Nun meint unsere Marktleiterin das sie entscheiden kann das ich den
Urlaub jetzt so schnell wie möglich nachhole. Darf sie das einfach so?
Nein, so "einfach" darf sie das nicht.
Urlaub soll der Erholung des AN dienen und im § 7 Bundesurlaubsgesetz steht im Abs. 1 u.a.:
"Bei der zeitlichen Festlegung des Urlaubs sind die Urlaubswünsche des AN zu berücksichtigen, es sei denn, dass ihrer Berücksichtigung dringende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer AN, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen, entgegenstehen"
Das bedeutet, der AG kann Urlaubswünsche ablehnen, wenn er entsprechende Gründe belegen kann. Das bedeutet aber nicht, dass der AG dem AN Urlaub anweisen darf.
Ein AG kann zwar bis zu 3/5 des Jahresurlaubs eines AN "verplanen", das muss er aber dann lange Zeit im Voraus tun, damit der AN seine Freizeitgestaltung planen kann.
Diese Urlaubsanweisungen gibt es z.B. für Betriebsurlaub oder auch Brückentage und das wird i.d.R. am Jahresbeginn bekannt gegeben.
Kurzfristige Urlaubsanweisungen sind nicht zulässig.
Zu diesem Thema schreibt z.B. Peter Wedde (u.a. Professor für Arbeitsrecht) im Kompaktkommentar zum Individualarbeitsrecht mit kollektivrechtlichen Bezügen u.a.:
"Erteilt der AG Urlaub, ohne vorher nach den Urlaubswünschen des AN zu fragen, kann der AN die Annahme der Arbeitsbefreiung verweigern, ohne in Annahmeverzug zu geraten. Er kann einwenden, dass ihm Urlaub zur Unzeit gewährt werden soll.
Dabei braucht dem AN kein wichtiger Grund zur Seite zu stehen. Es ist ausreichend, wenn er auf eine von den Vorstellungen des AG abweichende Urlaubsplanung verweist"
Außer der Urlaubsanweisungen lange im Voraus (wie oben erwähnt) kann der AG dann noch Urlaub anordnen, wenn das Arbeitsverhältnis beendet wird und der Urlaubsanspruch des AN nur noch während der Kündigungsfrist genommen werden kann.
Was Deine Krankheit betrifft: Du hast hier schon viele gute Antworten bekommen. Gürtelrose ist schmerzhaft und ansteckend und man ist arbeitsunfähig (egal was Deine Vorgesetzte sagt).
Dass Du zukünftig keine Auskunft mehr geben sollst, um welche Krankheit es sich handelt, wurde ebenso geschrieben.
Es reicht wenn man sich "unverzüglich" beim AG abmeldet, zum Arzt geht und danach bekannt gibt, wie lange man voraussichtlich arbeitsunfähig ist.
Bei Nachfragen sagst Du einfach, dass es Dir nicht gut geht. Mehr braucht der AG nicht zu wissen