Ist Kündigungsfrist beim Fitness jetzt bei einem Monat?

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Kündigungsfristen bei Verträgen mit Fitnessstudios

In Verträgen, die seit dem 01.03.2022 geschlossen wurden, sind AGB-Klauseln unwirksam, die eine Kündigungsfrist vorsehen, die länger als einen Monat vor Ablauf der zunächst vereinbarten Vertragsdauer währen (einmonatige Kündigungsfrist, § 309 Nr. 9 lit. c BGB n.F.).

Fitness-Studios: Was in Verträgen (nicht) erlaubt ist

https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/vertraege-reklamation/kundenrechte/fitnessstudios-was-in-vertraegen-nicht-erlaubt-ist-21641

Die Kuendigungsfrist betraegt bei ab dem 1. Maerz 2022 geschlossenen Vertraegen 1 Monat zu jedem beliebigen Tag, erstmals allerdings zum Ablauf der vereinbarten Erstlaufzeit von maximal 24 Monaten.