Diskriminierungs-Aparat Arbeitsamt?

Hallo, ich hatte noch nie in meinem Leben mit dem Arbeitsamt zutun (ich bin 26) aber das dörfliche Unternehmen in dem ich gearbeitet habe, glitt leider aufs Eis.

Folgendes: Ich hatte einen Termin beim Jobcenter und habe aufgeklärt, was ich derzeit mache. Ich habe mittlerweile 6 Bewerbungen geschrieben (ausstehend) für einen Beruf in dem ich ausgebildet bin + mehrfach weitergebildet! Ich bin ein Experte in meinem Gebiet, qualifiziert auf dem Level eines Studenten.

Derzeit bin ich leider auf die Jobcenter Leistung angewiesen, da durch mehrfache Weiterbildung + autolastiger Lebensstil (Dorf) + Familie noch nicht viel liegen geblieben ist.

Der Job Center Mitarbeiter erklärte mir, dass es keine Rolle spielt, dass ich in meinem Beruf (in dem ich ausgebildet und 3 mal zertifiert weitergebildet bin!) unterkomme. Es zählt das ich unterkomme und er meinte, ich muss dazu den Job wählen an dem ich am schnellsten unter komme.

Angeboten wurden mir Lagerarbeiten, KFZ-Hilfsangestellter oder die Aushilfe in einem Security Dienst, bei Firmen die mit dem Arbeitsamt zusammen arbeiten.

Stellen, die alle nicht zu mir passen. Ich bin nicht sonderlich stark, von Autos habe ich keinen Plan, ich bin froh wenn die Kiste macht was sie soll und für einen Security Dienst bin ich nicht der Mann.

Ich habe dem Mitarbeiter erklärt, dass diese Jobs nicht zu mir passen. Das Gespräch endete darin das mein Verhalten für das Jobcenter nicht tragbar wäre und das Leistungskürzungen mit sich ziehen kann. Ich bin gerade nicht der Mann, der darüber lächelt weil ich leider aktuell noch nicht viel habe.

Mir war klar, dass das Arbeitsamt nicht dazu da ist mir zu helfen sondern mich aus der Statistik verschwinden lassen möchte. Das es so schlimm wird, hätte ich nicht gedacht.

Noch dazu arbeitete ich vorher in einem Beruf, in dem pingelig auf den Lebenslauf geachtet wird. Eine kleine Lücke sieht in dem Beruf (nach Firmenpleite) harmloser aus, als wenn man sich nach Führungsqualitäten als Lagerarbeiter verkauft hat, damit würden meine Chancen in Bewerbungsverfahren zusätzlich sinken.

Da ich aus einer Führungsposition komme, (ich habe Aussicht auf einen Job, da im Umkreis sehr viel gesucht wird) aber die Bewerbungsverfahren sind für die höhere Position in der ich vorher war und für die ich 6 verschiedene Bewerbungen offen habe langwierig. Dafür hat das Jobcenter kein Verständnis, weshalb man mich in Positionen bringen möchte, die selten mal im entfertesten etwas mit meinen Qualifikationen zu tun haben.

Ich fühle mich diskriminiert, was kann ich tun?

Deutsch, Finanzen, Kündigung, Geld, Wirtschaft, Arbeitslosengeld, Deutschland, Politik, Recht, Minijob, Karriere, Agentur für Arbeit, ALG II, Arbeitsamt, arbeitslos, Gesellschaft, Hartz IV, Jobcenter, Osten, Weiterbildung, Westen, Bürgergeld
Kann ich ärger mit Jobcenter kriegen strafbar?

Ich bin derzeit Hartz-IV-Empfänger und habe einige Fragen bezüglich einer möglichen Tätigkeit im Zusammenhang mit Instagram und Online-Verkäufen. Ich würde gerne sicherstellen, dass ich keine Probleme mit dem Jobcenter bekomme.

Ich überlege, ob ich mein Glück versuche, indem ich auf Instagram Produkte bestelle, um Fotos davon für meinen Instagram-Account zu machen, und diese Produkte dann innerhalb der gesetzlichen 14-tägigen Rückgabefrist zurückschicke. Die Rückerstattung des Kaufpreises erfolgt auf mein Konto.

Meine Frage ist, ob es in Ordnung ist, wenn ich dies regelmäßig tue, z.B. viermal im Monat, und insbesondere, wenn die Gesamtsumme der Bestellungen pro Monat höher ist als üblich, z.B. 600 Euro oder mehr. Ich plane, die Produkte immer zurückzuschicken, und die Rücküberweisungen auf meinem Konto sind nachweisbar.

Wie kann ich dies dem Jobcenter am besten erklären, um sicherzustellen, dass es keine Probleme gibt? Gibt es bestimmte Schritte, die ich unternehmen sollte, um sicherzustellen, dass alles transparent ist und keine Verstöße gegen die Hartz-IV-Regelungen vorliegen?

