4 bis 6 Wochen. Expressreisepass (teurer) 3 bis 4 Werktage.
Bei mir ist es spaeter Vormittag und die Spatzen im Garten machen einen Hoellenlaerm.
Klar geht das. Warum sollte es auch nicht gehen?
Ich finde diese Herzchendinger ziemlich kitschig. Aber was heisst das schon ...
Auf der Seite von der Halle steht das man ab 14+ schon ohne erwachsene rein darf.
Auf der Seite des Hallenstadions steht u.a.: "Bei einigen Anlässen wird vom jeweiligen Veranstalter definiert, ab welchem Alter ein Kind ohne Begleitung an eine Veranstaltung gehen kann. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Veranstalter."
Du kannst davon ausgehen, dass es bei Konzertveranstaltungen grundsaetzlich auch entsprechende Regelungen des Veranstalters gibt. Also erkundige dich bei dem. Meist finden sich entsprechende Hinweise auch auf den Websites der Veranstalter.
Hier die Regelungen des Veranstalters: https://assets-global.website-files.com/5d233e2f488330939df9d15e/5db05da11116385da3109c4f_Jugendschutz_FINAL.pdf
Die Ausfuehrungen dort zum Jugendschutzgesetz sind zwar nicht wirklich korrekt, die Regelungen des oertlichen Veranstalters sind aber klar: Unter 16 nur mit einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Begleitperson.
In Muenchen duerftest du allein rein kommen, ueberall sonst wahrscheinlich nur mit volljaehriger Begleitperson plus Muttizettel.
Genau kannst du das aber nur beim Veranstalter verfahren. Der weiss, welche Regelungen er fuer seine Veranstaltungen erlassen hat. Die koennen allerdings von Ort zu Ort unterschiedlich sein. Darum nach den Regelungen fuer genau die Veranstaltung fragen, die du besuchen willst.
Guck dir mal die Entfernung an. Fuer eine Tagestrip per Boot ist das viel zu weit (ausser du hast ein wirklich schnelles Speed Boot).
Du bist also einer von 3 Hauptmietern. Haben denn die anderen ihre "Anteile" jeweils vollstaendig gezahlt? Dann ist der Gesamtrueckstand noch zu gering fuer eine fristlose Kuendigung.
Kannst ganz beruhigt sein. Das ist voellig normal. Dein Foto wurde bereits eingescannt.
Vermutlich ist dein Freund Staatsangehoeriger eines Drittstaates (also ausserhalb der EU) und hat somit keinen deutschen Personalausweis. Dann benoetigt er auch einen Aufenthaltstitel.
Du bist aber anscheinend Deutsche und hast einen deutsche Personalausweis. Als Deutsche benoetigst du natuerlich keinen Aufenthaltstitel und kannst in Deutschland auch gar keinen bekommen.
Natuerlich geht das nur mit deinem Einverstaendnis.
Ohne entsprechende Fahrerlaubnis - das waere wohl mindestens A1 - darfst du auch in Thailand nicht fahren. Zwar interessiert das bei einer normalen Verkehrskontrolle nur selten (die auslaendischen Fahrerlaubnisklassen werden meist nicht geprueft), bei einem Unfall kann es aber richtig Aerger geben.
Ausserdem solltest du ohnehin keinen Roller in Thailand fahren, wenn du nicht ueber ausreichende Zweiradpraxis verfuegst. Miete dir besser ein Auto.
Frag beim Veranstalter nach. Das kann von Veranstalter zu Veranstalter und dann auch noch abhaengig vom jeweiligen Veranstaltungsort recht unterschiedlich geregelt sein.
Es zaehlen die Kalendertage, also der arbeitsfreie Dienstag zaehlt mit. Mittwoch ist dann der dritte Krankheitstag.
Du bist also Untermieter des Mieters, der die Wohnung zur Zeit noch bewohnt. Dann endet dein Untermietverhaeltnis in dem Moment, in dem das Hauptmietverhaeltnis endet und es liegt am Vermieter, ob dieser einen Mietvertrag mit dir schliessen will oder nicht und wenn ja, zu welchen Konditionen. Wenn nicht, musst du dann auch raus.
Allerdings koenntest du Schadensersatzansprueche gegenueber deinem Vermieter haben, also dem Hauptmieter der Wohnung, wenn dieser das zwischen ihm und dir bestehende Untermietverhaeltnis nicht fristgemaess gekuendigt haben sollte.
Du musst beweisen, dass der Mangel bereits vorhanden war, als du das Motorrad vor 3 Wochen erhalten hast und dass dieser dem Verkaeufer auch bekannt war.
Die Zustimmung der Vermieterin ist erforderlich. Diese darf sie aber in aller Regel nicht verweigern. Verweigert sie die Zustimmung dennoch, muesst ihr diese gerichtlich erstreiten, weil nur ein Gericht feststellen kann, ob sie zur Verweigerung ihrer Zustimmung berechtigt war oder nicht.
Wenn die Kuendigungsfrist ein Monat ohne weitere Zusatzbezeichnung betraegt, endet das Arbeitsverhaeltnis dann am 15. Juni. Wenn die Frist aber beispielsweise einen Monat zum Monatsende betraegt, endet es am 30. Juni.
Musst halt beim Veranstalter nachfragen, welche Regelungen fuer genau die Veranstaltung gelten, die ihr besuchen wollt. Das kann von Ort zu Ort durchaus unterschiedlich sein. Meist sollte es ab 16 aber kein Problem sein.