Arbeitslosengeld I trotz Obdachlosigkeit?

Hey liebe Leute,

ein Freund von mir hält sich in der Stadt auf wo ich leben und lebt abwechselnd bei Freunde und mir

Er bezieht momentan Arbeitslosengeld I jedoch teilten die ihn mit das er eine Meldeadresse braucht da sie sonst seine Leistungen die er erhält einfach streichen können

Er hat ein Postfach bei der Caritas aber keinen Wohnsitz da er erst ab den 01.10 wieder in einer Wohnung lebt in der selben Stadt das ist abgeklärt aber ein Mietvertrag liegt noch nicht vor da er mein Nachmieter wird

Meine Frage ist, wie kann er Arbeitslosengeld I beantragen ohne einen festen Wohnsitz zu haben er ist also obdachlos,

Post bekommt er zur Caritas geschickt und meine Adresse kann er als Empfänger Adresse auch angeben

Das er Arbeitslosengeld II trotz Obdachlosigkeit beanspruchen kann ist klar aber wie sieht es bei ALG I aus, der Grund seiner Obdachlosigkeit ist das seine Firma in der er bis Mai angestellt war seid August 2020 kein Gehalt ausgezahlt hat und heute war die 2 Gerichtsverhandlung die er gewonnen hat aber wie schnell das Geld kommt das seine ehemalige Zeitarbeitsfirma ihn noch schuldet ist nicht bekannt

Kann er sich irgendwie eine Meldeadresse als Obdachloser geben lassen und gleichzeitig bei Freunde die sich in der selbe Stadt befinden in der er ALG I bezieht wohnen

Danke an alle die sich die Zeit nehmen

Recht, ALG II, Einwohnermeldeamt, obdachlos, Obdachlosigkeit, Sozialamt, Arbeitslosengeld I, Anspruch auf Arbeitslosengeld, Meldeadresse
Wurde von zuhause rausgeschmissen, was tun?

Hallo,

ich weiß es gibt tausend Antworten dazu hier, aber keine die direkt auf meine Situation zutrifft.

Ich bin seit einer Woche 18 und mache nächstes Jahr mein Abitur. Ich jobbe nebenbei noch (450€). Jedenfalls wurde ich 2 Tage nach meinen Geburtstag rausgeschmissen, weil ein Streit eskaliert ist. Die Situation zuhause war schon lange unzumutbar und ich bin auch deswegen in Psychotherapie.

Meine Eltern sind geschieden und ich lebte bei meiner Mutter bis jetzt. Zu meinen Vater kann ich nicht gehen, weil er gewalttätig ist und mich schlecht behandelt. Meine Mutter bekommt ALG2. Ich bin momentan bei einer Freundin, aber da kann ich nicht lange bleiben. Meine Mutter hat auch kein Interesse, sich mit mir zu vertragen und mich wieder bei ihr wohnen zu lassen.

Ich bin momentan sehr verzweifelt und weiß nicht, was genau ich tun soll. Ich würde gerne in eine eigene Wohnung ziehen (und eventuell finanzielle Hilfe dafür bekommen), jedoch weiß ich nicht welche Schritte ich dazu einleiten soll. Ich habe mit dem Jugendamt und Jobcenter telefoniert. Jugendamt kann nicht helfen, weil ich schon 18 bin. Jobcenter kann (oder will) nicht helfen, weil Sie sich nicht zuständig dafür sehen.

Kann mir jemand bitte sagen, bei wem ich mich melden soll und was ich genau machen soll? Meine Freundin schlägt vor, dass ich das Kindergeld abzweigen lasse, jedoch braucht man schon eine eigene Wohnung dafür oder?

Ich würde mich über Antworten und Ratschläge sehr freuen.

Therapie, Schule, Familie, Geld, Recht, ALG II, Amt, obdachlos, Streit
Wie kann Hilfe bekommen?

Hallo ,

Meine Frage ist , ich bin alleinerziehende Mutter 29 Jahre alt mein Sohn ist 2 Jahre alt.

