Bürgergeld (ALG2) und Teilzeit?

2 Antworten

Es kommt schon darauf an was Du an Brutto und Nettoeinkommen bekommst und wie hoch dein derzeitiger Bedarf ohne Anrechung von eigenem Einkommen ist !

Auf Erwerbseinkommen gelten die Freibeträge auf Erwerbseinkommen nach Paragraf 11 b SGB - ll, da stünden dir auf das Bruttoeinkommen erst einmal 100 Euro Grundfreibetrag zu.

Ab 100 Euro bis 520 Euro Brutto kommen 20 % = max. 84 Euro dazu.

Von 520 Euro Brutto bis 1000 Euro Brutto weitere 30 % Freibetrag = max. 144 Euro Freibetrag.

Ab 1000 Euro bis 1200 Euro Brutto kommen dann nochmals 10 % an Freibetrag dazu, also max.noch einmal 20 Euro.

Bei 100 Stunden und 12 Euro Brutto Mindestlohn würdest Du auf min. 1200 Euro Brutto kommen, dann könntest Du den max. Freibetrag von 348 Euro vom Nettoeinkommen abziehen.

Was dann vom Nettoeinkommen bleibt wäre das voraussichtliche max.anrechenbare Nettoeinkommen, was dir dann von deinen derzeitigen Leistungen abgezogen würde.

Du hättest dann also zumindest theoretisch im Monat den max. Freibetrag von 348 Euro mehr als jetzt.

Im Internet findest Du einen kostenlosen Rechner für Bürgergeld, da kannst Du dir auch gleich noch einen für Wohngeld von der Wohngeldbehörde suchen und da einen evtl.vorrangigen Anspruch prüfen lassen.

Wird die Miete bezahlt und/oder bekommt man eine Aufstockung?

Du wirst so aufgestockt, das du unterm 'Strich mehr hast, als ein vergleichbarer reiner BG-Empfänger.

Bei angenommenen 100 Stunden pro Monat zum Mindestlohn, würde dies für dich gelten:

Freibetrag für Erwerbseinkommen bis 1.200 Euro
Für Erwerbseinkommen zwischen 1.000 Euro und 1.200 Euro gilt ein Freibetrag von 10 Prozent. Das bedeutet, dass 10 Prozent dieses Einkommens nicht auf das Bürgergeld angerechnet werden.

aus:

Bürgergeld Freibetrag beim Einkommen: Wie viel Geld darf ich behalten? (buerger-geld.org)

Möglicherweise würdest du durch Wohngeld schon gar nicht mehr BG-Bezieher sein.

Das rechnet dir jedoch "das Amt" aus.