Kündigung einreichen mit früherem Austrittsdatum?

3 Antworten

Wenn Du die Kündigungsfrist von drei auf zwei Monate verkürzen möchtest, frag Deinen AG nach einem Aufhebungsvertrag. Der kann zu jedem beliebigen Termin geschlossen werden.

Es gibt auch AG die Kündigungen mit der "falschen" Frist akzeptieren, sie "sparen" sich dann den Aufhebungsvertrag.

Das solltest Du allerdings mit Deinem AG absprechen. Kündigst Du sonst mit der verkürzten Frist, ist es keine fristgerechte Kündigung und Dein AG kann (wie ein AN auch) innerhalb von drei Wochen nach Erhalt Deiner Kündigung beim Arbeitsgericht Klage auf Einhaltung der geltenden Frist einreichen

Von Experte Agamemnon712 bestätigt

Dann bitte deinen Arbeitgeber um einen Aufhebungsvertrag zum gewünschten Zeitpunkt.

JOHNISTHEBEST 
Fragesteller
 23.04.2024, 11:39

Also geht das nur über einen Aufhebungsvertrag.

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Die 3monatige Kündigungsfrist gilt meistens nur für den Arbeitgeber. Du als Arbeitnehmer kannst nach 1 Monat bereits kündigen, wenn nicht anders im Arbeitsvertrag geregelt.

m.f.G.

anwesende