Ich beziehe Zwecks meiner Psyischen Behinderung von 50 gdb weiterhin Kindergeld von 204 Euro monatlich.

Dazu bekomme ich noch den Unterhaltsvorschuss von 170 Euro und das Kindergeld meines Sohnes. Davon gehen 200 Euro für Krankenversicherung ab die ich derzeit selber tragen muss und das Kitaessensgeld von 61euro.

Ich bin seit längerer Zeit in einer Beziehung der nicht leiblicher Vater des Kindes ist.

Er hat vor kurzem eine Eigentumswohnung gekauft in der ich mietfrei mit wohnen darf. Ich bezahle lediglich mal wenn es geht essensgeld dazu .

Er arbeitet vollzeit und verdient brutto um die 3600 Euro. Bezahlt aber auch Auto, Nebenkosten, Strom den Kredit etc.

Wir waren schonmal bei einer Beratung die allerdings sagte uns das wir als eheähnliche Gemeinschaft zählen und ich kein Geld vom jobcenter oder Sozialamt bekommen würde da mein Partner zuviel verdient.

Er muss sozusagen für mich und meinem Sohn mit aufkommen.

Ich finde das ein schwieriges Thema .

Gibt es keine ünterstützungsmöglichkeiten für mich und meinen Sohn?

Ich meine ich bin ja dadurch nicht vom sozialamt etc abhängig und koste denen ja auch kein geld aber das man null hilfe bekommt ist merkwürdig.

Würde er mir einen Untermietvertrag machen müsste das Amt wieder komplett für mich aufkommen oder wenn ich mir eine eigne Wohnung suche . Das kostet denen doch mehr Geld als z.b wenigstens meine Krankenkassenkosten zu unterstützen.

Ich weiß nicht weiter ,habt ihr vielleicht Erfahrungen gemacht? Oder kennt ihr noch unterstützungsmöglichkeiten.?

Schule, Recht, eheähnliche Gemeinschaft, ALG II, alleinerziehende Mutter, Jobcenter, Wirtschaft und Finanzen
Jobcenter aufhebungsbescheid missverständlich?

Ich bin aus privaten problemen mit schulden machen weggezogen, hab mein JC Bescheid gegeben und bin allen nachgekommen, jetzt habe ich so ein brief bekommen 8 seiten lang und ich verstehe gar nix.

Also erst steht ;Aufhebung der Bescheide vom 17.05.20 , 21.11.2020 ,17.05.2021

die Entscheidung über die Bewilligung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts, nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch - SGB X werden ab dem 01.06.21 ganz aufgehoben.

Grund für die Aufhebung der Entscheidung:
Umzug und dadurch wechsel der Zuständigkeit.

Sie ziehen zum 01.05.2021 um örtlich zuständig ist der Träger, in dessen Zuständigkeitsberreich Sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben(Paragraph 36 SGB2). Da Sie ab 01.5.2021 nach so und so umziehen, ist ab 01.05.2021 Jobcenter soundso für sie zuständig.

Diese Entscheidung beruht auf Paragraph 40 Absatz 1 und 2 SGB II und paragraph 330 Absatz 3 des Dritten Sozialgesetzbuch (SGB III) in Verbindung mit paragraph 48 Absatz 1 des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch (SGB X) und paragraph 6, 36.

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Die Bescheide vom 17.05.20, 21.11.2020 und 17.05.21 waren alle samt änderungsbescheide.

der vom 17.05.2020 beinhaltet;

Sehr geehrte Blabla, ich bewillige ihnen für die Zeit vom 01.07.2020 bis 30.06.2021

folgende leistungen:

monatlicher gesamtbetrag für juli 2020 bis juni 2021 in Höhe von €

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der bescheid vom 21.11.2020

Änderungsbescheid

Sehr geehrte Blabla,

für Sie ändert sich die Höhe der Leistungen um nach dem zweiten Buch usw.

Monatlicher Gesamtbetrag für Januar.21 bis Juni.21 €

Die leistungen werden monatlich im vorraus bezahlt.

Die bisher in diesem Zusammenhang ergangenen Bescheide werden insoweit zum 01.01.2021 aufgehoben.

