Nein, das muss der Betrieb nicht. Ein seriöser AG wird Dir aber Auskunft geben, wenn Du nachfragst.

Bei uns im Betrieb bekommen die MA ca. drei Monate vor Ablauf der Befristung gesagt, ob verlängert oder übernommen wird.

Früher war das auch kurzfristiger, da hat aber der BR "gemeckert", weil man AN die weiterarbeiten dürfen nicht umsonst zur Arbeitsagentur schicken muss.

Frag doch mal nach, ob man Dir schon etwas sagen kann und falls man Dir sagt, dass man verlängert, frag bis wann Du den Vertrag bekommst, damit Du nicht zum Amt musst.

Hast Du allerdings drei Monate vor Ablauf noch keine schriftliche Verlängerung, melde Dich. Wer weiß was passiert, wenn Du dann doch nicht bleiben darfst, bekommst Du bei Mißachtung der Meldefrist eine Sperre des ALG von einer Woche

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Meine Ausbildung endet am 26.6. Bis dahin habe ich noch 14 Urlaubstage.

Bist Du sicher, dass Du bis zum 26. Juni Anspruch auf noch 14 Urlaubstage hast? Wieviele Urlaubstage gibt es denn für ein Kalenderjahr und hast Du dieses Jahr schon Urlaub genommen (wenn ja, wie viele Tage)?

dass wenn ich den Urlaub nehmen will er das nicht akzeptiert.

Da muss Dein Noch-Chef aber einen guten Grund zur Ablehnung haben.

Hier gilt § 7 Abs. 1 Bundesurlaubsgesetz. Das besagt, dass der AG bei der zeitlichen Festlegung des Urlaubs die Urlaubswünsche des AN zu berücksichtigen hat.

Ablehnen kann er nur, wenn in dem von Dir beantragten Zeitraum AN die unter sozialen Gesichtspunkten Vorrang haben auch Urlaub möchten oder wenn der AG "dringende betriebliche Belange" geltend machen möchte.

Da muss er aber nachweisen, dass ohne Deine Anwesenheit dem Betrieb großer Schaden zugefügt würde. Dass z.B. Aufträge nicht eingehen, dass Arbeitsplätze gefährdet sind u.s.w.

Das wird ihm bei einem Noch-Azubi der den Betrieb nach Beendigung der Ausbildung verläßt, sehr wahrscheinlich nicht gelingen.

Beantrage Deinen Urlaub so schnell wie möglich. Lehnt der AG ab, muss er Dir einen "guten" Grund nennen. Außerdem hast Du dann immer noch die Möglichkeit, beim Arbeitsgericht eine Leistungsklage auf die Gewährung von Urlaub für den gewünschten Zeitraum zu erheben.

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Zulagen für Sonn- und Feiertagsarbeit sind im Arbeits- oder anwendbaren Tarifvertrag oder durch eine Betriebsvereinbarung geregelt. Ein generelles gesetzliches "Recht" auf Zuschläge gibt es nicht.

Das Arbeitszeitgesetz sagt im § 11 Abs. 3 dass der AG dem AN der an einem auf einen Werktag fallenden Feiertag gearbeitet hat, innerhalb von acht Wochen einen Ersatzruhetag geben muss.

Gibt es nicht auch einen Zuschuss ab 20:00?

Auch so ein "Zuschuss" muss arbeits-/tarifvertraglich oder durch Betriebsvereinbarung bestimmt sein.

Geregelt ist im § 6 Arbeitszeitgesetz nur, dass der AG für Nachtarbeit Zuschläge zahlen muss, wenn er nicht statt dessen eine angemessene Zahl freier, bezahlter Tage gewährt (sofern es keine tariflichen Ausgleichsregelungen gibt).

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ja

Mir ist der Mensch wichtig und nicht sein Beruf. Davon mal abgesehen ist das kein schlechter Job und ein notwendiger. Viele merken das erst, wenn die Müllabfuhr mal nicht kommt

Wenn man sich erst nach dem Beruf erkundigt, bevor man entscheidet ob man eine Beziehung möchte oder nicht, halte ich das für ein Armutszeugnis.

Da wird nicht mit dem Herzen entschieden sondern überlegt, was verdient man bei der Müllabfuhr, was werden Verwandte, Freunde, Bekannte zu diesem Job sagen usw.

Egal welche Arbeit ich ausübe, wenn meinem Gegenüber mein Job wichtig ist, ist für mich mein Gegenüber unwichtig.

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Man sollte von seinem Job leben können, man sollte ihn aber auch nicht mit Widerwillen ausüben.

Ich habe zum Glück einen Job der mir (meistens) Spass macht, den ich gerne ausübe und ich kann von meinem Einkommen leben und auch noch was zurücklegen.

Meine Tätigkeit übe ich so gerne aus, dass ich statt in Rente am Jahresende inTeilzeit gehe😉

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Auto

Ausschließlich mit dem Auto.

