Würdet ihr chillen bis Arbeitslosengeld vorbei ist?

11 Antworten

Kommt drauf an, wie es bei dir finanziell ausschaut.

Ich hatte jahrelang gearbeitet und entsprechend viel Geld auf dem Konto zum Zeitpunkt der Arbeitslosigkeit. Wenn Du da Tausende Euros herumliegen hast, kannst Du durchaus auch mal chillen meine ich. Wenn man mit zB. 10.000€ auf dem Konto arbeitslos wird, kann man sich auch selbst einen Zeitpunkt setzen, wann man wieder aktiv wird.

Schließlich steht dir ALG 1 über xy Monate gesetzlich zu. Was Du in dieser Zeit machst, ist dir überlassen. Und es kommt natürlich auf deinen Standard an, den du lebst. Ich gehe gerne Essen, kaufe Klamotten oder lade Freunde auch mal gerne zu gemeinsamen Abenden ein; das kostet. Das muss man in seine Life-Calculation definitiv mit einbeziehen.

Und letztlich entscheidet das, was Du gelernt hast. Bist Du zB. Astronaut oder Professor wirst du gleich wieder gut verdienen - findest aber schwer eine Tätigkeit. Halte den Markt im Auge was deine Qualifikationen betrifft und das andere was ich erwähnt hatte und dann wirst du parat kommen.

Viel Erfolg!!!

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Das Arbeitsamt wird dir sicherlich 1-2 Monate Zeit lassen, aber dannach kannst du damit rechnen das sie beginnen werden dir Angebote usw.. zu schicken.

Theoretisch kannst du natürlich auch "Chillen", das ist nicht schwer, bedenke aber das du nach einer gewissen zeit im SGB II landest, das sogenannte Bürgergeld. Dort wird man dann versuchen dich schnell wieder los zu werden. mit allen Mitteln oft.

Die Agentur für Arbeit wird dir etwas Husten, da ist nichts mit einem Jahr ausruhen und Leistungen ohne Mitwirkung beziehen.

Da gibt es schon innerhalb kurzer Zeit Stellenangebote und Du selber hast eine Mitwirkungspflicht und musst entsprechende Nachweise über Eigenbemühungen vorweisen.

DUKIngg470  19.01.2024, 01:03

Man kann aber viel Tricksen 2 Bewerbungen die Woche zeigen ist ein Witz

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isomatte  19.01.2024, 04:11
@DUKIngg470

Ich weiß ja nicht wo Du das mit den nur 2 Bewerbungen pro Woche her hast, denn da gibt es keine Vorgaben, es kommt unter anderen auf den SB - und das Alter des Kunden an, aber selbst wenn das so wäre, hat es ja nichts mit chillen zu tun.

Wären dann ja auch Auflagen die erfüllt werden müssten uns nimmt eine gewisse Zeit in Anspruch.

Zudem wird es ganz sicher entsprechende Stellenangebote von der Agentur für Arbeit geben, die haben im Regelfall auch eine Rechtsbehelfsbelehrung, man muss sich also darauf zusätzlich bewerben, wenn man keinen wichtigen Grund hat dies nicht zu machen, der dann auch von der Agentur für Arbeit als solcher anerkannt würde.

Je nach Alter des Kunden kann man immer mit einer Maßnahme rechnen, sollte eine Vermittlung in Arbeit nicht gleich erfolgen können.

Werden keine entsprechenden Bewerbungen erbracht, oder lehnt man eine Maßnahme ab bzw.bricht diese ihnen wichtigen Grund ab, droht eine entsprechende Sperrzeit nach Paragraf 159 SGB - lll.

Zumutbare Beschäftigung regelt der Paragraf 140 SGB - lll.

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Ich war fast ein Jahr arbeitslos und habe ALG2 erhalten, anfangs war es chillig aber mit der Zeit habe ich mich nicht mehr gut gefühlt, hatte keinen richtigen Tagesablauf mehr und musste ständig auf mein Portemonnaie gucken obs noch für den Monat ausreichend ist.

Bin mittlerweile froh dass ich wieder arbeiten gehe

Birk12345272  09.01.2024, 11:33

Aber wie genau chilt man denn da, weil wenn man die Jobangebote nicht annimmt wird man ja gesperrt, geht man dann einfach nicht arbeiten und bekommt kein Geld oder wie läuft das

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Du meinst ALG1 oder?

Eine kleine Auszeit kann nicht schaden, je nachdem wie das letzte Arbeitsverhältnis war. Etwas Kraft und Energie zu tanken bevor es in den Neustart geht finde ich okay. Wie lange das sein sollte muss jeder individuell entscheiden.

Birk12345272  09.01.2024, 11:35

Aber wenn man eine kleine Auszeit will, und die Jobangebote nicht annimmt wird man doch gesperrt oder nicht? Oder kann man in der Sperre einfach nichts tun ohne Geld halt dann?

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Moewe4  09.01.2024, 12:11
@Birk12345272

Dann stellt man sich im Vorstellungsgespräch blöd an oder schreibt eine unterirdische Bewerbung.

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Skywalker17  25.01.2024, 14:49

Nein, jeder muss sich bemühen, so weing Steuergeld wie möglich zu beanspruchen.

Der Staat ist kein Goldesel.

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Moewe4  25.01.2024, 18:44
@Skywalker17

Jeder Arbeitnehmer zahlt in die Arbeitslosenversicherung ein, daraus wird ALG1 gezahlt, also komm wieder runter.

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Skywalker17  25.01.2024, 19:44
@Moewe4

Man hat aber keinen Anspruch darauf, wenn es nicht notwendig ist.

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Klausi365  30.01.2024, 19:31
@Moewe4

Ist das nicht das gleiche wie Versicherungsbetrug - es geht schließlich an unser aller Versicherungsgelder....

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Moewe4  31.01.2024, 05:27
@Klausi365

Jeder Arbeitnehmer zahlt in die Arbeitslosenversicherung ein, kommt jemand völlig fertig aus einem schlechten Arbeitsverhältnis oder bei den zu vergebenden Stellen ist nicht das richtige dabei, finde ich es nicht verkehrt sich mal eine kleine Auszeit zu nehmen. Ich denke da nicht an Jahre sondern an an zwei, drei Monate. Manchmal entsteht in einer kurzen Ruhephase auch mal etwas ganz anderes und eine neu Orientierung ist nötig oder möglich.

Ich persönlich zahle schon sehr viele Jahre in die Arbeitslosenversicherung ein und hätte kein schlechtes Gewissen wenn ich mir etwas Zeit einräume um etwas passendes zu finden., um nicht sofort die erste frei Stelle zu nehmen.

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Klausi365  31.01.2024, 08:49
@Moewe4

Ist bedingt richtig - für so etwas gibt es Krankschreibungen und Kurverordnungen. Weiter oben klingt es aber so wie 'ich habe erst mal keine Lust mehr' (>Kernfrage)

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