Vorladung?

5 Antworten

Es kommt darauf an. Man kann als Zeuge oder als Beschuldigter vorgeladen werden.
Sollte man als Beschuldigter vorgeladen werden, heißt es nur, dass gegen einen ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde. Dies kann nach einer Anzeige oder von "Amts-Wegen" erfolgt sein. Beispielsweise wurde jemand anderes angezeigt und in dem Zuge wurde man auf "dich" aufmerksam.

Grundsätzlich gilt als Beschuldigter:
Man ist nicht verpflichtet dort zu erscheinen! Man nimmt sich am besten direkt einen Anwalt, dieser beantragt Akteneinsicht und meldet, dass sich der Angeklagte nicht zur Sache äußern wird. Das macht nämlich erst Sinn, wenn man auch die Aktenlage kennt.

Jeden Tag geraten zichtausende von Deutschen in das Visier polizeilicher Ermittlungen, allein durch Handyortung.

Es reicht, dass du zu falschen Zeit ein paar Dutzend Meter im Umkreis einer Straftat vorbei schlenderst und dein Handy dabei hast.

Man nennt es "Überwachungsstaat, der die feuchtesten Träume von Stasi und Gestapo um mehrere Größenordnungen übertrifft."

superseegers  26.04.2024, 00:03

Zigtausende werden in einer Handyortung zu Verdächtigen? Da serklöre doch mal bitte.

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LDanne  26.04.2024, 01:16
@superseegers

Die Polizei lässt sich routinemäßig bei Ermittlungen übermitteln, welche Handies zum Tatzeitpunkt im Umkreis des Tatorts waren, und jeder von deren Besitzern ist erst mal verdächtig. Ist wirklich nicht schwer zu verstehen.

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superseegers  26.04.2024, 07:55
@LDanne

Das es diese Technik gibt ist klar. Und jetzt schauen wir mal gemeinsam in die Paragr. 100g und 100a StPO. Da sehen wir, für welche Straftaten das überhaupt möglichst. Da gehören Beleidigung oder Ladendiebstahl nicht dazu. Zudem muss ein Amtgericht dies anordnen. Die liegst also weit daneben, dies als Standardmaßnahme /routinemäßig zu bezeichnen.

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LDanne  26.04.2024, 13:26
@superseegers

Selbstverständlich wird das routinemäßig angewendet, wann immer sie es können. Seit 2016 hat sich nicht nur rechtlich nichts Entscheidendes geändert, sondern das Verfahren wurde natürlich in der Praxis massiv ausgeweitet.

https://www.patrick-breyer.de/diskussion-ueber-massenhafte-handyortung-generalstaatsanwalt-aeussert-sich-am-mittwoch-zu-forderungen-von-datenschutzzentrum-und-piraten/

https://www.patrick-breyer.de/handyortung-wir-ahnungslosen-insassen-der-funkzelle-golem-extern/

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superseegers  28.04.2024, 08:27
@LDanne

Du kannst gerne irgend einen Krempel hier verlinken, wegen meiner von Amnesty International. Völlig bedeutungslos.

Schaue in die rechtlichen Voraussetzungen, dann siehst Du, dass es so einfach gar nicht geht, an diese Daten zu kommen.

Bei der Verabschiedung des "Großen Lauschangriffs" hieß es auch "Jetzt werden wir alle in der Wohnung abgehört."

Bei 100a-Maßnahmen handelt es sich definitv NICHT um eine "lappidare Standardmaßnahme", wie Du es hier zu verkaufen versuchst.

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LDanne  28.04.2024, 08:56
@superseegers

Hätte mich auch gewundert, wenn du Fakten und Belege zur Kenntnis nähmest. Geschweige denn selbst welche brächtest.

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superseegers  28.04.2024, 09:03
@LDanne

Wenn Du mir als außenstehender Pressekonsument (was deine einzige Expertise zu sein scheint) erzählen möchtest, wie ein Laden tickt, zu dem ich seit über 35 Jahren gehöre, entlockt mir deine Verlinkerei von Meinungen nur ein müdes lächeln.

Es fehlen eigentlich nur noch die Vorwürfe, dass wir uns alle gegenseitig decken, strenge Polizisten "Sternchenjäger" sind und wir alle sowieso mindestens AfD wählen oder Richsbürger sind sowie Rassisten, die ihre Macht ausspielen möchten usw usf.

Ende mit Kommentar. Tschüss.

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Nein, dazu musst Du nicht angezeigt worden sein.

Nicht zwangsläufig, auch Zeugen erhalten Vorladungen.

xoxolo754 
Fragesteller
 25.04.2024, 22:21

Aber wenn zb dort steht Beschuldigter ist es dann wenn jemand angezeigt hat? Weil ein Freund hat sowas bekommen

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Also, ich wurde auch schon als Zeugin vorgeladen.