Ich bin für eure Ratschläge und Informationen sehr dankbar und hoffe auf eure Unterstützung.

Vielen Dank

Urlaub, Arbeit, Wohnung, Geld, Arbeitslosengeld, Recht, Gesetz, Agentur für Arbeit, ALG II, Arbeitsamt, Grundsicherung, Hartz IV, Jobcenter, Kindergeld, Sozialamt, Sozialhilfe, Bürgergeld
Meinung des Tages: Wie seht ihr die Erhöhung des Bürgergeldes im Vergleich zur Erhöhung des Mindestlohns, sowohl kurz- als auch langfristig?

Zum ersten Januar 2023 wurde das altbekannte Hartz IV durch das Bürgergeld abgelöst. Bereits zu diesem Zeitpunkt gab es daran massive Kritik - denn die Regelsätze beim Bürgergeld liegen höher als beim ALGII. In der Karenzzeit werden zudem Mietkosten und teils auch Heizkosten übernommen. Doch tatsächlich unterscheidet sich die Entwicklung von Mindestlohn und Regelsatz nicht so stark, wie es punktuell erscheint.

Niedriglohnsektor und Bürgergeld

In Deutschland gibt es einige Niedriglohnsektoren - dazu gehört unter anderem häufig das Reinigungsgewerbe. Etwa 700.000 Menschen in Deutschland sind dort angestellt. Eine Umfrage des Bundesinnungsverbands des Gebäudereinigerhandwerks zeigt: Angeblich lässt das Bürgergeld diese Zahl schrumpfen. 28,4 Prozent der befragten Unternehmen antworteten in der Umfrage, dass bereits mehrere Beschäftigte mit konkretem Hinweis auf das Bürgergeld ihre Kündigung eingereicht haben. Andere stellen eine Kündigung zumindest in Aussicht. Weitere 40 Prozent der befragten Unternehmen stimmten dieser Beobachtung zwar zu, unterstrichen jedoch, dass es sich dabei nach wie vor um Einzelfälle handelt.

Erhöhung des Bürgergeldes - Erhöhung des Mindestlohns 2024

Im kommenden Jahr wird das Bürgergeld erneut erhöht: Um zwölf Prozent steigt es an, für einen alleinstehenden Erwachsenen ist somit der monatliche Bezug bei 563 Euro.
Auch der Mindestlohn wird angehoben: Derzeit liegt dieser bei 12€/h auf 12,41€/h. Das entspricht einer Steigerung von 3,4 Prozent.
In der Bevölkerung, aber auch von Seiten der SPD und der Grünen werden die Stimmen lauter, dass der Mindestlohn wesentlich höher sein sollte - etwa bei 14€/h.

Langzeitdifferenz bei der Erhöhung von Bürgergeld/Hartz IV und Mindestlohn

Die Anhebung des Bürgergelds erscheint massiv im Vergleich zu der des Mindestlohns. Dennoch ist es gerade im Hinblick auf die kritische Wahrnehmung der Öffentlichkeit notwendig, einen Blick auf die Entwicklung der letzten Jahre zu werfen: Im Verhältnis haben sich Mindestlohn und Bürgergeld (ehem. Hartz IV) kaum auseinanderentwickelt. Seit der Mindestlohn 2015 eingeführt wurde (damals 8,50€/h) ist er mit den geplanten 12,41€/h ab 2024 um insgesamt 46 Prozent gestiegen.
Für Alleinstehende hat sich der Regelsatz beim Bürgergeld (ehem. Hartz IV) in diesem Zeitraum jedoch lediglich um 41,1 Prozent erhöht.

Unterschied beim Bezug von Bürgergeld und Vollzeitarbeit zum Mindestlohn

Alleinstehende Erwerbstätige, die in Vollzeit arbeiten und Mindestlohn erhalten, haben im Durchschnitt 532 Euro im Monat mehr zur Verfügung als Alleinstehende, die Bürgergeld beziehen. Bei Familien mit drei Kindern und Mindestlohneinkommen sind es monatlich 446-788 Euro mehr, abhängig vom Alter der Kinder.

Unsere Fragen an Euch: Wie seht ihr das Verhältnis der Erhöhungen? Sind die Befürchtungen einer Kündigungswelle gerechtfertigt? Wie hoch müsste der Mindestlohn Eurer Meinung nach sein?

Wir freuen uns auf Eure Antworten und Erfahrungen!

Viele Grüße
Euer gutefrage Team

Quellen:
https://www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/buergergeld-mindestlohn-100.html
https://www.merkur.de/wirtschaft/keine-lust-auf-arbeit-wegen-buergergeld-erhoehung-umfrage-mindestlohn-zr-92580440.html
https://www.focus.de/finanzen/erste-branche-klagt-putzkraefte-kuendigen-wegen-hoeherem-buergergeld_id_226169766.html

Kinder, Miete, Job, Geld, Arbeitslosengeld, Politik, Minijob, Armut, Heizung, ALG II, Arbeitsamt, arbeitslos, Beschäftigung, Geringverdiener, Grundsicherung, Hartz IV, Jobcenter, Mindestlohn, Sozialamt, Sozialhilfe, Armutsgrenze, Bürgergeld, Armut in Deutschland, Meinung des Tages
Kann man als BaföG Empfänger wegen Änderung in der Bedarfsgemeinschaft mit Kindern zeitweilig weiter Unterstützung durch Bürgergeld erhalten?

