30% Sanktion, Job Center, Maßnahme - wie genau?
364€ Kaltmiete
75€ Nebenkosten
206€ Regelsatz
400€ Job durch Minijob
Also habe ich im Monat zusammen Gerechnet 1045€ laut meinem Bewilligungsbescheid.
So lautet die genaue Auflistung im Bescheid.
Wenn man keine Maßnahme macht oder abbricht, erhält man eine Sanktion von 3 Monaten von 30%.
Wie genau wird das gerechnet?
30% von den 1045€? Oder wie läuft das genau ab?
5 Antworten
Diese 30 % Sanktion beziehen sich nur auf deinen Regelbedarf für den Lebensunterhalt und nicht auf deine KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung = Warmmiete, ohne Abschlag für normalen Haushaltsstrom.
Dabei kommt es aber nicht darauf an was Du noch für deinen Regelbedarf vom Jobcenter bekommst, sondern hier geht es nach dem maßgebenden Anspruch und der beläuft sich derzeit bei einem Single auf 446 € pro Monat.
Also werden dann 30 % von 446 € Regelbedarf abgezogen und nicht nur von deinen 206 € die Du wegen deinem anrechenbaren Einkommen noch bekommst, Du würdest dann also 133,80 € über 3 Monate weniger bekommen.
Die 30% beziehen sich auf den Regelbedarf.
Und was würde er nun in seiner individuellen Situation über 3 Monate weniger bekommen und was wenn er durch anrechenbares Einkommen gar keinen Regelbedarf mehr bekommt ?
Eine Sanktion beruht lediglich auf deinen Regelsatz.
Das heißt in deinem Fall:
30% Sanktion auf deine 206 Euro, für 3 Monate.
Das ist nicht korrekt !
Die Sanktion von 30 % wird vom maßgebenden Regelbedarf und nicht von tatsächlich erhaltenen Leistungen für den Lebensunterhalt berechnet, in dem Fall also bei einem Single von derzeit 446 €, macht also 133,80 € weniger für 3 Monate.
Der Regelsatz wird gekürzt. Miete und Nebenkosten bleiben unberührt.
Nein !
Dann sind auch die Kosten für die KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung = Warmmiete betroffen.
Die 30 % Sanktion wird aus dem maßgebenden Regelbedarf berechnet und nicht aus dem was man ggf. noch für diesen durch anrechenbares Einkommen vom Jobcenter bekommt.
Bei einem Single z.B. liegt dieser Regelbedarf bei derzeit 446 € und davon ergeben 30 % Sanktion 133,80 € weniger über einen Zeitraum von 3 Monaten.
Was man eben mit einer Sanktion erreichen will !
Warum sollte er durch die Sanktion seinen Job aufgeben müssen ?
Die Sanktion von 133,80 € über 30 % liegt doch immer noch unter seinem zustehenden Freibetrag auf Erwerbseinkommen nach § 11 b SGB - ll von 160 € bei einem Bruttoeinkommen von 400 €.
Wenn gekürzt dann NUR der Regelsatz, aber Kürzungen sind imo Illegal. Die brauchen schon einen Extra guten Grund dafür. Da du einen Minijob hast können sie dir eigentlich garnix. Du bemühst dich zu arbeiten. Wenn du auch nur sagst dass du dich bemühst eine bessere Arbeitsstelle zu finden, selbst ohne nachweise müssen die dich in Ruhe lassen.
Solange man ALG 2 bezieht, muss und wird dich das JC ganz sicherlich nicht in Ruhe lassen, und natürlich muss man aktiv sein, bei Bewerbungen schreiben und auch muss man Maßnahmen absolvieren wenn das JC das so möchte.
Woher nimmst du den völligen Schwachsinn mit "Kürzungen sind imo Illegal" ?
Natürlich wird ganz normal sanktioniert.
Lass doch das verbreiten völlig falscher Antworten.
Lediglich gibt es ein neues Urteil, das man den Regelsatz aktuell maximal nur noch bis zu 30% sanktionieren darf, aber wenn die Mitwirkungspflicht komplett versagt, wird eine das Geld vollständig eingestellt, bis man seine Pflicht nachgeht.
ER hat einen Minijob, solange er diesem nachgeht ist seine Mitwirkung gegeben. ja nach einem Gerichtsbeschluss und es wurde auch bei den 30% gesagt dass die das nicht einfach so jmnden reinwürgen können. Solange man einen guten Grund hat weshalb es so ist wie es ist können die nicht kürzen der FS sollte solang er seinen Minijob nachgeht nicht vom JS genötigt werden, ich würde sowas sogar genauso anzeigen.
Trotzdem bezieht Er ALG 2 und hat somit eine volle Mitwirkungspflicht.
Auch muss Er Maßnahmen absolvieren und regelmäßig Bewerbungen schreiben, und diese nachweisen.
Minijob hin oder her.
Und das JC muss keinen Grund haben. Die schicken, wie Sie Lust und Laune haben, Maßnahmen und Vermittlungsvorschläge raus. Dabei stehen immer die Rechtsbelehrungen mit dem Hinweis, was passiert, wenn nicht...
Alles Gesetzlich geregelt...
Dann zeig Du das mal an.
Deine Antworten sind völliger Schwachsinn.
Lies die Gesetze und lasse besser das Antworten zu Themen wo Du nachweislich keinerlei Ahnung hast.
Jup alles gesetzlich geregelt, war ja bei den 60% auch aber irgendso ein "idiot" hat das trotzdem vors Gericht gebracht und schau da, es war nicht in Ordnung.
Ein Minijob ist kein wichtiger Grund um eine Maßnahme abzulehnen bzw. abzubrechen, ohne mit einer Sanktion rechnen zu müssen, da muss man schon eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung mit mehr als 450 € Brutto pro Monat nachweisen.
Solange das nicht der Fall ist, müsste man im schlimmsten Fall seinen Minijob sogar aufgeben, denn das Jobcenter wäre hier theoretisch gesehen der Arbeitgeber und bei einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung geht der Hauptjob auch vor einem Nebenjob.
selbst ohne nachweise müssen die dich in Ruhe lassen.
Das ist DEINE Realität. **lacht**
In Wirklichkeit läuft das anders, um das zu kapieren reicht es den H4 Vertrag zu lesen. In dem steht das man sich bemühen muss einen Job zu finden der den Lebensunterhalt KOMPLETT sichert.
Das nennt sich: Mitwirkungspflicht.
Nur die 206 Euro? Kann Ich mir gar nicht vorstellen...