Bürgergeld bafög?
Hallo!
ich habe ein Problem.
ich bin berufstätig und verdiene wenig so dass ich aufstockung beantragen muss.
Mein Sohn Studiert und geht teilzeit auch Arbeiten, damit er sein Studium finanzieren kann .
ich habe Aufstockung beim Jobcenter beantragt und die zwingen mein Sohn Bafög zu beantragen und er will nicht.
jobcenter schreibt : Ihr Sohn muss Bafög beantragen da es gestzlich vorgeschrieben ist.
Er geht Arbeiten verdient sein eigenes Einkommen für Studium weil er kein Bafög beantragen möchte.
was kann ich dagegen machen, ist es zwingend erforderlich?
hat jemand Ahnung,?
Warum will er nicht?
Weil er es zurückzahlen muss vielleicht
Aber nur einen Teil - oder?
Er Arbeitet doch und reicht gerade für studium und warum beantragen auch wenn ein teil zurückzahlen muss?
Das frage mal bei den Ämtern nach ...
Amt sagt beantragen und danach ablehnungsbescheid oder bewillung sonst gibts kein Geld vom staat.
5 Antworten
Prinzipiell ist es in so einer Situation vom Amt immer gefordert das er Bafög beantragen soll. Wenn er aber während des Studium Teilzeit arbeiten geht, also mehr als 20 Stunden und ca über 800/ 900 Euro verdient, bekommt er sowieso kein Bafög. Das heißt er muss nur den Antrag stellen um einen Ablehnungsbescheid zu bekommen und dieser muss dann zum Amt.
Zum einen wollen die nämlich die Zeit hinauszögern und wenn er Bafög bekommen würde, müssten sie ihn nicht mit einberechnen etc.
Nein, es kann ihn dann niemand zwingen. Ihr bekommt dann aber auch kein Geld vom Amt. Ist am Ende eure Entscheidung. Solange er bei euch lebt und ihr Sozialleistungen nutzen wollt, ist er mit dabei und muss sich an die Vorgaben des Amtes halten.
Da kannst Du gar nichts machen, weil Bafög - nun einmal eine vorrangig zu beantragende Leistung ist, auch wenn er einen Teil davon später zurück zahlen muss.
Das er nebenbei arbeitet interessiert da nicht, er kann ausziehen, dann muss er sich auch nicht mehr an die SGB - ll Verordnungen halten.
Im übrigen kann er nun ab Juli als Kind unter 25 Jahren als Schüler, Azubi oder Stundent im Monat bis zu 520 Euro Brutto gleich Netto verdienen, ohne das es auf seinen Bedarf angerechnet wird.
Da kann er dann ja davon Rücklagen für die spätere Rückzahlung bilden.
Hallo,
nein, es kann ihn keiner zwingen. Aber es wird dann so angesetzt als würde er Bafög bekommen und Bafög ist vorrangig. Wenn das Geld also nicht reicht, er auf Bafög freiwillig verzichtet, dann gibt es aber auch kein anderes Geld vom Staat.
ich habe Aufstockung beim Jobcenter beantragt und die zwingen mein Sohn Bafög zu beantragen und er will nicht.
Und genau die werdet ihr nicht bekommen, wenn dein Sohn nicht Bafög beantragt. Dieses ist vorrangig zu beantragen.
Ob er das will oder nicht ist völlig irrelevant. So sind die Regeln.
Und es kann ja nicht richtig sein, wenn der eine sein Studium durchs Bürgergeld finanziert bekommt und andere eben nicht. Denkt doch einfach mal weiter als von 12 bis Mittag.
Was ist das für eine Anspruchshaltung?
Und die Rücklagen darf er bilden? Wenn er auszieht? Und auch, wenn er daheim wohnen bleibt? Gibt es da eine Grenze?