Wer zahlt den Strom in der Gemeinschaftswaschküche?
In einem Mehrfamilienhaus gilt das WEG. Die Strom-und Wasserkosten in der Waschküche werden bislang gemeinschaftlich getragen, obwohl nur wenige Parteien dort noch Wäsche waschen. Nach der Teilungserklärung wird alles Wasser gemeinschaftlich abgerechnet. Es gibt nur einen Wasserzähler für das ganze Haus.
Ist die WE-Versammlung verpflichtet, diese Kosten individuell über Zähler abrechnen zu lassen, wenn eine Partei dies verlangt?
Wer kann Fundstellen (Urteile) zu ähnlichen Fällen angeben?
4 Antworten
Die Vorposter haben recht: Änderungen des Abrechnungsschlüssels bzw. der Berechnungsmethode können nur von einer Mehrheit der Parteien für künftige Abrechnungen beschlossen werden.
Zusätzliche Zähler bedeuten erst mal zusätzliche Kosten - vielleicht kann man sich da einfacher einigen. Eine Möglichkeit wäre, einmal jährlich zu erfragen, welche Parteien im Haus die Waschküche nutzen, wieviele Personen in diesen Haushalten wohnen und den WK-Strom nach diesen Personenzahlen zu schlüsseln.
Wenn die Hausgemeinschaft übersichtlich und ehrlich genug ist, kann das ganz gut funktionieren.
Wir haben in unserer WEG beschlossen, so ähnlich den Wasserverbrauch in den Wohnungen zu schlüsseln, weil einzelne Wasserzähler zu aufwändig gewesen wären und die Schlüsselung nach Personen genauer erscheint als nach Wohnfläche. Funktioniert ganz gut...
gemeinschaftliche Kosten müssen von allen lt. Teilungserklärung gezahlt werden. Einer alleine kann den Tagesordnungspunkt auf die Einladung aufnehmen lassen und dann wird entschieden, aber für die Zukunft nicht in die Vergangenheit.
Die Versammlung ist zu nichts verpflichtet. Und - wird der Eibau des Zählers und Zählergebühr nicht um ein vielfaches teurer als die paar Cent Kosten??
Warum sollte eine Partei zu Lasten anderer ein Mehrfaches an Investitionskosten im Vegleich zu den Verbrauchskosten verlangen dürfen?
Ein Mehrheitsbeschluss über die bislang übliche Kostenverteilung wäre solange wirksam, wie ein anderer Antrag zugelassen und mehrheitlich beschlossen würde :-)
G imager761
eine Partei kann viel verlangen.
NEIN, es muss ein Mehrheitsbeschluss gefasst werden.