Mietvertrag mit zwei mietern. Kündigung eines Mieters.

6 Antworten

Wenn man mit zwei Personen in einem Mietvertrag steht und eine Person möchte ausziehen. Kann dann die eine Person kündigen und die andere drin wohnen bleieben.

Eine Teilekündigung ist unwirksam:

Mieterseitige Kündigung eines gemeinschaftlichen Mietvertrages:

Sind mehrere Personen gemeinsam Mieter, zum Beispiel Ehepaare, Geschwister, Partner oder Wohngemeinschaften, so muss jeder Partner des Mietvertrages die Kündigung eigenhändig unterschreiben.

Fehlt eine Unterschrift ist die Kündigung unwirksam.

Eine Vertretung (Vollmacht) ist möglich. In diesen Fällen ist jedoch eine schriftliche Vollmacht (Originalurkunde keine Kopie!) zusammen mit der Kündigungserklärung vorzulegen bzw. an das Kündigungsschreiben anzuheften. Aus der Vollmacht muss klar und eindeutig zu ersehen sein, dass der vertretene Vertragspartner den oder die anderen zur Erklärung der Vertragskündigung in seinem Namen beauftragt und bevollmächtigt hat.

Ohne Vorlage einer schriftlichen Vollmacht kann der Vermieter der Kündigung widersprechen. Das gilt für alle Partner des Vertrages, und auch solche, die durch einen späteren Einzug in die Wohnung hinzugekommen sind. Partner von nichtehelichen Lebensgemeinschaften sollten nicht davon ausgehen, dass sie keine Haftungsprobleme haben, nur weil sie im Vertrag nicht genannt sind.

Die spätere Einbeziehung durch den vom Vermieter genehmigten Nachzug ist rechtlich gleichbedeutend wie ein urspünglch gemeinsam abgeschlossener Vertrag, d.h. es liegt ein gemeinschaftlicher Mietvertrag vor. So ist die Rechtslage:

Zieht ein Mitmieter aus der Wohnung aus, und kündigt er alleine die Wohnung anschließend, so ist die Kündigung unwirksam.

Die Kündigung wirkt also nicht etwa nur für seine Person! Der ausgezogene Mitmieter haftet auch nach dem Auszug weiterhin als Gesamtschuldner zusammen mit dem anderen Partner für die alle Vertragspflichten, insbesondere aber für die gesamte Miete oder auch die Schönheitsreparaturen, dabei ist es völlig unerheblich, ob er die Wohnung auch noch nutzt. Gesamtschuldnerische Haftung bedeutet, dass der Vermieter von jedem Partner die volle Summe verlangen kann. Beispiel: Die Mietrückstände betragen 2.300 €, die Kosten für nicht durchgeführte Schönheitsreparaturen 2.500 €. - Zusammen 4.800 €. Es kann nun jeder der Mitmieter zur Zahlungder vollen Summe von 4.800 € verurteilt werden, der Vermieter darf aber nur einmal "kassieren". Wer von den Partner bezahlt kann ihm egal sein. Im Zweifel wendet er sich natürlich an den Mitmieter, der am meisten Geld hat. Ein bestehender Mietvertrag kann durch eine dreiseitige Vereinbarung des Vermieters mit dem ausscheidenen Mieter und dem Mieter der das Mietverhältnis fortsetzen möchte, übernommen werden.

Quelle Mietrechtslexikon

Nun will die zweite Person aus dem Mietverhältniss austretten und ich will alleine dort wohnen bleiben. So wie es ja auch am Anfang war.

Entweder gemeinsam kündigen oder gemeinsam einen Mietaufhebungsvertrag machen, wenn der Vermieter einverstanden ist und hoffen dass der Vermieter mit der Person die bleiben will einen neuen Mietvertrag macht; welcher auch zu anderen Konditionen sein kann.

Geht das ohne weiteres oder wird dadurch der ganze Mietvertrag ungültig und ich muss mit ausziehen?

Der Mietvertrag behält so lange seine Gültigkeit bis dieser korrekt beendet wird.

MfG

Johnny

Wenn die Person 2 den MV auch unterschrieben hat, kann nur gemeinsam gekündigt werden. Ob dann der Vermieter mit der Person 1 einen neuen MV abschließt, entscheidet er. Eine Alternative wäre, dass alle drei Partner sich einigen, dass Person 2 aus dem Mietvertrag entlassen wird und dieser mit der Person 1 allein fortgesetzt wird. Das hängt natürlich vom guten Willen des Vermieters und der Person 2 ab.

So einfach funktioniert das nicht.

Eine Kündigung von nur einem Mieter wäre unwirksam, ihr könnt nur gemeinsam kündigen - oder gar nicht. Bleibt der Vertrag weiter so bestehen, haftet ihr auch weiterhin gemeinsam.

Sinnvoller ist es, eine gemeinsame Einigung mit dem Vermieter zu suchen und dadurch eine Vertragsänderung herbeizuführen.

Wenn zwei Mieter im Mietvertrag stehen, haften diese gesamtschuldnerisch. Wieso sollte der Vermieter jetzt einen der Mieter einfach so aus dem Vertrag lassen? Entweder kündigen beide, und der verbleibende macht einen neuen Vertrag oder die Kündigung wird nicht angenommen

Mit Einwilligung des Vermieters kann natürlich einer der Mieter den Vertrag erneuern. Das kann aber auch zu einer neuen Mietfestsetzung führen.

hfr030 
Fragesteller
 29.11.2014, 18:35

Trifft das auch zu wenn ich am anfang schon einmal alleine im Mietvertrag stand?

DerHans  29.11.2014, 18:36
@hfr030

Selbstverständlich. Der Vermieter kann jetzt gegen zwei Schuldner vorgehen, wenn die Miete nicht gezahlt würde. Warum soll er diesen Vorteil einfach so aufgeben?

TomRichter  29.11.2014, 19:05
Wieso sollte der Vermieter

Beispielsweise weil ihm ein zahlender Mieter lieber ist als zwei kündigende? Oder weil er ein netter Mensch ist?

Es gibt genügend Gründe, so dass sich Fragen lohnt - zumal es ja nichts kostet.

Ohne weiteres nicht, da muss der Vermieter schon zustimmen und entsprechend einen neuen Mietvertrag nur mit dir aufsetzen. Bzw. wenn er sie nicht us dem Vertrag lässt dann kann die andere Person weiterhin für die Mietzahlung haftbar gemacht werden