Wohnung kündigen §§ 573 ff BGB?

3 Antworten

Die Kündigung ist spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats zulässig!
  • Kündigungszugang beim Vermieter: 3.05.2024
  • Beginn der Kündigungsfrist: 1.05.2024
  • Ende der Kündigungsfrist: 31.07.2024

Wichtig zu wissen:

Damit die Kündigung wirksam ist, muss diese schriftlich und unterschrieben bis spätestens am Mittwoch, den 3.Mai zugestellt worden sein.

Da du die rechtzeitige Zustellung der Kündigung im Zweifel nachweisen musst, solltest du die Kündigung als EINSCHREIBEN EINWURF verschicken.

Eine Kündigungsvorlage, die du nur noch mit deinen Daten anpassen musst, findest du hier:

https://www.ruv.de/dam/jcr:8a78eb66-5d0f-4110-a89f-0edf7e48d4b5/musterkuendigung-mietvertrag-durch-mieter.pdf

DerCaveman  28.04.2024, 01:12
Damit die Kündigung wirksam ist, muss diese schriftlich und unterschrieben bis spätestens am Mittwoch, den 3.Mai zugestellt worden sein.

Zugang am 6. Mai reicht auch noch. Der dritte Werktag im Mai 2024 ist der 4. Mai. Da dieser letzte Tag der sog. Karenzfrist aber auf einen Samstag faellt, greift § 193 und der letzte Tag der Karenzfrist verschiebt sich somit auf den naechsten Werktag. Das ist dann der 6. Mai. 

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Wann kann ich ausziehen, wenn ich heute kündige?

Heute.

wenn ich heute kündige?

Dann ist der Mietvertrag am 31.7.24 beendet. So lange hast du deine mietvertraglichen Pflichten zu erfüllen. Die Wohnung bewohnen gehört nicht dazu. Deshalb darfst du auch, wie gesagt, sofort ausziehen.

anonym201208 
Fragesteller
 28.04.2024, 00:09

Heißt, ich muss noch bis 31.07.2024 meine Miete bezahlen aber dürfte ausziehen und quasi 2 wohnungen "bezahlen"

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cleanercode  28.04.2024, 00:45
@anonym201208

Das ist selbstverständlich Quatsch. Du bleibst dort bis zum 31.07. wohnen und zum 01.08. hast du hoffentlich bereits eine Wohnung.

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cleanercode  28.04.2024, 00:48
@DaKaBo

Ist das eine Trollfrage? Mit der Kündigung ist man nicht verpflichtet, auf die Leistungen sofort zu verzichten.

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DaKaBo  28.04.2024, 00:50
@cleanercode
Mit der Kündigung ist man nicht verpflichtet, auf die Leistungen sofort zu verzichten.

???

Was willst du damit sagen?

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DaKaBo  28.04.2024, 00:52
@anonym201208

Genau so. Du darfst ausziehen, musst aber bis zum Ende des Mietvertrages deinen Pflichten daraus nachkommen, z. B. Miete zahlen. Die Wohnung zu bewohnen gehört nicht zu diesen Pflichten.

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heurekaforyou  28.04.2024, 01:06
@anonym201208

Wenn du bereits eine neue Wohnung gefunden hast, kannst du die alte Wohnung auch untervermieten, um eine Doppelbelastung zu vermeiden.

Wichtig! Der Vermieter muss der Untervermietung zustimmen. Allerdings bist du verpflichtet, den Vermieter über die Untervermietung zu informieren.

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Kündigst du heute, dann greift die Kündigung zum 31.07.2024 (§573c (1), BGB)