Bus/Bahn ist zu umständlich und dauert drei- bis viermal zu lange wie mit dem PKW. Außerdem erledige ich auf der Heimfahrt i.d.R. meine privaten Angelegenheiten (z.B. Einkäufe, Arztbesuche, Behördengänge....)

Mit dem Auto bin ich ja auch viel flexibler, da ich keine starren Arbeitszeiten habe und nach Bedarf mal früher gehe oder länger bleibe.

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Nun meint unsere Marktleiterin das sie entscheiden kann das ich den Urlaub jetzt so schnell wie möglich nachhole. Darf sie das einfach so?

Nein, so "einfach" darf sie das nicht.

Urlaub soll der Erholung des AN dienen und im § 7 Bundesurlaubsgesetz steht im Abs. 1 u.a.:

"Bei der zeitlichen Festlegung des Urlaubs sind die Urlaubswünsche des AN zu berücksichtigen, es sei denn, dass ihrer Berücksichtigung dringende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer AN, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen, entgegenstehen"

Das bedeutet, der AG kann Urlaubswünsche ablehnen, wenn er entsprechende Gründe belegen kann. Das bedeutet aber nicht, dass der AG dem AN Urlaub anweisen darf.

Ein AG kann zwar bis zu 3/5 des Jahresurlaubs eines AN "verplanen", das muss er aber dann lange Zeit im Voraus tun, damit der AN seine Freizeitgestaltung planen kann.

Diese Urlaubsanweisungen gibt es z.B. für Betriebsurlaub oder auch Brückentage und das wird i.d.R. am Jahresbeginn bekannt gegeben.

Kurzfristige Urlaubsanweisungen sind nicht zulässig.

Zu diesem Thema schreibt z.B. Peter Wedde (u.a. Professor für Arbeitsrecht) im Kompaktkommentar zum Individualarbeitsrecht mit kollektivrechtlichen Bezügen u.a.:

"Erteilt der AG Urlaub, ohne vorher nach den Urlaubswünschen des AN zu fragen, kann der AN die Annahme der Arbeitsbefreiung verweigern, ohne in Annahmeverzug zu geraten. Er kann einwenden, dass ihm Urlaub zur Unzeit gewährt werden soll.

Dabei braucht dem AN kein wichtiger Grund zur Seite zu stehen. Es ist ausreichend, wenn er auf eine von den Vorstellungen des AG abweichende Urlaubsplanung verweist"

Außer der Urlaubsanweisungen lange im Voraus (wie oben erwähnt) kann der AG dann noch Urlaub anordnen, wenn das Arbeitsverhältnis beendet wird und der Urlaubsanspruch des AN nur noch während der Kündigungsfrist genommen werden kann.

Was Deine Krankheit betrifft: Du hast hier schon viele gute Antworten bekommen. Gürtelrose ist schmerzhaft und ansteckend und man ist arbeitsunfähig (egal was Deine Vorgesetzte sagt).

Dass Du zukünftig keine Auskunft mehr geben sollst, um welche Krankheit es sich handelt, wurde ebenso geschrieben.

Es reicht wenn man sich "unverzüglich" beim AG abmeldet, zum Arzt geht und danach bekannt gibt, wie lange man voraussichtlich arbeitsunfähig ist.

Bei Nachfragen sagst Du einfach, dass es Dir nicht gut geht. Mehr braucht der AG nicht zu wissen

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Ich möchte zum Ende diesen Monats kündigen

Das wird fristgerecht nicht funktionieren, wenn Du nicht gerade noch in der Probezeit bist und ein entsprechender Tarifvertrag diese kurze Frist möglich macht.

Du kannst mit der Frist von vier Wochen zum 31. Mai kündigen (ich vermute, es steht in der Kündigungsvereinbarung "zum Monatsende") . Die Kündigung kannst Du jetzt abgeben. Den Erhalt lässt Du Dir auf einer Kopie bestätigen.

Wenn Du noch Resturlaub/Überstunden hast, beantrage den Freizeitausgleich und verlange ein qualifiziertes Arbeitszeugnis.

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kann mich meine Arbeit kündigen nach der Probezeit wegen einem Klinik Aufenthalt?

Ein Klinikaufenthalt ist kein Kündigungsgrund.

Allerdings kommt es darauf an, ob es sich um einen Kleinbetrieb mit nicht mehr als 10 ständigen Vollzeitkräften (Teilzeit und Minijob werden entsprechend aufgerechnet) handelt oder nicht.

Im Kleinbetrieb greift das Kündigungsschutzgesetz auch nach der Probezeit nur in ganz wenigen Fällen.

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Hab ich damit einen guten Deal gemacht?

Normale Discouterpreise

Das ist mein Wocheneinkauf.

Dann sind Deine Wochen kürzer als meine.

