrechtsreform 2013 haben sich ein paar Dinge geändert. Der Vermieter kann demnach fristlos kündigen, wenn keine Mietsicherheitsleistung erbracht worden bzw. der Mieter in Verzug ist.

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__569.html

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Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
 - (Wohnung, Kündigung, Vertrag)
heurekaforyou  26.04.2024, 16:19
Ich kenne keinen Vermieter, der sofort kündigt, wenn die erste Rate der Mietkaution oder eben die ganze Mietkaution nicht sofort am ersten Tag eingegangen ist.

Mieter haben das Recht, die Mietkaution in Raten zu zahlen. Der Vermieter hat gesetzlich sogar die Pflicht, diese Art der Zahlung zu akzeptieren.

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Von Experte bwhoch2 bestätigt

Einfach können Vermieter nie kündigen ;-)

Der Mietvertrag ist entweder durch Unterschrift oder konkludentes Handeln zustande gekommen.

Wegen nicht gezahlter Kaution kann ein Vermieter u. U. fristlos kündigen.

Dann wenn mindestens ein Betrag in Höhe von 2 Kaltmieten der Kaution offen sind.

Das aber frühestens im 2 Monat nach Mietbeginn. Vielleicht auch erst im dritten Monat. Kommt drauf an wie viele KM Kaution vereinbart sind.