Begründung;

Ihr Leistungsfall wird ab dem 01.01.2021 aufgrund folgender Änderung neu berechnet:

blablabalaba

In dem vom deutschen Bundestag am 05.11.2020 beschlossenen Gesetz zur Ermittlung der Regelbedarfe wurde das und das beschlossen.

So und jetzt eben dieser aktuellste Bescheid anbild.

Dabei ist keine Berechnung nichts, gar nichts nur 9 Seiten Belehrungen.

Also ich bin davon ausgegangen das wenn ich umziehe dies mitteile und dann ein monat zu viel bezahlt bekommen habe, ich das zurück zahlen muss, selbst verständlich.

ich habe sogar noch ein stückweit erklärt in einem brief warum ich umgezogen bin und das musste fix gehen (u.a. sind es schwerwiegende gründe ich war in gefahr)

und habe meine NEUE Telefonnummer für Rückfragen hinterlassen aber nix kam.

Bedeutet das die heben mir rückwirkend alles Geld auf? Das geht nämlich aus dem Blättern gar nicht hervor !

Ab dem 01.6.21 wäre mein Alg 2 ausgelaufen und ich bin zum 01.5. umgezogen.

also ist ein Monat differenz.

Es steht noch dabei ich kann widerspruch einlegen, innerhalb eines Monats.

Kennt sich wer hier aus, bedeutet das ganz einfach jede Geldleistung wurde aufgehoben? Ohne das die mir irgendwas vorrechnen im Brief?
hier ist die zweite Seite:

KENNT SICH WER AUS HILFE

Bild zum Beitrag
Recht, ALG II, Hartz IV, Jobcenter
August Maßnahme, wie sieht es aus mit dem Geld/Leistungen Jobcenter, wird angerechnet usw...?

Hallo, vielleicht kann mir ja jemand bei meiner Frage helfen:

ich fange ab 23.8. eine berufsvorbereitende Maßnahme an nur diesmal im Reha Bereich. Aktuell bekommen mein Freund und ich Hartz4 vom Jobcenter, und wir haben eine gemeinsame Tochter. Ich weiß zwar noch nicht wieviel Ausbildungsgeld ich dann während der Maßnahme bekomme aber ich habe mich schon etwas informiert und hab jetzt nen Knoten im Kopf. Wird dann mein ausbildungsgeld auf das Hartz4 meines Freundes angerechnet?? Ich bekomme ja dann wahrscheinlich gar nichts mehr vom Jobcenter und dann fall ich ja aus der Bedarfsgemeinschaft raus. Mein Freund wird sicher noch was bekommen aber rechnen die das mit mein Geld dann an, auch wenn wir keine Bedarfsgemeinschaft mehr sind??

Und wie ist es dann mit der Miete, die beträgt bei unserer Wohnung 569€ monatlich, muss ich die dann komplett selbst zahlen oder wird dann trotzdem noch ein Teil übernommen weil mein Freund ja noch Leistungen vom Jobcenter bezieht???

Mache mir halt auch etwas sorgen das ich dann so wenig Ausbildungsgeld bekomme und wir am Ende dann nicht hin kommen wenn wir am Ende Miete und alles selbst zahlen müssen.

Hat da vllt schon jemand Erfahrungen und kann mir da vielleicht schon etwas sagen darüber wie es dann läuft

Agentur für Arbeit, ALG II, Arbeitsagentur, Hartz IV, Jobcenter, Ausbildungsgeld, berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme, bundesagentur, Maßnahme, Ausbildung und Studium
FSJ und Ausziehen?

Hallo, ich hätte Folgende Fragen, Danke schonmal im vorraus! :)

Ich werde ab dem 1.8 ein FSJ in einem Pflegeheim machen, in welchem ich mit einem TG von 426,- vergütet werde.

Zurzeit bin ich noch 17, werde aber kurz nach Beginn des FSJs 18, und wohne noch bei meiner Mutter. Diese bezieht zur Zeit ALG2, also auch Leistung für mich. (?)

