Du solltest die Sache auf jeden Fall zunächst mit einem Anwalt besprechen!Die für eine Erstberatung anfallenden Kosten beim Anwalt dürfen für Verbraucher maximal 190 Euro betragen (zzgl. Umsatzsteuer).
Die Chancen den Lappen auch ohne MPU zu bekommen, sind heute zwar erheblich höher als früher, trotzdem gibt es einiges zu beachten.
Die Frist für die Einlegung von Rechtsbehelfen nach Erhalt der Entziehungsverfügung seitens der Fahrerlaubnisbehörde beträgt nur einen Monat, ansonsten wird die Entziehung bestandskräftig. Sie müssen in einem solchen Fall also schnell handeln.
Der Zug ist für dich leider abgefahren. Das heißt, du musst einen Antrag auf eine Neuerteilung der Fahrerlaubnis stellen.
Die Wahrscheinlichkeit, dass das die Führerscheinstelle die Neuerteilung ohne Auflagen verweigert halte ich für hoch.
Du schreibst:
wurde nur einmal hinterm Steuer erwischt mit Alkohol oder cannabis.
Soll wahrscheinlich heißen: Alkohol und Cannabis, (Mischkonsum) richtig?
Du schreibst:
Habe mehrere Straftaten die aber lange zurück liegen, einmal fahren ohne Fahrerlaubnis.btmg einschließlich Zubereitung ( eingestellt 2x)
1 x Fahren ohne Fahrerlaubnis. War das nachdem man die den Führerschein entzogen hat?
2 x Cannabis einschließlich Zubereitung
Der Zusatz „einschließlich Zubereitungen“ bedeutet nur, dass nicht unbedingt reines Cannabis vorliegt, sondern möglicherweise auch Haschisch, ein Joint oder irgendein anderes (Teil-)Produkt von Cannabis.
Du schreibst:
wie gesagt mit dieser Tat wodurch ich zur mpu muss ist nur einmal passiert. Bestehen hier i welche Chancen ? Zählt das als ersttäter ?
Hier muss man zwischen dem Strafrecht und einer Verordnung unterscheiden.
- Fahren ohne Fahrerlaubnis ist eine Straftat und wird mit Freiheit- oder Geldstrafe geahndet.
- Eine MPU oder ein Aufbauseminar hingegen ist völlig freiwillig.
Allerdings wird jedes Delikt im Zusammenhang mit Drogen, durch die Polizei an die Führerscheinstelle gemeldet. Auch dann, wenn der Proband noch nicht im Straßenverkehr auffällig geworden ist und auch keinen Führerschein besitzt. Dasselbe gilt für, wenn die Staatsanwaltschaft auf eine Strafverfolgung verzichtet und das Verfahren gegen eine Auflage einstellt.
Das heißt in deinem Fall: Der Führerscheinstelle ist nicht nur die Autofahrt unter Drogeneinfluss, sonder auch das Fahren ohne Fahrerlaubnis, sowie die 2 Cannabis-Delikte einschließlich Zubereitung bekannt.
Die Frage ist nun, ob unter diesen Umständen die Zweifel der Führerscheinstelle begründet sind.
Denn auch nach neuer Rechtsprechung gilt Folgendes:
Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV)§ 13a Klärung von Eignungszweifeln bei CannabisproblematikZur Vorbereitung von Entscheidungen über die Erteilung oder Verlängerung der Fahrerlaubnis oder über die Anordnung von Beschränkungen oder Auflagen ordnet die Fahrerlaubnisbehörde an, dass
1.ein ärztliches Gutachten (§ 11 Absatz 2 Satz 3) beizubringen ist, wenn Tatsachen die Annahme von Cannabisabhängigkeit begründen, oder
2.ein medizinisch-psychologisches Gutachten beizubringen ist, wenn
a) nach dem ärztlichen Gutachten zwar keine Cannabisabhängigkeit, jedoch Anzeichen für Cannabismissbrauch vorliegen oder sonst Tatsachen die Annahme von Cannabismissbrauch begründen,
b) wiederholt Zuwiderhandlungen im Straßenverkehr unter Cannabiseinfluss begangen wurden,
c) die Fahrerlaubnis aus einem der unter den Buchstaben a und b genannten Gründen entzogen war oder
d) sonst zu klären ist, ob Cannabismissbrauch oder Cannabisabhängigkeit nicht mehr besteht.
Hat sich in den letzten 10 Jahren etwas geändert oder kiffst du noch regelmäßig?
Würdest du über einen längeren Zeitraum auf Drogenkonsum verzichten, um den Führerschein zu erhalten, oder möchtest du lediglich von der neuen Gesetzgebung profitieren?
Das sind die Fragen, die es zu beantworten gilt. Und hier kommt der Anwalt ins Spiel.
Der kann unter Berücksichtigung aller Fakten die Erfolgsaussichten bewerten und dir erklären, welche Möglichkeiten du hast.
Das kostet dich 200,- EUR. Anschließend entscheidest du, ob du dem Anwalt ein Mandat erteilst, ob du es ohne Anwalt probierst oder ganz verzichtest.
Tipp:
Der Führerscheinentzug verjährt nach zehn Jahren.
Diese Frist beginnt allerdings erst, wenn du 5 Jahre nach dem Führerscheinentzug keine weiteren verkehrsrechtlichen Verstöße begehst.
Nach 15 Jahren kannst du also deinen Führerschein garantiert ohne MPU neu beantragen.
Viel Erfolg!