In Muenchen duerftest du allein rein kommen, ueberall sonst wahrscheinlich nur mit volljaehriger Begleitperson plus Muttizettel.

Genau kannst du das aber nur beim Veranstalter verfahren. Der weiss, welche Regelungen er fuer seine Veranstaltungen erlassen hat. Die koennen allerdings von Ort zu Ort unterschiedlich sein. Darum nach den Regelungen fuer genau die Veranstaltung fragen, die du besuchen willst.

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Du bist also einer von 3 Hauptmietern. Haben denn die anderen ihre "Anteile" jeweils vollstaendig gezahlt? Dann ist der Gesamtrueckstand noch zu gering fuer eine fristlose Kuendigung.

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Kannst ganz beruhigt sein. Das ist voellig normal. Dein Foto wurde bereits eingescannt.

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Vermutlich ist dein Freund Staatsangehoeriger eines Drittstaates (also ausserhalb der EU) und hat somit keinen deutschen Personalausweis. Dann benoetigt er auch einen Aufenthaltstitel.

Du bist aber anscheinend Deutsche und hast einen deutsche Personalausweis. Als Deutsche benoetigst du natuerlich keinen Aufenthaltstitel und kannst in Deutschland auch gar keinen bekommen.

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Natuerlich geht das nur mit deinem Einverstaendnis.

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Ohne entsprechende Fahrerlaubnis - das waere wohl mindestens A1 - darfst du auch in Thailand nicht fahren. Zwar interessiert das bei einer normalen Verkehrskontrolle nur selten (die auslaendischen Fahrerlaubnisklassen werden meist nicht geprueft), bei einem Unfall kann es aber richtig Aerger geben.

Ausserdem solltest du ohnehin keinen Roller in Thailand fahren, wenn du nicht ueber ausreichende Zweiradpraxis verfuegst. Miete dir besser ein Auto.

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Frag beim Veranstalter nach. Das kann von Veranstalter zu Veranstalter und dann auch noch abhaengig vom jeweiligen Veranstaltungsort recht unterschiedlich geregelt sein.

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Du bist also Untermieter des Mieters, der die Wohnung zur Zeit noch bewohnt. Dann endet dein Untermietverhaeltnis in dem Moment, in dem das Hauptmietverhaeltnis endet und es liegt am Vermieter, ob dieser einen Mietvertrag mit dir schliessen will oder nicht und wenn ja, zu welchen Konditionen. Wenn nicht, musst du dann auch raus.

Allerdings koenntest du Schadensersatzansprueche gegenueber deinem Vermieter haben, also dem Hauptmieter der Wohnung, wenn dieser das zwischen ihm und dir bestehende Untermietverhaeltnis nicht fristgemaess gekuendigt haben sollte.

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Du musst beweisen, dass der Mangel bereits vorhanden war, als du das Motorrad vor 3 Wochen erhalten hast und dass dieser dem Verkaeufer auch bekannt war.

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Die Zustimmung der Vermieterin ist erforderlich. Diese darf sie aber in aller Regel nicht verweigern. Verweigert sie die Zustimmung dennoch, muesst ihr diese gerichtlich erstreiten, weil nur ein Gericht feststellen kann, ob sie zur Verweigerung ihrer Zustimmung berechtigt war oder nicht.

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Wenn die Kuendigungsfrist ein Monat ohne weitere Zusatzbezeichnung betraegt, endet das Arbeitsverhaeltnis dann am 15. Juni. Wenn die Frist aber beispielsweise einen Monat zum Monatsende betraegt, endet es am 30. Juni.

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Wenn nicht gedankt und nicht bedauert wird, ist das immer schlecht. Es heisst naemlich genau das: Es gab nichts, wofuer man sich bedanken koennte und man ist froh, den betreffenden Arbeitnehmer los zu sein.

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Natuerlich kann man sich eine Geburtsurkunde auch per Post zuschicken lassen.

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Du kannst natuerlich in dem Land, in dem sie sich befindet, eine Anzeige gegen Unbekannt erstatten. Du weisst aber nicht, welches Land das ist.

Du kannst auch in Deutschland eine Anzeige gegen Unbekannt erstatten. Die wird dann aber sofort wieder eingestellt, weil die deutsche Polizei sowieso nicht ermitteln kann, wer die Taterin im nicht naeher bezeichneten Ausland ist.

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Vermutlich sieht die Abrechnung in etwa so aus:

Gesamtverbrauch: 2.860 Euro - 2.400 Euro vereinbarte Vorauszahlungen = 460 Euro.

460 Euro + 600 Euro ruckstaendige Vorauszahlungen = insgesamt zu zahlen 1.060.

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Kaufen darfst du ihn sowieso und verkaufen darf man ihn dir auch (muss aber natuerlich nicht).

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Grundsaetzlich ja. Manche Vertraege enthalten allerdings eine Klausel, die eine Kuendigung vor Antritt des Arbeitsverhaeltnisses untersagt. Dann kann man die Kuendigung zwar auch schon frueher einreichen, die Kuendigungsfrist beginnt dann aber erst am ersten auf den Beginn des Arbeitsverhaeltnisses folgenden Tag.

Sonderfall: Ein befristetes Arbeitsverhaeltnis kann nur dann ordentlich gekuendigt werden, wenn das vertraglich auch ausdruecklich so vereinbart wurde. Ohne eine entsprechende vertragliche Vereinbarung kann ein befristetes hingegen gar nicht ordentlich gekuendigt werden.

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