Wann kann ich ausziehen, wenn ich heute kündige?

Heute.

wenn ich heute kündige?

Dann ist der Mietvertrag am 31.7.24 beendet. So lange hast du deine mietvertraglichen Pflichten zu erfüllen. Die Wohnung bewohnen gehört nicht dazu. Deshalb darfst du auch, wie gesagt, sofort ausziehen.

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Falls die Frage ernst gemeint ist, solltest du dir ganz dringend eine finanzielle Betreuung besorgen. Und DAS ist ernst gemeint.

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Kennen die schon deine Adresse?
Ja.

Ich erzähle dir, warum ich das frage.

Meinem Kollegen ging's so wie dir. Wollte 2 E-Bikes, die er nach Ablauf des Leasingvertrags ausgelöst hatte, bei Kleinanzeigen.de verkaufen. Waren noch top in Schuss.

Interessent hat sich gemeldet zum Treffen beim Kollegen zu Hause. Fahrräder wurden aus verschlossener Garage geholt und vom Interessenten probegefahren. Ist zurückgekommen. Alles okay. Interessent hat nach der Probefahrt aber doch abgesagt. In der nächsten Nacht Einbruchsversuch in der Garage. Glücklicherweise ist der Diebstahl aber nicht vollendet worden, weil die Einbrecher gestört worden sind, konnten aber leider abhauen.

Wer eins und eins zusammenzählen kann, dem ist klar, was da los war.

Ich würde mich nach dieser Geschichte beim Verkauf von so hochwertigen Sachen nicht bei mir zu Hause treffen, sondern an irgendeinem öffentlichen Ort, belebter Parkplatz oder sowas.

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Wieso unterschreibst du einen Vertrag über 120 Stunden im Monat, also ca. 30 Stunden pro Woche, wenn du nicht annähernd so viel arbeiten kannst...?!? Zu den 120 Stunden hast du dich vertraglich verpflichtet.

ob ich dann trozdem diese besagten 120 Stunden ausbezahlt bekomme obwohl ich weniger Stunden im Monat gearbeitet habe.

Natürlich nicht.

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Wie... Unterschied...?

Es gibt Adjektive mit der Endung -isch: seelisch, launisch...

Es gibt Adjektive mit der Endung -ig: ständig, eisig, gläubig..

Es gibt Adjektive mit der Endung -lich: freundlich, ehrlich...

Und dann gibt es noch viele andere Adjektivendungen.

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sie hatte nur ein Foto vom Personalausweis dabei

Da steht doch das Geburtsdatum drauf...!?!

außerdem hatte sie zum 2 mal die Kaution nicht mit

Vielleicht kennt sie ihre Rechte und weiß, dass sie die Kaution laut BGB in 3 gleichen monatlichen Raten beginnend mit der 1. Miete zahlen kann.

Nur anhand dessen würde ich sie nicht als Mieterin ablehnen. Da komm's auf den Rest an.

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Wenn der BE-Führerschrin noch nicht erteilt wurde, darfst du nur die Hänger ziehen, die durch B abgedeckt werden.

Bin etwas sauer..

Die Fahrschule auch, wenn du nicht zahlst.

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Sowas nennt man WG.

An deinem Vertrag ändert sich nichts, du behältst logischerweise dieselben Rechte und Pflichten.

Und sehr wahrscheinlich wird der, der ausgezogen ist, in näherer Zukunft durch einen anderen Mieter ersetzt.

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ich mein, es gibt wirklich sehr unnötige Fragen, die auch denke ich nicht zu gebrauchen sind

Das hilft dir bei der Prüfung nicht wirklich weiter. Dir bleibt nichts anderes übrig, als die ca. 1300 (?) Fragen zu lernen. Am besten mit der Fahrschul-App. Da sieht dein Lehrer deine Fortschritte und kann einschätzen, wann du fit für die Prüfung bist.

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Wenn du dich lächerlich machen willst... dann beschwer dich halt.

S P E N D E N... das passiert ohne Gegenleistung. Alles mehr als nichts, was du als Gegenleistung bekommst, ist geschenkt.

Wenn dir das Geschenk nicht groß genug ist, geh halt nicht mehr hin. Oder geh in eine Uniklinik, wo man eine Aufwandsentschädigung von ca. 20 bis 25 bekommt.

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Kann es sein das Vermieter Bürgergeldbezieher bevorzugen

Möglicherweise bei Vermietern, die noch keine schlechten Erfahrungen in der Richtung gemacht haben.

Bei uns (als Vermieter) ist es Ausschlusskriterium.

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Warum sagen mir Leute ich sei zu besessen mit Karriere etc.?

Das kann ich mir schwer vorstellen, das das irgendjemand sagt, wenn einer mit 24 keine Ausbildung hat und im betreuten Wohnen lebt. Welche Karriere?

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