Hausordnung trotz Hausmeister?

5 Antworten

Egal was muss und was nicht muss. Denk auch daran das Reinigungskosten umlagefähig sind. Wenn die Mieter die Hausordnung selbst machen, fällt die BK-Abrechnung geringer aus.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Einfach beim VM freundlich nachfragen und um genaue schriftliche Aufstellung bitten (E-Mailantwort sollte ausreichen), was denn nun der Hausmeister genau und wann macht UND was die Mieter im Einzelnen wann machen sollen.

Dazu ist natürlich ein PUTZPLAN angebracht, wo jeder seine (Woche?) abzeichnet. Dann weiß jeder wann er dran ist (Tausch z. B. im Urlaub sollte einfach untereinander gehen) in es gibt keinen Streit wer wann.

Den Plan könnt ihr selber machen, sinnvoller aber vllt. doch der VM.

Unangekreuzte Punkte sind nicht Bestandteil des MV.

Die Hausodnung ist Bestandteil des Mietvertrages, du meinst hier wohl die wöchentliche Reinigung der Gebäudeteile, die von allen Mietern genutzt werden.

Und da ist angekreuzt, dass die Mieter diese Aufgaben erledigen müssen, wenn ein Hausmeiter nicht dazu verpflichtet wurde.

Fazit : Alle Mieterparteien müssen diese Arbeiten ausführen im Wechsel im gleichen Umfang und nach Plan, den der Vermieter nicht aufstellen muss.

Dennoch besteht, insoweit keine oder keine ausreichende Reinigung durch eine Reinigungsfirma erfolgt, eine Verpflichtung des Mieters zur Reinigung.

Ja, ihr müsst die Hausordnung (Treppe putzen) selber machen.

beides würde ich als richtig ansehen, einigt Euch