Befristeter Arbeitsvertrag Bescheid geben?

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Hinweispflichten für Arbeitgeber

 Handelt es sich um einen befristeten Vertrag, ist ein Hinweis spätestens drei Monate vor Vertragsende erforderlich. In diesem Fall kann der Hinweis auch bereits im Arbeitsvertrag selbst aufgenommen werden. Auch wenn das Gesetz keine bestimmte Form fordert, sollte der Hinweis schriftlich erfolgen.

Der Hinweis sollte sich an § 38 Abs. 1 SGB III orientieren, der die einzuhalten Fristen und Modalitäten der Meldepflicht regelt. 

https://www.ihk.de/hamburg/produktmarken/beratung-service/recht-und-steuern/wirtschaftsrecht/arbeitsrecht/kuendigung/hinweispflichten-1167518#:~:text=Handelt%20es%20sich%20um%20einen,sollte%20der%20Hinweis%20schriftlich%20erfolgen.

„Nach § 38 Abs. 1 SGB III sind Personen, deren Arbeitsverhältnis endet, verpflichtet, sich spätestens drei Monate vor dessen Beendigung bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend zu melden.

Nein, das muss der Betrieb nicht. Ein seriöser AG wird Dir aber Auskunft geben, wenn Du nachfragst.

Bei uns im Betrieb bekommen die MA ca. drei Monate vor Ablauf der Befristung gesagt, ob verlängert oder übernommen wird.

Früher war das auch kurzfristiger, da hat aber der BR "gemeckert", weil man AN die weiterarbeiten dürfen nicht umsonst zur Arbeitsagentur schicken muss.

Frag doch mal nach, ob man Dir schon etwas sagen kann und falls man Dir sagt, dass man verlängert, frag bis wann Du den Vertrag bekommst, damit Du nicht zum Amt musst.

Hast Du allerdings drei Monate vor Ablauf noch keine schriftliche Verlängerung, melde Dich. Wer weiß was passiert, wenn Du dann doch nicht bleiben darfst, bekommst Du bei Mißachtung der Meldefrist eine Sperre des ALG von einer Woche

Nein, müssen sie nicht. Aber du musst dich drei Monate vor Ende bei der Arbeitsagentur vorsorglich arbeitsuchend melden, um Sperren beim ALG1 zu vermeiden, falls es doch nicht weitergeht! Übrigens etwas, wo vernünftige Arbeitgeber drauf achten und somit zusehen, dass sie dir vorher schon sagen, ob es weitergeht, damit du dich gar nicht erst nach anderen und potentiell besseren Jobs umschaust ;). Aber nicht alle Arbeitgeber sind eben vernünftige Arbeitgeber...

Das hängt maßgeblich davon ab, was diesbezüglich im Vertrag steht.

Wernn Du an einer Verlängerung interessiert bist, solltest Du den Arbeitgeber von alleine darauf ansprechen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.