So wie ich das verstanden habe, würden in dem Fall so von den 426€ alles über 200€ auf ihr Hartz IV angerechnet werden. Kindergeld würde sie dann ja auch noch kriegen.

Nun wird es etwas komplizierter xD

Ich will schon seit längerem mit 18 ausziehen, da ein Zusammenleben mit mir und meiner Mutter einfach nicht möglich ist. Ich halte mich schon seit über einem Jahr jetzt quasi bei meinem Freund auf, also hab seit dem nicht mehr Zuhause übernachtet. Meine Mutter und ich stehen aber noch in Kontakt. Als ich nocj Zuhause war, hab ich da quasi auch alleine gewohnt. Meine Mutter war nie da, immer bei ihrem Freund und wenn überhaupt dann kam sie nur kurz rüber um was zu Essen vorbeizubringen, wobei ich das die meiste Zeit auch selbst gemacht habe. Irgendwann hab ich es in der Wohnung einfach nicht mehr ausgehalten, Meine Mutter ist mental nicht gerade vollkommen Gesund, um es dürftig auszudrücken. Die Wohnung befand sich schon immer in einem desolaten Zustand, aber seit sie sich von ihrem Typen getrennt hat, nahm es einfach unzumutbare Ausmaßen an. Ich konnte das alles auch mit ihr nicht mehr und bin zu meinem Freund und seiner Mutter geflüchtet.

Die Wohnung dürfte für sie alleine eigentlich auch nicht zu groß sein, sind glaub ich 49qm2 auf 2,5 Zimmer.

Jetzt, da ich bald 18 werd, könnte sie mich doch dann rechtlich nicht mehr am ausziehen hindern? Seine Mutter hat schon vorgeschlagen, dass ich mich Ummelden lasse. Was muss ich da beachten?

Eigene Wohnung wird halt mit den 425 euro und 200 Kindergeld sehr schwierig, deshalb hat sie angeboten so lange noch hier bleiben zu können, bis mein Freund ich uns was eigenes nehmen können, wenn er seine Ausbildung fertig hat. Und soweit ich weiß stellt sich das Amt da gern quer, wenn unter 25.

Wäre das alles machbar und rechtens? Ich würde ihr dann natürlich bei Miete bzw Verpflegung zur Hand gehen.

ALG II, ausziehen, Freiwilliges Soziales Jahr, Hartz IV, Auszug mit 18, Auszug unter 25
muss partnerin bei hartz iv ersparnisse offenlegen?

hallo,

ich hab mich jetzt ne halbe ewigkeit durchs netz gewühlt, aber ich finde irgendwie keine eindeutige quelle. vlt kann mir hier wer helfen.

ich wohne seit 1,5 jahren mit meiner freundin zusammen. eine woche vor dem zusammenziehen hat mit mein AG betriebsbedingt gekündigt.

Hab dann übers amt ne weiterbildung gemacht und zusammengerechnet 1 jahr alg 1 bezogen.

hab im november n neuen job gefunden, weswegen wir uns dann für ein kind entschieden haben (bin 42, sie 34). hat auch direkt geklappt. im märz wurde ich leider wieder entlassen (coronabedingt) und bin nun wieder auf der suche.

meine freundin verdient sehr gut, deswegen habe ich mir den alg 2 antrag bis jetzt auch gespart, da wir ausgerechnet hatten und das zumindest am telefon bestätigt wurde, dass ich nichts bekomme. nichtmal die krankenkasse.

jetzt zu den eigentlichen 2 fragen:

wenn sie demnächst elterngeld bekommt (1800 €) und ich dann den alg 2 antrag stelle, wird dann bei ihr nur auf das einkommen, also die 1800 € geschaut, oder muss sie auch ihre ersparnisse offenlegen?

wenn sie ein jahr elterngeld beziehen möchte, kann das "jemand" verbieten, oder mir alg 2 verweigert werden, weil es ja "nicht nötig" ist, dass wir beide daheim sind?

natürlich hoffe ich, bis dahin was neues gefunden zu haben und den antrag gar nicht stellen zu müssen.

danke für eure antworten

ALG II, Elterngeld, Hartz IV, Jobcenter
Meint ihr, meine Sachbearbeiterin beim Jobcenter würde sich darauf einlassen (Schule)?

