Hartz IV Sanktion U 25 Abbrechen einer Maßnahme?

7 Antworten

Wenn in Deiner EGV bei Pflichtverletzung von einer Leistungsminderung über 3 Monate à 30 % der Regelleistung die Rede ist, dann sollte dies auch so sein.

habe auch schon 3 Tage unentschuldigt gefehlt

Das kann den Maßnahmeträger zur Kündigung berechtigen - damit wäre eine Pflchtverletzung Deiner EGV und eine Möglichkeit zur Sanktion gegeben.

Es sei denn, Du hattest für Dein Fehlen einen wichtigen Grund, der vom Jobcenter bzw. ggf. vom Sozialgericht als solcher anerkannt wird.

100% ist nicht mehr möglich den das war ein Grundsatz urteil aus Nürnberg 30 % sind von 450€ 121€ die Dan einbehalten werden! Für erstmal 3 Monate!

Also einfach fehlen geht nicht lass dich krank schreiben!

Wen du da Raus willst suche dir Eine Ausbildung oder Eine Arbeit die am besten noch am 1 August anfängt für jede Bewerbung beim Arbeitgeber muss man dich freistellen nur nicht den ganzen tag!

Da die Massname nicht das Erfüllt was man dir Mitgeteilt hat kannst du auf einem Einfachen wege raus und zwar in dem du mit deinem Fallmanager redest und du ihm mal klar machst das das was du brauchst dort nicht stattfindet und Dan stellt du einen Antrag auf eine Berufliche Reha!

Wen dein Fallmanger dich doch nicht raus lassen will kannst du auch mal das über das Bürgeramt Versuchen den die helfen auch oft wen es gegen das jobcenter geht !Und in deinem Fall sicher besonders gerne da man dir die zugesagte hielfen verweigert!

Es gilt das, was in deiner Eingliederungsvereinbarung steht, und nicht das, was irgendwo im Internet behauptet wird.

Bei wie vielen Tagen des unentschuldigten Fehlens die Sanktion greift, weiß ich auch nicht.

Was musst du denn in der Maßnahme tun, und warum erscheint sie dir sinnlos?

Manche Maßnahmen bringen den Teilnehmer nicht inhaltlich weiter, so dass er sich eine fachliche Kompetenz erwerben würde. Aber immerhin übt man sich darin, eine regelmäßige Tagesstruktur zu haben, pünktlich und zuverlässig zu sein und Anweisungen umzusetzen. Das kann später auch für eine sinnvollere Beschäftigung nützlich sein.

Natie907 
Fragesteller
 08.07.2021, 06:44

Ich wurde in die Maßnahme geschickt, weil ein psychologisches Gutachten beim Jobcenter vorliegt. In der Maßnahme gibt es Psychologen und Sozialpädagogen, von denen man Unterstützung bekommt (ist aber nicht so), um später ins Arbeitsleben reinzukommen. Ich bin erstmal 3 Stunden in der Maßnahme. Das wird immer gesteigert, bis zur Vollzeit. Es gibt dort versch. Bereiche. Bin zurzeit in der Nähwerstatt. Da bin ich halt jeden Tag für 3 Stunden und einmal am Tag kommt mein Zuständiger, damit ich die Anwesenheit unterschreibe und geht dann wieder. Ich habe dringend pyscholigische Unterstützung nötig und die bekomme ich da so gut wie gar nicht. Deswegen ist die Maßnahme sinnlos für mich, denn ohne diese Unterstützung komme ich wahrscheinlich nie ins Arbeitsleben Mein Hausarzt sucht jetzt einen Psychologen für mich

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Mach das lieber Safe und lass dich vom Arzt mehrfach hintereinander Krankschreiben, so oft bis du aus der Maßnahme rausgeschmissen wirst. Solche Maßnahmen sind auch meist völlig sinnlos, sie erfüllen keinen Zweck, sie helfen dir weder in irgendeiner Form wieder in den Arbeitsmarkt zu kommen noch ermöglichen sie dir neue Perspektiven oder Möglichkeiten, aber wenn du einfach dort einfach nicht mehr hingehst drehen sie dir daraus sicher einen Strick, daher würde ich das an deiner Stelle über den Arzt regeln.

TeamStoffcouch  08.07.2021, 07:05

Funktioniert nicht bei Nettomaßnahmen weil Fehltage einfach hinten dran gehängt werden.

Außer man holt sich immer nahtlos eine neue AU wegen psychischen Sachen oder so.

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Kbeacker  08.07.2021, 07:16
@TeamStoffcouch

Genau das meinte ich mit" Krankschreiben, so oft bis du aus der Maßnahme rausgeschmissen wirst". Es spielt keine Rolle, von wo du die Krankschreibung bekommst zumindest so weit ich weiß, bin allerdings auch kein Experte in dem Gebiet.

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verreisterNutzer  26.04.2022, 17:49
@Kbeacker

Hatte ich auch da waren 2 unetschuldigt und der Rest war entschuldigt hätte damals (2019)fast nh 100% Sanktion gegeben

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Ja 30% für maximal 3 Monate. Und wenn in der EGV auch 30% steht wäre eine Sanktion über 30% so oder so nicht haltbar.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Viel damit beschäftigt und bin selber Arbeitslos.