Bürgergeld bafög?

Regina3  01.07.2023, 22:07

Warum will er nicht?

trendmeister 
Fragesteller
 01.07.2023, 22:09

Weil er es zurückzahlen muss vielleicht

Regina3  01.07.2023, 22:10

Aber nur einen Teil - oder?

trendmeister 
Fragesteller
 01.07.2023, 22:12

Er Arbeitet doch und reicht gerade für studium und warum beantragen auch wenn ein teil zurückzahlen muss?

Regina3  01.07.2023, 22:13

Das frage mal bei den Ämtern nach ...

trendmeister 
Fragesteller
 01.07.2023, 22:14

Amt sagt beantragen und danach ablehnungsbescheid oder bewillung sonst gibts kein Geld vom staat.

5 Antworten

Prinzipiell ist es in so einer Situation vom Amt immer gefordert das er Bafög beantragen soll. Wenn er aber während des Studium Teilzeit arbeiten geht, also mehr als 20 Stunden und ca über 800/ 900 Euro verdient, bekommt er sowieso kein Bafög. Das heißt er muss nur den Antrag stellen um einen Ablehnungsbescheid zu bekommen und dieser muss dann zum Amt.

Zum einen wollen die nämlich die Zeit hinauszögern und wenn er Bafög bekommen würde, müssten sie ihn nicht mit einberechnen etc.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Nein, es kann ihn dann niemand zwingen. Ihr bekommt dann aber auch kein Geld vom Amt. Ist am Ende eure Entscheidung. Solange er bei euch lebt und ihr Sozialleistungen nutzen wollt, ist er mit dabei und muss sich an die Vorgaben des Amtes halten.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Berufserfahrung

Da kannst Du gar nichts machen, weil Bafög - nun einmal eine vorrangig zu beantragende Leistung ist, auch wenn er einen Teil davon später zurück zahlen muss.

Das er nebenbei arbeitet interessiert da nicht, er kann ausziehen, dann muss er sich auch nicht mehr an die SGB - ll Verordnungen halten.

Im übrigen kann er nun ab Juli als Kind unter 25 Jahren als Schüler, Azubi oder Stundent im Monat bis zu 520 Euro Brutto gleich Netto verdienen, ohne das es auf seinen Bedarf angerechnet wird.

Da kann er dann ja davon Rücklagen für die spätere Rückzahlung bilden.

Regina3  02.07.2023, 00:36

Und die Rücklagen darf er bilden? Wenn er auszieht? Und auch, wenn er daheim wohnen bleibt? Gibt es da eine Grenze?

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isomatte  02.07.2023, 03:11
@Regina3

Sicher, seit 2023 darf jede weitere zur BG - Bedarfsgemeinschaft gehörende Person bis zu 15 000 Euro an Vermögen besitzen oder im Leistungsbezug auch ansparen.

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Hallo,

nein, es kann ihn keiner zwingen. Aber es wird dann so angesetzt als würde er Bafög bekommen und Bafög ist vorrangig. Wenn das Geld also nicht reicht, er auf Bafög freiwillig verzichtet, dann gibt es aber auch kein anderes Geld vom Staat.

ich habe Aufstockung beim Jobcenter beantragt und die zwingen mein Sohn Bafög zu beantragen und er will nicht.

Und genau die werdet ihr nicht bekommen, wenn dein Sohn nicht Bafög beantragt. Dieses ist vorrangig zu beantragen.

Ob er das will oder nicht ist völlig irrelevant. So sind die Regeln.

Und es kann ja nicht richtig sein, wenn der eine sein Studium durchs Bürgergeld finanziert bekommt und andere eben nicht. Denkt doch einfach mal weiter als von 12 bis Mittag.

Was ist das für eine Anspruchshaltung?