(Langer Text)

Ich (w/24) werde meinen Realschulabschluss (über den zweiten Bildungsweg) in diesem Jahr nicht schaffen, weil ich in Mathe und Englisch auf 5 stehe und so nicht zur Prüfung zugelassen werde. Deswegen werde ich das Schuljahr wiederholen. Allein schon deshalb, damit in meinem Lebenslauf nicht steht, dass ich die Schule nicht mit einem Abschluss beendet hab.

Ich hab mal mit meinem Klassenlehrer gesprochen. Er meinte, dass er mal eine (volljährige) Schülerin in einem mittlere Reife Kurs sitzen hatte, die auch Geld vom Jobcenter bekam, die aber mit Vermittlungsvorschlägen und -versuchen in Ruhe gelassen wurde. Einzige Bedingung: Sie musste dem Jobcenter regelmäßig ihre Abwesenheits- und Notenliste zuschicken.

Meine neue Sachbearbeiterin ist zwar sehr nett, aber sie meinte bei unserem letzten Telefonat auch, dass es vorgesehen ist, meine Hilfsbedürftigkeit zu verringern oder sogar ganz zu beenden. Ich soll auch darüber nachdenken, eine Ausbildung anzufangen, in der ein Hauptschulabschluss reicht, aber das möchte ich absolut nicht. Oberste Priorität hat für mich der Realschulabschluss und bei zwei Fünfen muss ich eine ganze Menge aufholen. Mit Arbeit neben der Schule wäre ich überfordert, worunter meine Noten leiden würden und dann wäre auch dieser Versuch umsonst gewesen.

Und anscheinend ist es ja möglich, nur Schule zu machen, obwohl man ALG II bekommt mit entsprechenden regelmäßigen Nachweisen (siehe zweiter Abschnitt des Textes). Auf elternunabhängiges sowie reines Schülerbafög habe ich leider keinen Anspruch. Deswegen muss ich das eine Schuljahr und die kommenden Monate vor dem neuen Schuljahr noch mit finanzieller Unterstützung des Jobcenters überbrücken, denn ich will und muss mich komplett aufs Lernen konzentrieren, wenn ich den Abschluss mit maximal 1,5 machen will.

Meine aktuelle Eingliederungsvereinbarung läuft noch bis Anfang Juni, dann müsste eine neue aufgesetzt werden. In 2 Wochen hab ich ein weiteres Gespräch mit meiner Vermittlerin. Habt ihr eine Idee, wie ich sie davon überzeugen kann, mich die Schule ohne Job fertig machen zu lassen? Es ist ja nicht so, dass man mich umsonst finanzieren würde. Ich mache ja was, um nächstes Jahr in Ausbildung gehen zu können - nämlich einen möglichst sehr guten Realschulabschluss. Und mit meinen Noten und der Anwesenheitsliste sind sie immer im Bilde, wie gut ich mich in der Schule mache und ob es sich lohnt, mich dafür zu finanzieren.

Außerdem hab ich bei dem Wald- und Wiesenhauptschulabschluss, den ich über ein BVJ an einer Berufsschule gemacht hab, sowieso keine Chancen auf eine Ausbildung. Das Zeugnis mit seinen wenigen Fächern ist mir absolut peinlich. Hier nochmal das Zeugnis:

Fehlstunden: 19

Entschuldigte Fehlstunden: 10

Das ist doch kein klassischer, vernünftiger Hauptschulabschluss. Selbst als ich mich damit mal notgedrungen auf mehrere Ausbildungsstellen zur Verkäuferin beworben hab, bekam ich nie ein Vorstellungsgespräch. Aber ich möchte ja eh Tierpflegerin werden.

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Schule, Zukunft, Ausbildung, ALG II, Hartz IV, Jobcenter, Realschulabschluss, finanzielle-unterstuetzung, Ausbildung und Studium, Beruf und Büro

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