Mehrfamilienhaus kauf alleiniges Gartennutzungsrecht erwirken?
Halli hallo hallöchen mein liebe Gutefrage-Community,
aktuell überlege ich ein Mehrfamilienhaus zu verkaufen mit vier Parteien, wovon ich eine selbst beziehen möchte.
Alle anderen Parteien sind bereits dauervermietet.
Der aktuelle Vermieter hat scheinbar in den Mietverträgen eine gemeinschaftliche Gartennutzung erlaubt.
Mit der Übernahme möchte ich ganz gerne eine alleinige Gartennutzung erreichen. Kann mir jemand mehr darüber erzählen wie hier die rechtliche Lage ist und wie ich das erreichen kann?
Mein Schwager meinte, dass man wohl bei der Übernahme des Hauses das ganze neu verhandeln kann, was ich für ein Gerücht halte. Ich habe auch diesbezüglich nichts weiter im Internet gefunden.
Über jeden Tipp o.ä. wär ich sehr dankbar. :)
2 Antworten
Mit dem Kauf der Immobilie übernimmst du auch die Mieter und deren Mietverträge. Ebenso die Mietkautionen, und ggf. auch bestehende Mietschulden. Es bleibt praktisch alles wie es ist.
Du schreibst:
Mein Schwager meinte, dass man wohl bei der Übernahme des Hauses das ganze neu verhandeln kann,......
Da irrt dein Schwager. Jedenfalls, was die bestehenden Mietverträge betrifft.
Du schreibst:
Der aktuelle Vermieter hat scheinbar in den Mietverträgen eine gemeinschaftliche Gartennutzung erlaubt.
In solchen Fällen ist auch oft von einem Gewohnheitsrecht die Rede. Alles Quatsch.
Maßgeblich ist, ob ein einklagbarer Rechtsanspruch auf die Gartennutzung besteht.
Was freiwillig gewährt wird, kann nicht verbindlich sein.
Das heißt, du kannst den Mietern die bisherige Nutzung einfach untersagen.
Mein Tipp: Frag einfach mal den vorherigen Eigentümer, ob und wie etwas bisher geregelt wurde.
Eine gute Orientierungshilfe zur Rechtsfrage findest hier:
https://www.arag.de/rechtsschutzversicherung/mietrechtsschutz/eigentuemerwechsel/
Kauf bricht Miete nicht. Die Mietverträge behalten weiter ihre Gültigkeit und somit auch die Mitbenutzung des Gartens. Im Prinzip hast du zwei Möglichkeiten, auf einen Mieterwechsel warten und dann ohne Gartennutzung vermieten oder die bietest den Mietern etwas an (Geld, geringere Miete, .....) damit sie auf ihr Nutzungsrecht freiwillig verzichten.