Grundsätzlich solltest Du über Deinen Saldo (Kontostand) verfügen können, wie Du willst.

Bist Du noch minderjährig, hast Du eine gesetzliche Betreuung bzw. hast Du ein P-Konto?

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Du mußt dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, sobald das Kind drei Jahre alt ist.

Wenn es jedoch einen Ehemann gibt, setzt das diese Regel quasi außer Kraft :)

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Man kann auch während des Absolvierens einer Weiterbildung einen Termin bekommt, und Sachbearbeiter können wechseln.

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Ich sehe nicht, daß die Agentur für Arbeit etwas damit zu tun hat.

Falls Du die Klassenererweiterung für die Arbeit benötigst, mußt Du sie entweder privat zahlen oder der Arbeitgeber finanziert.

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Sieht man mal wieder, wie fehleranfällig der elektronische Mist ist.

Reiche die Unterlagen auf Papier nach :)

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Nein.

Man sollte nur nachweisen können, daß es sich um Erstattungen handelt.

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Ich bekomme natürlich Wohngeld

So "natürlich" ist das nicht :)

Oder meinst Du Bürgergeld?

Aber was bleibt da bei einem übrig?

Hoffentich genug zum Leben :)

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Anspruch besteht grundsätzlich rückwirkend für den Monat der Antragstellung.

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Sie vergass aber anzukreuzen, dass es sich um Endbescheinigung handelt.

Das kann sie sicherlich nachholen.

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Zumutbare Arbeit ist sozialrechtlich jede Arbeit, die man verrichten kann.

Meines Wissens nach ist nach Drängen der CDU eine Vollsanktion für zwei Monate bereits möglich.

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Zweifelhaft.

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Du solltest Dich an die Vebraucherzentrale wenden.

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Das Kindergeld sollte als Dein Einkommen sowieso auf die Grundssicherung angerechnet werden.

Wenn Du die Bareinzahlung glaubhaft erklären kannst, sollte alles okay sein.

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Soweit mir bekannt, ist der Zeitpunkt des Bekanntwerdens der Schwangerschaft maßgebend; es müßte also der Arbeitgeber (weiter)zahlen.

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