Ist es möglich einen Mietvertrag nur auf einen Bruchteil einer Wohnung zu bekommen?
Hallo. Angenommen man zieht dort ein, wo eine Person X wohnt, und wo ich wohne. Jetzt haben wir beide einen Seperaten Mietvertrag für die Wohnung. Also wir sind beide keine Hauptmieter. Wenn aber Person X auszieht, muss ich dann die volle Kosten + Nebenkosten zahlen, oder immernoch nur meinen Anteil, weil im Vertrag ist eine bestimmte Quadratmeter zahl festgelegt. Den vertrag habe ich noch nicht, darum kann ich noch keine Details nennen. Aber ist sowas möglich?
4 Antworten
Nö, Küche, Balkon, Keller und Badezimmer werden schließlich von allen Mietparteien genutzt
Hier gibt aber gar keine Mietergemeinschaft, sondern nur einzelne Mieter.
Sowas nennt man WG.
An deinem Vertrag ändert sich nichts, du behältst logischerweise dieselben Rechte und Pflichten.
Und sehr wahrscheinlich wird der, der ausgezogen ist, in näherer Zukunft durch einen anderen Mieter ersetzt.
Der "Volksmund" nennt das WG, wobei das hier vermutlich nicht zurtrifft. Mietrechtlich bleibt es ein Mietvertrag für eine Teilwohnung.
Wenn nur die einzelnen Zimmer in der Wohnung vermietet werden, hast du als Mieter eines dieser Zimmer nichts mit den anderen Mietern zu tun. Wenn einer auszieht, musst du nicht fuer den mit bezahlen und du hast auch kein Mitspracherecht bei der Neuvermietung des frei gewordenen Zimmers. Der Vermieter darf es also vermieten, an wen er will. Ausserdem darf der Vermieter alle nicht vermieteten Raeume sowie die Gemeinschaftsraeume (Kueche, Bad, Flur) jederzeit betreten und auch selbst nutzen.
Aber wenn jemand auszieht, habe ich keine weiteren Kosten? Weil der mieter alles benutzen (gemeinschaftsräume) darf?
Wenn du nur ein einzelnes Zimmer gemietet hast, zahlst du mit deiner Miete ja bereits deinen Nutzungsanteil an den Gemeinschaftsraeumen. Da musst du nicht mehr zahlen, wenn ein anderer Mieter auszieht.
Aber was wenn der Vermieter sagt, ich soll irgendwann alles zahlen? Wie sieht es dann aus?
Was du nicht zahlen musst, das musst du nicht zahlen. Egal was der Vermieter sagt.
Möglich is alles. Hatte ich selbst mal in ner zweier-WG. Bei Auszug des einen Mieters wurde das nicht vermietete Zimmer abgeschlossen und ich hab weiter ganz normal meine Miete gezahlt. Ich denke, das kommt aber auch darauf an wie der Vermieter so drauf ist
Aber es gibt ja noch Flur, toilette, ggf. andere Räume was ihr ja zu zweit aufgeteilt habt. Dann musstest du immernoch nicht mehr zahlen?
Nein, ist aber auch schon 10-15 Jahre her. Daher auch mein Hinweis auf den Vermieter
Aber wenn einer auszieht, gibt es ja nur noch einen, und der muss dann alles zahlen?