Hey Leute Ich will eine Maßnahme abbrechen. Ich bin 25 Jahre alt und ich hab noch nie eine Maßnahme abgelehnt. Wenn ich abbreche wie hoch wäre die Sanktion?

5 Antworten

Könnte eine Kürzung in Höhe von 30% über drei Monate nach sich ziehen - besser wäre es, wenn Du einfach 6 Wochen am Stück "krank machst", dann endet die Maßnahme automatisch (allerdings nur wenn der Träger die Krankmeldung weiterleitet).

Da die Träger Geld vom Arbeitsamt erhalten, haben sie natürlich kein Interesse daran, dass die Maßnahme wegen Krankheit beendet wird und leiten die Krankmeldungen nicht weiter.

Deshalb solltest Du von allen 6 Krankmeldungen Kopien machen und die Kopien selber an das Arbeitsamt/Jobcenter senden.

Gennytek 
Fragesteller
 07.02.2016, 08:18

Aber Sanktion gibts trotz Krankheit am Ende? Danke dir =)

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BrilleHN  07.02.2016, 08:26
@Gennytek

Bei einer Erkrankung über 6 Wochen wird die Maßnahme vom Arbeitsamt beendet und es drohen bei einer Beendigung durch das Arbeitsamt keine Sanktionen. Hintergrund ist der, dass nach 6 Wochen Krankheit das Arbeitsamt seine Leistung normaler Weise einstellt und Du Krankengeld bekommen würdest - deshalb beenden sie dann auch die Maßnahme.

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Gennytek 
Fragesteller
 07.02.2016, 08:32
@BrilleHN

Nochmal danke ,da frag ich mich aber was wenn die einen Artzt zuziehen der mich untersucht? Hab ja davon gehört '^^

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BrilleHN  07.02.2016, 12:22
@Gennytek

Du benötigst normaler Weise nur eine bzw mehere Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen von einen niedergelassenen Arzt über insgesamt 6 Wochen - wenn das Arbeitsamt dann einen Amtsarzt bestellt (sehr unwahrscheinlich) musst Du natürlich hingehen - aber darüber würde ich mir erst einmal keine Gedanken machen.

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Normalerweise sollte dir das bekannt sein,denn entweder steht es als Rechtsbehelfsbelehrung in deiner EGV - ( Eingliederungsvereinbarung ) oder dann in einem separaten Schreiben,wo es direkt um diese Maßnahme geht,da sollte dann auch eine Rechtsbehelfsbelehrung enthalten gewesen sein !

Wenn du keine aktuelle Sanktion laufen hast und min. 25 bist,dann sollte die Sanktion in der Regel 30 % deiner maßgeblichen Regelleistung sein und das dann über einen Zeitraum von 3 Monaten.

Gennytek 
Fragesteller
 07.02.2016, 08:17

Ich danke für deine Ausführliche Antwort =)

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Steht dazu nichts in den Unterlagen und in der von dir unterschriebenen Vereinbarung über die Maßnahme?

Falls du es nicht auf diese Weise herausbekommst, musst du wohl die Sachbearbeiterin/den Sachbearbeiter beim Jobcenter fragen.

Gennytek 
Fragesteller
 07.02.2016, 08:00

Ja ,ich hab was da aber ganz ehrlich ich blick da nicht ganz durch =/

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Paguangare  07.02.2016, 08:07
@Gennytek

Wie lautet denn der Satz bzw. Absatz, den du nicht verstehst?

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Das ist doch kein Problem, beginne eine Vollzeittätigkeit auf dem Arbeitsmarkt und du kannst die Maßnahme sofort ohne Sanktionen abbrechen.

Aus "wichtigem Grund" kannst du abbrechen. Kannst du diesen wichtigen Grund nicht benennen, wirst du die nächsten 3 Monate mit 30 % weniger leben müssen.