. Ich versuche sehr preiswert und sparsam einzukaufen
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Gibt es ein Buch, das euer Leben verändert hat? Wenn ja, wie und warum?

Nein, das gibt es nicht.

Was verbindet ihr sonst noch mit Büchern?

Ablenkung vom Alltag, ich kann lernen, träumen, mich amüsieren, raten, nachdenken, wütend werden...., je nachdem was ich gerade lese.

Welche Art von Büchern lest ihr am liebsten?

Da bin ich sehr vielseitig, ich wechsle gerne ab.

Ich mag z.B. Krimis von Agatha Christie und auch von Edgar Wallace. Daneben auch Krimis mit Lokalkolorit, besonders wenn ich die Gegend/Stadt kenne in der der Krimi spielt.

Alle paar Jahre hole ich mir den Wälzer mit den Nibelungensagen aus dem Regal oder was zum schmunzeln wie z.B. ein Buch von Heinz Erhardt.

Toll finde ich auch Bücher in denen beschrieben wird, wie Menschen in ein anderes Land auswandern und was sie da so alles mit der "fremden" Kultur erleben. Ich habe mich z.B. beim Buch von Carol Kloeppel "Dear Germany: Eine Amerikanerin in Deutschland" herrlich amüsiert oder auch bei "Ich trink Ouzo, was tinkst du so?" von Stella Bettermann.

Dann lese ich wieder was ganz anderes wie z.B. "Stupid White Men" von Michael Moore

Ich lese also queerbeet, je nach Lust und Laune.

Und welche Art von Büchern mögt ihr so gar nicht lesen?

Science Fiction und Grusell/Horror. Da schaue ich mir auch keine Filme an, das ist einfach nicht "meins".

Ich bin beim lesen auch noch völlig oldschool. Ich brauche ein Buch in den Händen und Seiten zum blättern. E-books mögen praktisch sein, ich mag da aber kein Buch lesen

Wenn man mich fragt, ob ich auf fernsehen oder lesen verzichten würde, fällt mir die Wahl leicht. Ohne TV geht, ohne lesen geht nicht.

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Wenn Du die Kündigungsfrist von drei auf zwei Monate verkürzen möchtest, frag Deinen AG nach einem Aufhebungsvertrag. Der kann zu jedem beliebigen Termin geschlossen werden.

Es gibt auch AG die Kündigungen mit der "falschen" Frist akzeptieren, sie "sparen" sich dann den Aufhebungsvertrag.

Das solltest Du allerdings mit Deinem AG absprechen. Kündigst Du sonst mit der verkürzten Frist, ist es keine fristgerechte Kündigung und Dein AG kann (wie ein AN auch) innerhalb von drei Wochen nach Erhalt Deiner Kündigung beim Arbeitsgericht Klage auf Einhaltung der geltenden Frist einreichen

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Klage wurde heute aufgenommen, wie geht’s weiter

Es wird ein Gütetermin festgelegt. Das dauert je nach Auslastung des Gerichts i.d.R. drei bis fünf Wochen.

Wenn es beim Gütetermin keine Einigung gibt, muss im Kammertermin entschieden werden. Hier geht es meist länger, bis dieser stattfindet. Das kann u.U. einige Monate dauern.

Wenn Dein AG vor dem Urteil im Kammertermin zahlt, ist die Sache erledigt. Dann fallen keine, bzw. nur sehr geringe Gerichtskosten an.

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Ich mag bei Kälte gerne Suppen und auch Eintöpfe.

Wenn ich mich spontan entscheiden muss was ich heute gerne essen würde, nehme ich selbstgekochte (scharf gewürzte) Hühnerbrühe, Hühnerfleisch, Glasnudeln, in Streifen geschnittenen Pak Choi/Lauch, Pilze und frischer Schnittlauch.

Da fällt mir ein, Brühe mit Hühnerfleisch, Pak Choi und Lauch habe ich ja noch in der Kühltruhe, Glasnudeln im Vorratsschrank und frischen Schnittlauch im Topf 😋

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Darf man denn wenigstens so 5 tage nehmen in den ersten 6 Monaten

Ein Arbeitnehmer erwirbt in den ersten sechs Monaten des Arbeitsverhältnis nach § 5 Bundesurlaubsgesetz für jeden vollen Monat 1/12 des vereinbarten Jahresurlaubs.

Ob Dein AG den Urlaub genehmigt oder die Genehmigung wegen "dringender betrieblicher Belange" ablehnt, kann ich Dir nicht sagen. Rechtlich spricht nichts dagegen

Die meisten AG die mir bekannt sind, genehmigen vor Ablauf der sechs Monate Urlaub. Du solltest Deinen Urlaub rechtzeitig beantragen und nicht "auf den letzten Drücker". Da kann es sonst durchaus Probleme mit der Genehmigung geben

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