Ein Bekannter von mir hat zwei Töchter, die beide bei ihm wohnen und am Wochenende bei ihrer Mutter sind. Er selbst ist Bezieher von BaföG, den ganzen Tag unterwegs und hat kaum Zeit für die Mädchen.

Da er unter extremen Stress steht und der Tag immer nur aus hin und her hetzen besteht, haben er und die Mutter der Kinder abgesprochen, dass die Mutter, die nur teilzeit arbeitet, von nun an unter der Woche die Mädchen betreuen soll. Sie würden also zu ihr ziehen. Er würde die Kinder in Zukunft besuchen und auch ab und an am Wochenende gern zu sich nehmen.

Momentan bekommt er wie gesagt BaföG für sich selber und ALG ll bzw. Bürgergeld für die Kinder. Er ist nur berechtigt dieses Geld aufstockend zu erhalten wegen der Kinder.

Nun ist er sich nicht sicher wie es sich nach dem Umzug der Mädchen zur Mutter verhält. Er hat dann eigentlich keinen Anspruch mehr auf ALG ll/Bürgergeld und beide Kindergelder fallen dann auch weg. Die Miete (4 Raum Wohnung) ist aktuell so hoch wie sein BaföG. Er hätte also nichts zum leben übrig. Er könnte noch nicht mal den Strom bezahlen. Normalerweise würde ja das Jobcenter (nach meiner Kenntnis) noch für 3 Monate die Miete übernehmen, wenn plötzlich 2 Personen ausziehen, da man ja auch eine Kündigungsfrist von 3 Monaten hat und dann in der Zeit in eine kleinere Wohnung umziehen kann. So ist das zumindest wenn man selbst Anspruch hat.

Da er aber nach dem Auszug der Kinder eben keine Berechtigung mehr auf ALG ll/Bürgergeld besteht, würde das nicht mehr greifen, oder? Er ist sich sehr unsicher, weil er ja leider nicht vor Ablauf der 3 Monate Kündigungsfrist aus der Wohnung kommt, aber die Kosten hat. Er hat keinerlei Ersparnisse um die Kosten selbst zu tragen. Gibt es eine Möglichkeit auf Unterstützung für den Übergang? 

Vielen Dank schonmal für die Antworten.

LG

Kinder, Wohnung, Miete, ALG II, Arbeitsamt, Auszug, Azubi, BAföG, Bedarfsgemeinschaft, Jobcenter, Sozialamt, Sozialhilfe, Wohngeld, Wohngemeinschaft, Bürgergeld, KDU, wohnkosten
Neue Regelsätze beim Bürgergeld nur Fake?

Das Bürgergeld (ehem. Hartz4) wurde ab 1. Januar diesen Jahres um 50,- angehoben. Gleichzeitig bekommen Kinder jetzt 250,- Kindergeld (30,- mehr). Da das Kindergeld aber bei Familien, Alleinerziehenden, Eltern auf das Bürgergeld angerechnet, also sofort abgezogen wird, haben diese Familien nur 20,- mehr im Monat zur Verfügung und das bei DER Inflation, Energiekosten usw. (und nein, das Jobcenter übernimmt nicht die gesamten Energiekosten sondern auch jetzt während der Energiekrise nur einen Teil davon, den Rest müssen die selber bezahlen).

Findet ihr es fair, daß die Kindergeld-Sätze so krass (oder überhaupt) angerechnet werden und dadurch nur 20,- mehr an Geld für Familien mit Kindern gibt, wo die Preise für alles derart stark gestiegen sind? Ist das nicht eine Mogelpackung, da die Familien nicht mal die versprochenen 50,- mehr Bürgergeld haben?

Und denkt bitte dran, nicht alle Bürgergeld-Bezieher sind faul, saufen und rauchen! Viele haben ihre Jobs in Corona unverschuldet verloren, darunter langjährige Angestellte, Selbständige, Mittelständler, die auch jetzt wegen der schlechten Auftragslage nur schwer wieder Jobs finden. Also bleibt bitte fair und sachlich!

Inflation, Kinder, Deutschland, Politik, Recht, ALG II, Anarchismus, Kindergeld, Politik und Wirtschaft, Soziales, Sozialwissenschaften, Energiekrise, Bürgergeld, Politik und Gesellschaft, Philosophie und Gesellschaft, Gesellschaft und Soziales

Meistgelesene Beiträge zum Thema ALG II